2. Ekkehard I.
2.1. Verleihung der Markgrafenwürde
Ekkehard findet erstmals
im Zusammenhang mit der Absetzung seines Vaters Gunther
Erwähnung.
Zusammen mit ihm ist er in die Verbannung gegangen, und mit ihm wird er
auch die Erlaubnis erhalten haben, zurückzukehren. Ebenso wie sein
Vater hat auch Ekkehard am italienischen
Feldzug teilgenommen.
Als nächstes berichtet der Chronist Thietmar von
Merseburg von der Teilnahme Ekkehards
an der Versammlung der sächsischen Fürsten im Jahr 984 auf der
Asselburg. Der bayerische Herzog Heinrich
hatte versucht, nach dem Tod Kaiser
OTTOS II. am 7. Dezember 984 die Vormundschaft über den
3-jährigen
OTTO III.
und damit die Krone zu erlangen. Auf einem Fürstentag in
Quedlinburg wurde er sogar von einigen Fürsten zum König gewählt,
doch scheiterte dieses Vorhaben an der Treue sächsischer Großer.
Diese hatten sich in der Asselburg bei Wolfenbüttel versammelt und
König
OTTO III. die Treue geschworen. Sie zwangen Heinrich
den Zänker, der mit Herzog Boleslaw II. von Böhmen
in Verbindung stand, zur Herausgabe OTTOS III.
in Rohr.
Unter den Namen der dynastietreuen Fürsten [Thietmar
IV, 2, SS rer. Germ. N.S. 9, S 132/134 nennt folgende Fürsten: Bernhard
von Sachsen, Dietrich von der Nordmark, die Grafen
Ekkehard, Binizo, Esiko, Bernward, "comes et clericus"
(wohl der spätere Erzieher OTTOS),
Siegfried, Graf von Northeim, dessen gleichnamiger Sohn, Friedrich von
Eilenburg, und dessen Bruder Ziazo. Dann die Stammesgenossen ("comprovinciales")
Dietrich und sein Bruder Siebert, Hoiko, dem später von Kaiserin
Theophanu OTTO III. übergeben wurde, Graf im Heldergau,
dann die zwei Brüder Ekkehard und Bezeco, Bruning und die Seinen;
schließlich erzbischöflich mainzische Lehnsleute ("milites sancti
Martini"), die Erzbischof Willigis hinbefohlen haben soll. Dazu kam noch
eine große Menge westlicher Sachsen.] findet sich neben dem Herzog
Bernhard von Sachsen und Markgraf Dietrich von der Nordmark auch der Ekkehards.
Bis auf eine Ausnahme sind dies alles weltliche Fürsten, die hier
für die Dynastie eintraten. Da sie zugleich Sachsen sind, kann die
Entfremdung der Sachsen gegenüber OTTO II.
und seinem Geschlecht, von der Gisebrecht spricht, nicht sehr nachhaltig
gewesen sein.
Als Stützen der Macht Heinrichs
des Zänkers in Sachsen werden Graf Wilhelm von Weimar,
der Markgraf Rikdag und Erzbischof Gisiler von Magdeburg genannt; vielleicht
stand auch kurze Zeit Markgraf Dietrich von der Nordmark auf seiner Seite.
Über die Gründe der verschiedenen Parteinahmen
geben die Quellen keine Auskunft. Es ist jedoch anzunehmen, dass besonders
auf die Sachsen - als nächste Nachbarn der Liutizen und Abodriten
- neben reiner Dynastietreue die enge Verbindung des Bayern-Herzogs mit
Boleslaw II. von Böhmen abschreckend gewirkt hat. Den Sachsen ging
es nämlich nicht in erster Linie darum, ihr Gebiet zu verteidigen,
sondern selbst aktiv zu sein und es zu vergrößern. "Die sächsische
Stammespolitik entsprang einem Expansionsdrang nach Osten und Norden",
wie es Kohlenberger ausdrückt. Das Gebiet war noch keinesfalls als
befriedet zu bezeichnen, und die Elblinie als Grenze war durch Eroberungen
zu sichern, die darüber hinausgingen. Insofern entsprach die ottonische
Ostpolitk, die gegen die Slawen gerichtet war, den sächsischen Interessen.
Dagegen standen die Vorstellungen Heinrichs
von Bayern, der eine Freundschaft vor allem mit den Böhmen
favorisierte. Für Sachsen stellte jedoch ein böhmisches Herzogtum,
das fast selbständiger als alle anderen, besonders im Bund mit dem
bayerischen Herzogtum, das Ende jeglicher Expansion in diese Richtung dar.
Speziell für Ekkehard mögen
noch zwei weitere Gründe hinzugekommen sein: zuerst die schlechten
Erfahrungen, die er auf Seiten des bayerischen Herzogs bei dessen erstem
Aufstandsversuch gemacht hat, und schließlich sein Gegensatz zum
Haus WEIMAR-ORLAMÜNDE, das auf Seiten des Bayern-Herzogs stand. Der
Grund der Feindschaft zwischen diesen beiden Geschlechtern ist im Vordringen
der EKKEHARDINER-Hausmacht nach Süden, Richtung Weimar hin,
zu suchen, wo Ekkehards Interessen
mit denen des Grafen Wilhelm von Weimar aufeinanderstießen [Somit
drängte das nördliche Machtgebiet der EKKEHARDINER gegen
das südliche der Grafen von Weimar.].
Ekkehards loyales
Verhalten führte dazu, dass ihn Kaiserin
Theophanu nach dem Tod Rikdags im Jahr 985 als dessen Nachfolger
in der Mark Meißen einsetzte. Dabei wurde der Sohn des Verstorbenen,
Karl, einfach übergangen. Er übernahm von seinem Vater nur die
Grafschaft im Schwabengau. Sei es nun, dass er noch nicht das männliche
Alter erreicht hatte, sei es, dass er nicht fähig erschien, das Land
zu verteidigen. Thietmar berichtet, Graf Karl war in einem Gerichtsverfahren
den Verleumdungen seiner Gegner unterlegen und habe seine Lehen, die Grafschaft
und den damit verbundenen Lehnsbesitz, verloren, das ihm angetane Unrecht
aber mit Gleichmut ertragen.
Daraus läßt sich entnehmen, dass Karls Gegner,
unter denen wohl in erster Linie Ekkehardzu
sehen ist, am Hof entscheidenden Einfluß besaßen, so dass es
Graf Karl nicht möglich war, sein Recht zu erlangen, und es ihm ratsam
erschien, sich dem Urteil zu fügen, um nicht Anlaß zu weiteren
Sanktionen zu geben. Vielleicht sprach auch die Parteinahme seines Vaters
für Heinrich den Zänker
für
einen Wechsel des Meißener Markgrafengeschlechts. Auch schien Ekkehard
aufgrund seiner Besitzverankerung in diesem Gebiet für die Übernahme
des markgräflichen Amtes in der Mark Meißen als besonders geeignet.
Außerdem konnte
Ekkehard in gewisser
Weise ältere Rechte geltend machen, da ja bereits sein Vater in dieser
Gegend eine Mark verwaltet hatte. Das erklärt jedoch nicht, warum
Ekkehard
bei
dessen Tod ebenfalls nicht berücksichtigt worden ist, wenn man davon
ausgeht, dass Gunther
noch vor seinem Tod rehabilitiert und wieder
in eine Mark eingesetzt worden ist. Ekkehards
jugendliches
Alter kann nicht als Argument beigebracht werden, da er ja schon aktiv
an der ersten Verschwörung Heinrichs von
Bayern teilgenommen hatte. Auch ist nicht denkbar, dass sich
innerhalb von drei Jahren das Prinzip der Ämterfolge innerhalb einer
Familie institutionalisiert hat, denn sonst hätte Thietmar den Ausschluß
Karls von der Nachfolge nicht derart betont. Leider ist aus den frühen
Jahren Ekkehards zu wenig bekannt,
um diese Frage ausreichend klären zu können.
Bevor Ekkehard jedoch
die Herrschaft im Markgrafentum Meißen antreten konnte, mußte
er erst die Burg Meißen zurückgewinnen. Boleslaw II.
von Böhmen hatte im Jahre 984 mit einem Heer Heinrich
den Zänker durch die Meißener Gaue Nisani und Daleminze
bis nach Mügeln begleitet und auf dem Rückweg im Oktober 984
die Feste Meißen eingenommen, die er mit einer böhmischen Besatzung
belegte. Ostern 985 unterwarf sich Boleslaw zwar OTTO
III., doch Meißen hat er nicht herausgegeben.
Wie lange die Böhmen Meißen damals genau beherrschten,
ist nicht bekannt, wahrscheinlich aber bis zum Jahr 987. Ekkehard
führte nämlich in den Jahren 986 und 987 ein sächsisch-thüringisches
Heer mit Hilfe Mieszkos von Polen "gegen
Slawen". Dieses Unternehmen kann aber nicht nur als Strafzug gegen die
Liutizen und Abodriten gedeutet werden, sondern man zog wohl zum Entsatz
Meißens auch gegen Boleslaw.
Offenbar hielten es die Heerführer für richtig, zunächst
einmal die entscheidende Landbrücke der Mark Meißen wieder fest
in die Hände zu bekommen, ehe an ein Vorgehen gegen die Liutizen gedacht
werden konnte. Wenn man über die Lausitz mit Polen in Kontakt kam,
konnte man sich auch einem böhmisch-liutizischen Bündnis gewachsen
fühlen.
Dass im Jahr 986 Boleslaw bekriegt wurde, können
wir auch aus den Nachrichten Lamberts von Hersfeld ersehen, der zum Jahr
986 berichtet: "OTTO rex puer Bohemios
vastavit, set Misichonem cum muneribus obviam suscepit" und zu 987:
"Iterum rex Bohemian intravit" Doch waren diese Züge sicher
nicht nur gegen Böhmen gerichtet [Auch Gerberts Mitteilung von einem
Zug "in Sarmatas" (Lettres de Gerbert (983-997), ed. Havet, J., Paris 1889,
Ep. 91, S. 83) kann nicht viel besagen, da dieser Ausdruck die Gesamtheit
der Slawen als Sammelbegriff bezeichnet. Wenn Gerbert ferner von der Zerstörung
von 46 Burgen berichtet, so dürfte damit bewiesen sein, dass man nicht
allein Böhmen verwüstet, sondern allgemein die noch aufrührerischen
Slawen bekämpft hat, da Böhmen zu dieser Zeit wohl kaum so viele
Burgen aufweisen konnte. Vgl. Kretschmann, H.: Die stammesmäßige
Zusammensetzung der deutschen Streitkräfte in den Kämpfen mit
den östlichen Nachbarn unter den Karolingern, Ottonen und Saliern.
Ein Beitrag zur Frage des Verhältnisses zwischen Reichs- und Ostpolitik,
Diss. Königsberg 1940, S. 48]. Dies deckt sich auch mit der Aussage
der Quedlinburger Annalen: "Saxones Sclaviam iterum invaserunt, et ad
ultimum ipsi Sclavi regis ditioni subduntur, et castella iuxta Albiam flumen
denuo restaurata sunt"
Welche Bedeutung man der Aktion dieses Jahres beilegte,
läßt die persönliche Anwesenheit des Königs beim Heer
als "adhuc puerulus" erkennen. Dies spricht aber auch für die hohe
Wertschätzung und das große Vertrauen, das die Vormundschaftsregierung
Ekkehard
entgegenbrachte.
2.2. Ekkehards Tätigkeit als Markgraf und sein Verhältnis zu den Nachbarstaaten
Bei Ekkehards Amtsübernahme
hatte das östliche Vorfeld von Meißen noch keine festen politischen
Grenzen. Vielmehr stießen hier die Interessen der sächsischen
Markgrafen, die die belange des Reiches wahrnahmen, und die der PIASTEN
und PREMYSLIDEN hart aufeinander, denn
sie waren alle gleichermaßen auf die Ausweitung ihrer Herrschaft
und Macht bedacht. Dazu kam, dass der weitaus größte Teil der
unter OTTO I. im Osten gemachten Eroberungen
983 im Laufe des Liutizenaufstandes wieder verloren gegangen war. Ekkehard
war
in seiner Stellung als Markgraf deshalb vor allem damit beschäftigt,
die umkämpften Ostgebiete für das deutsche Reich zurückzuerobern
oder zu sichern.
Nach der Wiedergewinnung der Mark Meißen nahm Ekkehard
zuerst an einer Hilfsaktion für den Polen-Herzog
Mieszko teil. Mieszko hatte
im Jahr 990 einen Hilferuf an die
Kaiserin Theophanu
gerichtet, da er von Boleslaw von Böhmen bedrängt wurde. Zunächst
stand Mieszko
mit seinen Nachbarn,
den Böhmen, in friedlichen Beziehungen. Im Jahr 965 hatte er Dobrowa,
eine Tochter Boleslaws I. von Böhmen, geheiratet. Nach deren Tod im
Jahr 977 änderte sich das Verhältnis zu seinem Schwiegervater.
Die neue politische Haltung Böhmen gegenüber
ergab sich auch aus der Wiederverheiratung des Polen-Herzogs um das Jahr
980 mit Oda, der Tochter des Markgrafen
Dietrich von der Nordmark. Fortan stützte sich der Polen-Herzog
in seiner Politik auf Deutschland. Als drei Jahre später der Liutizenbund
die deutschen Stellungen angriff und Havelberg und Brandenburg eroberte,
war Mieszko treuer Bundesgenosse der
Deutschen, während Böhmen auf der Seite der Liutizen stand. Die
Ursache der Auseinandersetzungen im Jahre 990 waren Gebietsstreitigkeiten
um Schlesien.
Dass die Vormundschaftsregierung bereit war, Mieszko
Hilfstruppen zu schicken, hat ihren Grund darin, dass der Böhmen-Herzog
freundschaftliche Beziehungen zu den Liutizen unterhielt und ein enger
Parteigänger Heinrichs des Zänkers
gewesen ist, der auch in seiner Opposition verharrte, nachdem der Bayern-Herzog
985 OTTO III. gehuldigt hatte. Boleslaw
II. ebenfalls zur Anerkennung des jungen Königs zu bewegen, mußte
Ziel der Vormundschaftsregierung unter Kaiserin
Theophanu sein.
Das deutsche Heersaufgebot war nicht sehr groß,
stellte aber eine auserlesene Kerntruppe dar, deren bedeutendste Führer
Erzbischof Gisiler und Markgraf Ekkehard waren.
Das deutsche Heer traf in der Nieder-Lausitz - der Landschaft Selpoli -
auf die vereinigten Böhmen und Liutizen, doch es kam zu keiner Schlacht,
da Boleslaw es vorzog, zu verhandeln. Dabei bat er um die Vermittlung der
Deutschen bei der Räumung seines Besitzes. Die deutschen Führer
zeigten sich dazu bereit, entließen das Heer und begaben sich zu
Boleslaw.
Zu Verhandlungen mit Mieszko
ist es jedoch nicht gekommen, da Boleslaw diesen angeblich mit
der Drohung, die in seiner Gewalt befindlichen Deutschen zu töten,
erfolglos zu erpressen suchte und die Feindseligkeiten daraufhin wiederaufnahm.
Offensichtlich ist aber, dass es zwischen den Deutschen und Boleslaw zu
einer Absprache gekommen ist. Boleslaw nennt die Deutschen nun seine "amici
familiares", er sagt von ihnen "quos in fodem succepi". Von
einem Schwur ist ausdrücklich die Rede.
Die Entscheidung des Magdeburger Erzbischofs und des
Meißener Markgrafen, 990 den Herzog von Böhmen von weiterer
erheblicher Schwächung zu bewahren und sich ihn dadurch zugleich zu
verpflichten, war primär von ihren unmittelbaren macht- und kirchenpolitischen
Interessen bestimmt. Nach der Niederlage Boleslaws von Böhmen blieb
Mieszko
der einzige Konkurrent in dem östlichen Vorfeld, und es konnte somit
nicht im Interesse der beiden Fürsten sein, die Position des polnischen
Fürsten weiter zu stärken. Zugleich aber nahmen beide mit diesem
Schritt auch Belange des Reiches wahr.
Wir kennen den Inhalt der Absprache nicht, die Gisiler
und Ekkehard mit Boleslaw trafen. Die
Interpretation von Schlesinger, dass hier "eine grundlegende Schwenkung"
in der Politik des Reiches gegenüber
Mieszko
vollzogen wurde, ist jedoch unhaltbar, da Gisiler und Ekkehard
kein wie auch immer geartetes Abkommen mit Boleslaw schließen konnten,
ohne vorher mit der Kaiserin Theophanu
Rücksprache gehalten zu haben. Schwur und Freundschaftsbund mit Boleslaw
II. verpflichteten nur sie selbst. Das reichspolitische Ziel war aber auch
damit erreicht: Es war gelungen, den Böhmen-Herzog zu veranlassen,
seine Opposition gegen das Reich aufzugeben.
Dass Boleslaw von Gisiler und Ekkehard
vor einer vernichtenden Niederlage bewahrt wurde, kann ebenfalls
nicht als Indiz für die aufkommenden Spannungen zwischen Ekkehard
und
Mieszko gewertet werden.
Vielmehr hat es den Anschein, dass sowohl Gisiler als auch Ekkehard,
dessen Familie mit dem Haus der PIASTEN sogar
durch Heirat verbunden war [Gunzelin, der Bruder
Ekkehards,
war mit Boleslaw Chrobry verschwägert.
Später heiratete Hermann, ein Sohn Ekkehards,
Regelindis,
die Tochter Boleslaw Chrobrys.], ein
friedliches Verhältnis zu Polen und gleichzeitig zu Böhmen anstrebten.
Die 990 erreichte Lösung sollte einen Gleichgewichtszustand wiederherstellen,
der durch die Ereignisse der unmittelbar vorhergehenden Jahre gefährdet
schien.
Wenige Jahre später - 993 - unternahmen die Liutizen
einen Überfall auf Brandenburg, das eben erst wieder in deutsche Hände
gekommen war. Daraufhin sandte OTTO III.,
der sich gerade in Magdeburg aufhielt, die wahrscheinlich ebenfalls dort
anwesenden Fürsten - Liuthar von der Nordmark, die Grafen Heinrich,
Udo und Siegfried von Stade und den Grafen Friedrich vom Harz- und Nordthüringgau,
an ihrer Spitze Ekkehard - der Brandenburger
Besatzung zu Hilfe, und es gelang, die Stadt zu halten.
Ekkehards Eingreifen
in einer Gegend, die fern von seinem eigentlichen Gebiet lag, darf nicht
unbeachtet bleiben, da es schon zu diesem Zeitpunkt seinen Ruf als Kriegsmann
zeigt. Möglicherweise hat in diesen Jahren die eigentliche markgräfliche
Gewalt über dieses Gebiet bei Ekkehard gelegen,
da sich Liuthar von Walbeck erst im Jahr 997 als "marchio" nachweisen
läßt und vorher nur als "comes" auftritt. Außerdem
mag die gefährliche Situation und die Notwendigkeit schnellen Handelns
Ekkehards
Teilnahme
vor Brandenburg erklären.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Ekkehard
auch an den Zug gegen die aufständischen Heveller im Jahr
997 teilgenommen hat. Er erscheint nämlich als Intervenient in einer
Urkunde vom 20. August 997 in Leitzkau, was ungefähr mit dem Ende
dieses erfolglosen Feldzuges zusammenfällt.
Bis zum Jahr 997 hatte sich die Stellung Ekkehards
in seinem Gebiet anscheinend soweit konsolidiert, dass er am Römerzug
Kaiser
OTTOS III. gegen Crescentius teilnehmen konnte. Dass er es wagen
konnte, die Marken für einige Zeit sich selbst zu überlassen,
spricht einerseits dafür, dass er innerhalb von 12 Jahren seit seiner
Amtsübernahme geschafft hatte, die östlichen Nachbarn in ihre
Schranken zu verweisen, andererseits für die Achtung, die ihm OTTO
III. entgegenbrachte.
OTTO wurde auf seinem
ersten Italienzug von einem stattlichen Gefolge offizieller Persönlichkeiten
begleitet. Neben Ekkehard I. von Meißen
finden sich so wichtige Persönlichkeiten wie Erzbischof
Willigis von Mainz, der deutsche Kanzler Bischof Hildebold von Worms, die
Bischöfe Notger von Lüttich und Wilderod von Straßburg,
die Herzöge Heinrich von Bayern
und Otto von Kärnten, ferner die Machthaber von Treviso, das
mit Friaul dem Herzogtum Kärnten unterstand, Graf Raimbald und Bischof
Rozo.
Ekkehard wurde vom
Kaiser mit der Belagerung der Engelsburg betraut und im April des Jahres
998 gelang dem Markgrafen die Erstürmung der Festung, in der sich
der abtrünnige Crescentius verschanzt hatte.
Bei seiner abschließenden Würdigung Ekkehards
berichtet Thietmar, Ekkehard
habe auch die Milzener unterworfen, wobei der Zeitpunkt der Unterwerfung
nicht geklärt ist. Thietmar berichtet nur, dass Ekkehard
vor dem Jahr 1000 "die Milzener aus ihrer angestammten Freiheit
in das Joch der Knechtschaft zwang". Die Angabe müßte sich jedoch
auf die Zeit nach dem Gnesener Schenkungsakt beziehen, da das Milzenerland
im Dagone-Regest eher als freies Land erscheint. Hierfür spricht auch,
dass der größte Teil dieses Gebietes unter böhmischem Einfluß
stand. Erst nach dem Tod Boleslaws II. am 9. Februar 999 beherrschte Markgraf
Ekkehard von Meißen das ganze Milzenerland.
Ekkehard verteidigte
seine Stellung jedoch nicht nur mit Waffengewalt; er trat auch in vielfältige
Verhandlungen mit den Herzögen von Polen und Böhmen ein. So berichtet
Thietmar,
Ekkehard habe Boleslaw den
Roten als "miles" gewonnen, Boleslaw Chrobry
teils durch Wohlwollen, teils durch Drohungen zum Freund. Dabei begründete
das Verhältnis des "miles" eine engere Bindung als das des "amicus".
Der Unterschied hängt nach Kossmann damit zusammen, dass Böhmen
inzwischen als Reichsland angesehen wurde, während Polen nicht zum
Imperium zählte. Das würde jedoch voraussetzen, dass Ekkehard
das
ganze böhmische Herzogtum unter seine Lehnsherrschaft gebracht hat.
Dieser Umstand ist aber zu bezweifeln, da nur Thietmar von einer Vasallität
berichtet und die Bemerkung "militem sibi (...) adipiscitur" doch
nicht das Herzogtum meint, sondern eine persönliche Vasallität
des Böhmen-Herzogs gegenüber Ekkehard
ausdrückt.
Und da "miles" bei Thietmar ein Ausdruck für Vasall ist, muß
man von der Vasallität Boleslaws III. gegenüber
Ekkehard
ausgehen.
Diese Entwicklung wird auch durch das Vorgehen der Polen
bestätigt. Sofort nach dem Tod Boleslaws II. nutzte Boleslaw
Chrobry den damaligen Zerfall der böhmischen Macht aus,
um die Gegend von Krakau zu besetzen.
Eine Doppelvasallität, bei der der Böhmen-Herzog
unmittelbarer Vasall sowohl Ekkehards von Meißen
als
auch OTTOS III. gewesen wäre,
scheidet aus, denn Boleslaw III. scheint OTTO
III. niemals getroffen und sich
kommendiert zu haben. Man wird deshalb eine Aftervasallität Boleslaws
III. gegenüber OTTO III. annehmen
müssen, da der Böhme unmittelbarere Vasall des Markgrafen von
Meißen war, der seinerseits in einem unmittelbaren Vasallenverhältnis
zu OTTO III. stand.
Trotzdem wird das Zustandekommen dieses Lehnsverhältnisses
das Einverständnis des Kaisers besessen haben. Man kann wahrscheinlich
hierin eine der böhmischen Stellung zu Bayern ähnliche Untervasallität,
jedenfalls aber ein vertragliches Gefolgschaftsverhältnis sehen. Der
Kaiser hielt sich zu dieser Zeit in erster Linie in Italien auf, und die
Vermutung, dass er Ekkehard - einem
Mann seines Vertrauens - die Oberaufsicht über Böhmen übergeben
hat, wie 950 der Herzog von Bayern damit betraut war, ist nicht von der
Hand zu weisen. Ekkehard handelte insofern
im Einverständnis mit dem Kaiser, so dass sein Vorgehen nicht als
Verstoß gegen den außenpolitischen Primat OTTOS
III. gewertet werden kann.
Schlesinger/Beumann stellen die Vasallität Bolelaws
II. in einen Bezug mir den Vorgängen des Jahres 990. Damals wurde
jedoch ein Vertragsverhältnis, nicht nur ein Band persönlicher
Freundschaft begründet, das nun von Ekkehard
noch
enger gestaltet wurde.
Die Vasallität Boleslaws des Roten steht in Zusammenhang
mit der wiederholten Rückführung des Prager Bischofs Thiedag
auf seinen Bischofssitz durch Ekkehard,
wenn sie dadurch nicht sogar begründet worden ist. Thiedag, ein Sachse
aus Corvey, geriet bald nach dem Regierungsantritt Boleslaws III. in heftigen
Gegensatz zu ihm und hatte "magnus iniurias" zu erleiden. Über
den konkreten Anlaß für die Auseinandersetzungen erfahren wir
nichts. Thietmar von Merseburg schildert Thiedag als einen klugen, frommen
und medizinisch gebildeten Mann, wogegen Cosmas von Prag ihn als notorischen
Säufer ohne jegliche medizinische Kenntnisse beschreibt. Offenbar
dachte der Bischof nicht daran, sich dem schwachen Herzog völlig zu
unterwerfen, und unterhielt ebenfalls besonders auswärtige Beziehungen.
Die polnische Forschung sieht die Gründe in den
Streit entweder in der Trunksucht Thiedags und vermutet bei den Beziehungen
zum Markgrafen Ekkehard "Verrat" des
Bischofs, oder äußert verschiedene Vermutungen: Ungehorsam des
Bischofs, Einwände des Herzogs gegen seine - Adalbert ähnliche
- asketische Gesinnung und - etwas unklar - gegen seine "Person". Nur am
Rande erwähnen die polnischen Forscher die engen Beziehungen OTTOS
III. zu Ekkehard. Seine
Intervention in einer Angelegenheit, "die als völlig private Sache
des böhmischen Fürsten galt", zeige die Schwäche Boleslaws.
Die Stellung eines Reichsbischofs war jedoch nicht die private Sache des
Herzogs; für Thiedag war sie legitime Begründung für sein
Vorgehen, das sich ihm jetzt in Anbetracht der Schwäche Boleslaws
und der machtpolitischen Ambitionen Ekkehards
anbot, während der Kaiser selbst nicht erreichbar war.
Die Abhängigkeit Böhmens von Meißen fand
wohl ihr Ende mit der böhmischen Unterstützung für Heinrich
von Bayern gegen Ekkehard
im Streit um die Thronfolge im Jahr 1002.
Ekkehard hat fast
sein ganzes Leben auf Kriegszügen verbracht. Zu seiner Zeit war er
der tatsächliche Hüter des Landes und Führer des Grenzschutzes
im deutschen Osten. Die anderen Markgrafen, Liuthar von Walbeck, der alternde
Hodo [Hodo, seit 965 Markgraf, besaß lange Zeit unbestritten den
Vorrang unter Geros Nachfolgern und stand in hohem Ansehen bei OTTO
I. und OTTO II., dessen
Erzieher er war. Hodos Amtsgebiet mit dem Zentrum in der Lausitz war nach
965 innerhalb des Markengebietes für lange Zeit Schwerpunkt geworden.]
und Ekkehards Stiefsohn
Gero II., der 993 auch Hodos Nachfolge übernahm [Gero II.,
ein Sohn Thietmars I. und Enkel des Grafen Christian, hat
offenbar das besondere Vertrauen OTTOS III. besessen
und dementsprechend ein nahes Verhältnis auch zu Boleslaw
Chrobry
gehabt.], treten gegen ihn stark in den Hintergrund.
Das ist bei der Jugend Geros kaum verwunderlich. Um so mehr aber muß
es bei Liuthar auffallen, weil noch sein Vorgänger Dietrich als Nordmarkengraf
den Herzogstitel geführt und eine gewisse Oberhoheit über alle
Ostmarken zumindest in Zeiten der Gefahr ausgeübt zu haben scheint.
Liuthar führt nun diesen Titel nicht mehr.
Zwischen dem Herrscherhaus der OTTONEN
und
Ekkehard
von Meißen bestand völliges
Einvernehmen, das aus der Übereinstimmung in Zielsetzung und Wahrnehmung
der Aufgaben des Reiches im östlichen Grenzraum beruhte.
Ekkehard
handelte
zwar im Auftrag des Herrschers, ließ aber sicher auch seine eigenen
Machtinteressen nicht aus den Augen.
2.3. Besitzstand und Herrschaftsbereich
Ekkehards Herrschaftsbereich
zeichnet sich anhand der Urkunden ab. Als Ausgangsbasis seiner Macht ist
Thüringen anzusehen, das Stammland seiner Familie. Allerdings fehlen
- von wenigen Urkunden abgesehen - nähere Angaben.
Ekkehard taucht als
"comes
in Turingia" auf, als 993 der in seinem Comitat liegende
Ort Holzhausen vom König vergeben wurde. Trebra bei Sondershausen,
das Magdeburg zugeschlagen wurde, unterstand ihm ebenfalls. Im Jahr 993
wurden dem Kapellan Gunther 12 Königshufen "in villa
Uglici vocata et in burgwardio Cuskiburg nominato sitos" übergeben.
Und falls sich dort nicht genügend vorfänden, solle das fehlende
aus den benachbarten Burgwarde, "quae pertineant ad comitatum
ipsius iam dicti Eggiharti marchionis, Dribani et Zolini nominatis",
ergänzt werden. Oeglitsch und Keuschberg können somit also auch
zum Comitat des Grafen gerechnet werden; auch wenn der Burgward Keuschberg
nicht ausdrücklich als zur Grafschaft
Ekkehards
gehörig
bezeichnet wird, so muß das doch aus dem ganzen Zusammenhang gefolgert
werden.
Die Burgwarde Treben und Schköhlen müssen jedoch
zweifelsfrei dazugerechnet werden. Der Burgward Schkölen ist nicht
in der Stadt gleichen Namens östlich von Kamberg zu suchen, sondern
in dem Dorf östlich von Lützen. Beim Burgward Treben ist es zweifelhaft,
ob man ihn in dem Ort nördlich von Lützen (bei Oetsch) oder in
dem wüsten Ort gleichen Namens bei Weißenfels zu vermuten hat.
Jedenfalls gehört Schköhlen ganz unzweifelhaft zu dieser Grafschaft
Ekkehards.
Merkwürdig an dieser Urkunde ist nur, dass nicht
erwähnt wird, dass es sich bei diesem Kapellan Gunther um einen
Sohn des Markgrafen Ekkehard handelt.
Ein weiterer Amtsbezirk des Markgrafen erstreckte sich
"in
territorio Kirihbergensi"; gemeint ist der Burgward Kirchberg, aus
dem ihm das Dorf Groß-Löbichau durch eine Schenkung entzogen
wurde.
In der "provincia Chutizi" nahm der Markgraf
ebenfalls Grafenrechte wahr, wie eine Urkunde von 997 erkennen läßt.
Laut dieser wurde der Besitz des Burgwards Nerchau - "burgwardium Nirechowa
dictum in provincia Chutizi ac comitatu Eggihardi marchionis"
-
dem Erzbistum Magdeburg unterstellt.
Das sind sämtliche urkundlichen Angaben über
den Amtsbereich
Ekkehards. Aber es
wird nicht ungerechtfertigt sein, ihm auch die Gaue zuzuerkennen, die vor
und nach ihm zum festen Bestand der Mark Meißen gehört haben
- Daleminze, Milzeni, Plisni und Weita -, denn in diesen Gauen ist zur
Zeit Ekkehards kein
anderer Markgraf nachweisbar.
Ohne Zweifel hat aber die Hauptmasse der Güter im
thüringisch-sächsischen Grenzgebiet gelegen. Außerdem scheint
ein Teil seines Eigengutes in der Mark Meißen oder deren unmittelbarem
Hinterland gelegen zu haben. Thietmar berichtet, dass OTTO
III. Ekkehard ansehnliche Reichslehen
in erblichen Eigenbesitz übergeben hat, wovon jedoch nur ein kleiner
Teil heute noch lokalisiert werden kann. So erfahren wir, dass Ekkehard
nach
der Auflösung des Bistums Merseburg unter OTTO
III. den Forst Sömmeringen erwarb, den er dann gegen
einen anderen Forst [Als
Ekkehard die
Mark Meißen übernahm, bildete nur ein Baumforst zwischen
dem Osterland, das heißt der alten thüringischen Mark, und dem
Meißener Machtbezirk eine Lücke. Er war durch Tausch 997 an
OTTO III. zurückgekommen.
Ekkehard
erreichte
sein Ziel: Der Kaiser überließ ihm tatsächlich den Forst
wiederum zur Abrundung seines Besitzes.] eintauschte. Dieser lag nach Bischof
Thietmars Angabe zwischen Saale und Mulde und den Gauen Siusili und Plisni.
Auch weitere Benefizien im Leinegau erhielt Ekkehard,
und ebenso muß Strehla im Gau Daleminze Ekkehard vom Kaiser
zu eigen verliehen worden sein, denn wir sehen bereits im Jahr 1009 Ekkehards
Sohn
Hermann,
ehe er Markgraf geworden war, im Besitz des Ortes, den er seiner GemahlinRegelindisals
Morgengabe schenkte. Das gleiche gilt für Rochlitz, welches nachweisbar
Allod von Ekkehards Söhnen
Hermann
und
Ekkehardwar. Außerdem ist Ekkehard
durch seine Heirat mit Swanhilde in den Besitz reicher
Güter südlich der Unstrut, vor allem in der Mark Scheidungen,
gekommen [vgl. Libers, Aus 1000 Jahren Eckartsberger Vergangenheit, S.
19; OTTO I. hatte 952 Hermann Billungs
in einem Tauschgeschäft die Mark Scheidungen überlassen.
963 gründete Hermann Billung dort das Kloster Bibra.].
2.4 Der thüringische Herzogstatus Ekkehards
Im Rahmen der Würdigung Ekkehards
berichtet der Chronist Thietmar von Merseburg, dass der meißnische
Markgraf "super omnem Thuringiam communi totius populi electione ducatum
promeruit". Thietmar gibt darüber hinaus keine Information über
diesen Vorgang, weder über den Zeitpunkt oder Ort, noch über
die Vorgeschichte und näheren Umstände oder über die genaue
Bedeutung. Insofern hat diese Äußerung Thietmars zu vielen Mutmaßungen
und Theorien Anlaß gegeben.
In den meisten Besprechungen wird diese Pasage als eine
Wahl Ekkehards zum Herzog von Thüringen
verstanden. Über einen Herzogstatus Ekkehards
schweigen
jedoch alle anderen Quellen, selbst bei Thietmar findet die Bezeichnung
"dux"
auf
Thüringen bezogen keine Verwendung, auch liegt darüber keine
Kaiserurkunde vor. Nur eine Urkunde scheint Thietmar zu bestätigen,
sie nennt Ekkehard als
"dux";
aber sie ist erst aus späterer Zeit, im Jahr 1028, vom päpstlichen
Stuhl anläßlich der Verlegung des Zeitzer Bistums erlassen.
Auch hat weder Ekkehard I. noch einer
seiner Nachkommen jemals den Titel eines "dux Thuringiae"
geführt. In diesem Zusammenhang kann man wohl auch der Überlieferung
des Cosmas von Prag keinen Glauben schenken, der
Ekkehard II. zwar
als "dux", aber dafür offensichtlich fälschlich als Herzog
von Sachsen betitelt.
Vielfach wurde deshalb dieser Bericht an sich angezweifelt.
Doch dagegen steht die zeitliche und geographische Nähe Thietmars
zum Objekt seiner Betrachtungen. Thietmar war als Zeitgenosse Ekkehards
Probst in Walbeck im Harz und muß deshalb gut informiert gewesen
sein. Auch zeichnete Thietmar den Lebenslauf Ekkehards
ausführlich und genau auf, ebenso nahm er besonderen Anteil an allen
Ereignissen, die sich im Osten des Reiches abgespielt haben. Insofern wird
man einen grundsätzlichen Zweifel an der Wahrheit dieser Überlieferung
kaum aufrechterhalten können.
Leider lassen sich die Umstände dieser Wahl nur
schwer erklären. Es sollte deshalb versucht werden, die Begriffe dieser
Passage zu klären. Der Titel "dux" begegnet während des
9. Jahrhunderts hauptsächlich in erzählenden Quellen. Meistens
werden Männer derart bezeichnet, die Heerführer waren bzw. für
den Grenzschutz zu sorgen hatten. In einzelnen Fällen ist es auch
recht wahrscheinlich, dass der Titel "dux" nur deshalb gebraucht
wurde, weil die betreffende Person besonders angesehen war. In den Fällen,
wo "dux" sehr wahrscheinlich den Sinn von "Heerführer" hat,
kann man erst dann auf eine herzogliche Stellung schließen, wenn
noch andere Anhaltspunkte darauf hindeuten. Posse will deshalb darunter
nur die Bezeichnung als Heerführer verstanden wissen. Schneider/Tille
sehen darin lediglich einen Ehrenvorrang, für Läwen geht daraus
einen gegenüber den übrigen Grafen hervorgehobene Stellung hervor,
wodurch jedoch der "einzigartige Versuch zur Begründung eines Herzogtums"
gemacht worden sei. Dobenecker interpretiert den Vorgang als die Wahl eines
Stammesoberhauptes.
Gegen eine Herzogsstellung im herkömmlichen Sinn
sprechen die thüringischen Verhältnisse. In Thüringen hatte
sich nämlich keine Zentralgewalt zwischen dem König und den kleineren
Territorialgewalten herausgebildet. Es gab dort keine politische Gewalt,
die, etwa mit der Macht des bayerischen oder einem Anspruch wie bei dem
schwäbischen Herzogtum, dem König die Verfügung über
die Grafschaft im ganzen Land hätte streitig machen können. Obwohl
Herzöge von Thüringen erwähnt werden, so Radulf im Jahr
849, Poppo als "Thuringorumm dux" im Jahr 889 und Burkhard im Jahr 908,
kann man doch nicht von einer gefestigten Herzogswürde sprechen. Kötzschke
mutmaßt, dass zu dieser Zeit die Stellung eines Markgrafen der Sorbenmark
mit der herzoglichen in Thüringen verbunden war, "ja es gründet
sich das thüringische Herzogsamt gerade auf die Notwendigkeit erhöhter
und gesammelter Kraft im Grenzbereich gegen die Sorben".
Thüringen unterschied sich gerade darin von dem
benachbarten Sachsen, dass es keine dauernde Herzogsgewalt kannte. Es ist
deshalb gut möglich, dass die beiden Grafen Poppo und Burkhard lediglich
ehrenhalber mit den Titel "dux" ausgestattet worden sind. Ekkehards
Fall
unterscheidet sich darüber hinaus von dem früherer "Markenherzöge",
da sich deren Macht auf das Stammesgebiet gründete, während Ekkehard
sich schon auf das Markengebiet stützen konnte. Ebenso ist nichts
über eine Stammesversammlung bekannt, die eine solche Wahl hätte
durchführen können.
Auch bei der Interpretation der Passage "communi totius
populi electione" scheiden sich die Ansichten. Zuerst ist anzumerken,
dass eine, wie auch immer geartete, Herzogswahl ganz unüblich war.
Die Wahl eines Herzogs bezeugt Thietmar als Recht des bayerischen Stammes.
Im Jahr 1079 wurde in Ulm Berthold zum Herzog gewählt. Und
nach seinem Tode wurde im Jahre 1090 auf die gleiche Weise Berthold
von Zähringen erhoben. Beide Herzöge Berthold wurden in ihren
Ämtern nie von der königlichen Kanzlei oder dem König anerkannt.
Mangels einer königlichen Ernennung haben sie sich offensichtlich,
um sich überhaupt eine Legitimation zu schaffen. Von ihren Anhängern
zum Herzog wählen lassen. Das würde darauf hindeuten, dass man
der Wahl hier den Charakter eines legalen Bestandteils der Herzogserhebung
beigemessen hat.
Dabei könne man nicht von einer Wahl durch das Volk
ausgehen, sondern von einer solchen durch die bestimmenden Geschlechter,
die im thüringischen Raum ansässig waren; und dass Ekkehard
einen Großteil der führenden Persönlichkeiten
der Ostgebiete hinter sich hatte, zeige auch deren Verhalten während
seines Versuches, die Königswürde zu erringen.
Schon Ritter spricht sich gegen die Wahl durch das Volk
aus: Thietmar habe damit nur anzeigen wollen, dass die thüringischen
Grafen wie auch der Adel, welcher mit den Worten "populus" angezeigt
wird, damit einverstanden gewesen seien. Auch Helbig versteht unter dem
Volk die Großen des Landes. Für ihn ist dieser Akt "die Anerkennung
der Großen des Landes zu der erzielten Sicherung der Ostflanke ihres
Stammesgebietes". Ebenso argumentiert Posse: "Die Wahl ist nichts anderes
als die Zustimmung der Großen des Landes zu Ekkehard
als Heerführer der thüringischen Heerhaufen in den Kämpfen
gegen die Wenden, die bei der Wiedereinsetzung in die Mark seines Vaters
später auch dem Sohn Ekkehards
zu Teil wurde". Erst im Anschluß daran habe die Wahl des Volkes gleichsam
als glänzender Rahmen der Handlung, als Akklamation stattgefunden.
Knochenhauer glaubt dagegen an eine Wahl des Volkes gegen
die erbitterte Gegnerschaft der Fürsten. Lüpke sieht in der ganzen
Wahl, ob nun unter Duldung der anderen Fürsten oder deren Gegnerschaft,
nur den äußeren Abschluß einer inneren Entwicklung, "die
in der Person Ekkehards, seiner Tätigkeit
für die Mark und seinem Verhältnis zum Kaiser und den thüringischen
Fürsten im besonderen begründet liegt". Nach Lüpke entstand
in Ekkehard aufgrund seiner hervorragenden
Stellung der Wunsch, diese faktische Stellung auch durch einen entsprechenden
Titel zu dokumentieren.
Ein Großteil der Historiker geht davon aus, dass
Ekkehard
ohne Einverständnis des Kaisers diesen Titel erhalten hat.
Insofern handle es sich um eine "autogene" Herzogsgewalt. Läwen bezeichnet
diese vorwiegend eigenmächtige Handlung Ekkehardsgeradezu
als Usurpation. Trotzdem halte ich es für gegeben, dass Ekkehard
mit
der - wenn auch nur stillschweigenden - Zustimmung oder Duldung des Kaisers
gehandelt hat.
Maschke argumentiert vorsichtig in diese Richtung, wenn
er feststellt, dass "die Neubildung einer übergeordneten politischen
Gewalt in Thüringen nicht allein von innen her, sondern erst bei Förderung
und Herausgebung eines Grafenhauses durch den König zu erzielen" war.
Seiner Meinung nach waren nämlich die Einzelkräfte in Thüringen
zu sehr gegeneinander ausgewogen, als dass von innen heraus eine Gewalt
von Art und Wirkung des Herzogtums hätte entstehen können. In
eine ähnliche Richtung ging schon Usinger, der in der Übergabe
zahlreicher Benefizien und vermutlich auch aller Grafschaften in Thüringen
einen Grund für die Ergebung Ekkehards sah.
Auf jeden Fall hatte diese Erhöhung nicht eine Verschlechterung
der Verhältnisse zwischen OTTO III.
und Ekkehard zur
Folge, wie Lüpke es für wahrscheinlich hält. Bei dem Versuch,
einen Zeitpunkt für die Wahl festzulegen - nach Lüpke fand sie
in der 2. Hälfte des Jahres 1000 statt -, stellte er folgende Betrachtungen
an: Er ging davon aus, dass aufgrund der unautorisierten Wahl zu Herzog
von Thüringen das gute Einvernehmen zwischen OTTO
III. und Ekkehard gestört
worden sei, und nimmt seine letzte Nennung in einer Urkunde als frühestmögliches
Datum für diesen Vorgang an.
Gewiß: Am 23. März tritt Ekkehard
das
letzte Mal als Fürsprecher auf. Dies scheint auch die letzte persönliche
Begegnung der beiden gewesen zu sein, da sich OTTO
III. bis zu seinem Tode in Italien aufgehalten hat. Da Ekkehard
seinerseits
im Markengebiet geblieben ist, ist es aber nicht verwunderlich, dass er
in keiner Urkunde mehr erwähnt wird. Auch hätte Thietmar sicher
von einer Entfremdung zwischen dem Kaiser und dem Markgrafen berichtet.
Bei ihm ist jedoch nur zu lesen, dass Erzbischof Gisiler in der Gunst des
Kaisers höher stand als Ekkehard,
"ihn also offenbar an diesem bevorzugten Platze abgelöst hatte".
Diese Feststellung kann jedoch nicht mehr auf die Zeit
um das Jahr 1000 bezogen werden, da Gisiler zu diesem Zeitpunkt einerseits
eklatante Schwierigkeiten mit der Kurie wegen der Auflösung seines
früheren Bistums Merseburg und seiner Stellung als Erzbischof von
Magdeburg hatte und andererseits gegen die Pläne OTTOS
III., Polen eine eigenes Erzstift zu gewähren, opponiert
hatte. Dagegen befand sich Ekkehardin
vollstem Einvernehmen mit dem Kaiser was dessen Zug nach Gnesen anbelangte.
Insofern ist es unmöglich, den Zeitpunkt der Wahl
Ekkehards
zum "dux" über Thüringen in das Jahr
1000 zu legen. Leider finden sich keine anderen Anhaltspunkte zur Festlegung
eines solchen Zeitpunktes.
Anhand der Quellen läßt sich keine klare Aussage
über den von Thietmar angedeuteten Vorgang machen. Ekkehard
wurde auf jeden Fall eine Erhöhung über die anderen thüringischen
Fürsten zuteil, die aufgrund seiner Leistungen auch gerechtfertigt
war und wahrscheinlich die Zustimmung der meisten thüringischen Grafen
gefunden hat. Daraus wird auch die überragende Stellung des Markgrafen
im Altsiedelland erkennbar. Eine Zustimmung des Kaisers ist zwar nicht
überliefert, doch muß man wohl davon ausgehen, da sich keine
Beweise für eine Verschlechterung des Verhältnisses zwischen
OTTO III. und
dem Markgrafen finden lassen.
Auf jeden Fall dokumentiert die Wahl auf der einen Seite
eine Neubelebung des thüringischen Stammesbewußtseins und auf
der anderen Seite eine Lockerung der herrschaftlichen Macht unter dem Enkel
OTTOS
I. Zweifellos war Ekkehard der
mächtigste der thüringischen Grafen geworden, da seine Machtstellung
im Stammland noch durch eine weit ausgreifende Markengebiet ergänzt
wurde.
Seine Wahl ist insofern auch ein Indiz dafür, wie
sehr die von den LIUDOLFINGERN in Thüringen
aufgerichtete Macht brüchig geworden war. Die LIUDOLFINGER
hatten
von ihrem sächsischen Stammesgebiet aus ihre Herrschaftsrechte zielstrebig
nach Thüringen vorgetragen und die alte einheimische Markgrafenfamilie
auszuschalten vermocht. Diese Machtstellung wurde, nachdem das Geschlecht
die Königswürde errungen hatte, durch unzählige Vergabungen
durchlöchert, so dass den LIUDOLFINGERN Besitz
und Macht in Thüringen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt immer mehr aus den
Händen glitten. Dabei darf jedoch nicht die Möglichkeit außer
acht gelassen werden, dass OTTO III.
in Ekkehard bewußt einen Mann
seines Vertrauens in eine herausgehobene Stellung bringen wollte, um selbst
mehr Spielraum für seine Italienpläne zu haben. Insofern könnte
man Ekkehard auch als eine Art Statthalter sehen.
2.5. Die Königskandidatur Ekkehards
2.5.1. Frohse
Im Mittelpunkt der allgemeinen Aufmerksamkeit steht Ekkehard
wieder im Jahr 1002. Als sich die Nachricht vom Tod
Kaiser OTTOS III., der am 23. oder 24. Januar 1002 in Paterno
bei Civita Castellana in Mittelitalien unerwartet gestorben war, in Sachsen
verbreitet hatte, kamen die sächsischen Großen - "principes
Saxoniae" - im Königshof Frohse bei Magdeburg voller Trauer zusammen,
und zwar "de statu rei publice tractantes". Anwesend waren nach dem Bericht
des Bischofs Thietmar von Merseburg Erzbischof Gisiler von Magdeburg mit
seinen Suffraganen, Herzog Bernhard von Sachsen, die Markgrafen
Liuthar von der sächsischen Nordmark, Ekkehard
von Meißen, Gero von der
sächsischen Ostmark und noch andere "optimates regni".
Als während dieser Gespräche der Markgraf Liuthar
die Absicht
Ekkehards von Meißen
bemerkte, sich über alle zu erheben, das heißt, die Königswürde
zu erlangen ("perprimo persensit, Ekkehardum se velle
exaltare super se") rief er den Erzbischof und die anderen angesehenen
unter den Großen zu Geheimgesprächen hinaus und macht allen
den Vorschlag, sich eidlich zu verpflichten, vor einem weiteren nach Werla
einberufenen Treffen weder gemeinsam noch einzeln einen Herrn oder König
zu wählen. Dem stimmten alle zu und verpflichteten sich, nur Ekkehard
nicht.
Voller Unmut darüber, dass man ihn vorläufig von der Königswürde
fernhalten wollte, wandte er sich an Markgraf Liuthar: "Was hast Du gegen
mich, Graf Liuthar? Worauf dieser entgegnete: "Merkst Du nicht, dass Dir
das vierte Rad am Wagen fehlt?" Damit sei die Wahlhandlung unterbrochen
worden - "sic interrupta eleccio" -, und es bestätigte sich
- wie Thietmar dazu kommentierend bemerkt - wieder einmal das alte Wort:
"Eine Nacht Aufschub ist ein Jahr Verzug, das aber heißt Verzögerung
bis ans Lebensende."
Welche Bedeutung Liuthars Bemerkung über das fehlende
vierte Wagenrad gehabt haben könnte, ist wiederholt behandelt worden.
Von den Texteditoren der Chronik Thietmars ist diese Bemerkung Liuthars
übereinstimmend als die fehlende Königsverwandtschaft Ekkehards
gedeutet
worden. In der Forschung herrschte ebenfalls diese Erklärung vor,
obwohl sie nicht immer hundertprozentig vertreten wurde: "Ob die Frage
an Ekkehard (...) wirklich auf de Mangel
an Geblütsrecht zurückgeht, ist nicht unbestritten." Knochenbauer
brachte eine neue Erklärung, indem er das "vierte Wagenrad" auf die
fehlende Geneigtheit des Fürsten des Landes bezog. Lüpke äußerte
die Meinung, dass Liuthar sich selbst meinte oder ein damals gebräuchliches
Sprichwort angeführt habe. Und schließlich wurde von Schlesinger
die Deutung auf die fehlende Königsverwandtschaft nicht nur angezweifelt,
sondern vollständig zurückgewiesen. Aber auch er konnte keine
fundierte Beweisführung für die Negierung der herkömmlichen
Erklärung anbringen. Diese neue Grundlage brachte erst Hlawitschka,
der die Abkunft der EKKEHARDINER von einem Bruder
HEINRICHS
I. beweisen konnte. Insofern war nun der Erklärung von
der fehlenden Königsverwandtschaft der Boden entzogen. Bei dem Versuch,
eine neue Deutung für das "vierte Wagenrad" zu finden, stieß
Hlawitschka auf die vier Kardinaltugenden, die seit alters her als Voraussetzung
für die Würdigkeit eines Kandidaten galt. Doch welche Tugenden
gingen Ekkehard ab? Weisheit ("prudentia"), Gerechtigkeit ("iustitia"),
Tapferkeit ("fortitudo") oder maßvolle Bescheidenheit ("temperantia")?
Da es keine feste Reihenfolge dieser Tugenden gibt, kann jede der vier
gemeint sein. Speziell Liuthar gegenüber dürfte sich Ekkehard
jedoch in erster Linie Verstöße gegen "iustitia"
und "temporantia" zuschulden haben kommen lassen, wie aus dem Bericht Thietmars
hervorgeht. So hat Ekkehard die Zusage, seine Tochter Liudgard
Liuthars Sohn Werner zur Frau zu geben, widerrufen. Thietmar schreibt zwar,
er wisse nicht warum, läßt jedoch durchblicken, dass Ekkehard
eine vorteilhaftere Verbindung angestrebt habe.
Werner entführte daraufhin seine Verlobte aus der
Obhut der Quedlinburger Äbtissin Mathilde
nach Walbeck, und erst als die Reichsfürsten ihn vor eine Versammlung
nach Magdeburg zitierten und im Falle des Nichterscheinens mit Verbannung
drohte, stellte sich Werner, gab die Geliebte heraus und erlangte Verzeihung.
Erst nach dem Tod Ekkehards
konnten
die beiden heiraten. In diesem Wort- und damit Rechtsbruch kann durchaus
ein Verstoß gegen die "iustitia" gesehen werden. Aber dieser Vorfall
kann auch als ein Indiz für Ekkehards Hochmut
gewertet werden, da er Werner nicht als angemessenen Schwiegersohn akzeptierte.
Für Ekkehards Überheblichkeit
liefert Thietmar eine weiteres Zeugnis, wenn er im Anschluß an den
Bericht über dessen Ermordung zusammenfassend feststellt: "Ich weiß
nur: Er war eine Zierde des Reiches, ein Hort des Landes, eine Hoffnung
seiner Untergebenen, ein Schrecken seiner Feinde; und er wäre ganz
vollkommen gewesen, hätte er nur demütig bleiben wollen." Das
klingt ebenso an anderen Stelen bei Thietmar an: Er schildert Ekkehard
auch sonst als überheblich, zum Beispiel bei der Versammlung
in Frohse - "se velle exaltare super se" - wie auch bei der Zusammenkunft
in Werla, wo der Markgraf sich übermütig an die gedeckte Tafel
der Kaiserschwestern setzte, wobei Thietmar dieses Verhalten mit dem Bibelzitat
kommentiert: "Hochmut kommt vor dem Fall, aber Demut vor Ehren". Ekkehard
fehlte also nach Thietmars Ansicht die demütige Bescheidenheit.
Hlawitschka kommt deshalb zu dem Schluß: "Zusammenfassend
darf man also wohl sagen: Wenn Thietmar je das Gleichnis mit dem fehlenden
viertem Wagenrad als vom Leser seiner Chronik entschlüsselbar betrachtet
und deshalb auch mitgeteilt hat, dann dürfte doch wohl am ehesten
in einer solchen Sicht der Schlüssel für die Lösung liegen,
nicht in der fehlenden Königsverwandtschaft, über die wir vielleicht
doch etwas deutlicher als bisher informiert sein dürften"
Wer die Versammlung in Frohse einberufen hat, ist nicht
bekannt. Doch betrachtete der sächsische Stamm die Bestellung eines
neuen Königs als seine eigene Angelegenheit, was insofern verständlich
ist, als seit der Erhebung HEINRICHS I.
im Jahr 919 das Geschlecht der LIUDOLFINGER
über vier Generationen hinweg das deutschen Königtum innegehabt
hatte. Sachsen war auch der einzige Stamm, der nach dem Eintreffen der
Todesnachricht OTTOS III. eine Versammlung
einberufen hatte, um sich mit der Nachfolgefrage zu beschäftigen.
Ob Ekkehard von Meißen
schon vor der Versammlung in Frohse als Kandidat feststand, ist nicht zu
klären. Doch konnte sicher nur er uneingeschränkt als Sachse
gelten. HEINRICH war zwar in direkter
männlicher Linie ein Urenkel HEINRICHS I.,
doch, wie schon sein Vater, war er Herzog von Bayern, so dass an seiner
sächsischen Stammeszugehörigkeit durchaus Zweifel entstehen konnten.
Mag der ursprüngliche Zweck der Versammlung die Ernennung eines Kandidaten
gewesen sein, so hätte sie ohne das Eingreifen Liuthars durchaus zu
einer Wahl führen können, wenn auch nur aus dem Grund, dass die
Sachsen glaubten, als Angehörige des Stammes, der nach ihrer Meinung
das Königtum zu vergeben hatte, vollendete Tatsachen schaffen zu können.
Da aber der sächsische Stamm nicht vollzählig vertreten war,
muß die von Graf Liuthar vorgeschlagene Alternative plausibel erschienen
sein. Interessant ist dabei, dass Thietmar von einer "melior pars"
spricht, nicht von einer "melior et maior pars". Bedauerlicherweise
sind wir nur oberflächlich über die Zusammensetzung der Versammlung
in Frohse informiert. Als sichere Anhänger Ekkehards
darf
man Herzog Bernhard von Sachsen, den Schwager Ekkehards,
Markgraf Gero von der Ostmark, den Stiefsohn Ekkehards,
und Ekkehards Bruder Gunzelin,
in dessen Hof das Treffen stattfand, ansehen. Dem steht auch nicht die
Aussage Adalbolds entgegen, Bernhard sei ein potentieller Kandidat
für das Königsamt, jedoch zu weise gewesen, gegen den würdigeren
HEINRICH
anzutreten.
Althoff erklärt Bernhards Zurücktreten
zugunsten
Ekkehards
mit dem Alter des
Herzogs [Bernhard war seit 973 Herzog von Sachsen. Bork vermutet,
er sei zwischen 940 und 950 geboren worden, ohne jedoch Beweise hierfür
angeben zu können.], "so dass das Zurücktreten zugunsten eines
jüngeren Verwandten und die Unterstützung desselben verständlich
und sinnvoll erscheint". Genau so gut ist es jedoch möglich, dass,
Bernhard nach dem Tod Ekkehards kurzzeitig
dessen Position als Kandidat einnehmen wollte, dann aber die Unmöglichkeit
seines Unterfangens einsah.
Graf Liuthar von Walbeck stand auf der Seite Herzog
Heinrichs von Bayern, und Erzbischof Gisiler von Magdeburg unterstützte
die Kandidatur des Schwaben-Herzogs Hermann. Durch den gemeinsamen Gegner
fanden Liuthar und Gisiler in Frohse augenscheinlich zusammen und zogen
sich als "melior pars" zu einer getrennten Beratung zurück, die dann
zu der Verlegung der Wahl führte. Auch diese zweite Versammlung war
nur für Sachsen gedacht.
2.5.2. Werla
Im April tagte dann in Werla die Stammesversammlung der
Sachsen. Dass der Werlaer Wahl eine prinzipielle Verbindlichkeit zukommen
sollte, zeigt, dass sich in Werla regelmäßig nach dem Tod eines
Königs die Großen versammelten, so in den Jahren 984, 1002 und
1024, während alle Zusammenkünfte an den übrigen Orten zufällig
und einmalig waren.
Dass sich Werla nicht erst unter den letzten LIUDOLFINGERN
zum einzigen Versammlungsort der Sachsen herausgebildet hat, zeigt der
bekannte Brief OTTOS DES GROSSEN aus
dem Jahr 968. Der Kaiser schreibt darin aus Italien, und der Brief soll
"in conventu populi in loco dicitur Werla coram principibus et frequentia
plebis" verlesen werden.
Der Kreis der Teilnehmer in Frohse war zweifellos lokal
begrenzt gewesen. War Ekkehard im Grenzraum
Sachsens von zahlreichen Parteigängern umgeben, mußte er sich
in Werla den auseinanderstrebenden Interessen aller Teile Sachsens stellen.
In Werla waren nicht nur seine Freunde, sondern auch Befürworter
Heinrichs
von Bayern und Hermanns von Schwaben vertreten. Nach
Thietmars Bericht ist anzunehmen, dass alle, die an der Beratung in Frohse
teilgenommen hatten, auch in Werla anwesend waren. Außerdem treffen
wir hier auch noch die beiden Schwestern
OTTOS
III.,
Adelheid und Sophie,
und Bischof Arnulf von Halberstadt. Thietmar spricht von "omnes regni
primates"
Getreu dem Schwur von Frohse hatte sich Graf Liuthar
dem Bayern-Herzog zwar nicht eidlich verpflichtet, jedoch die Versammlung
in Werla gut vorbereitet. Zusammen mit seinem Onkel Rikbert war er nach
Bamberg zu HEINRICH gereist, wo er
sich von diesem Wiedererlangung und Vermehrung seines Lehens versprechen
ließ [Thietmar V,3 (SS rer. Germ. N.S. 9, S. 222), wonach
OTTO
III. Liuthar Güter entzogen hatte, die er sich nach dem
Tod des Grafen Siegfried, Thietmars Vater, unrechtmäßig angeeignet
hatte.], und veranlaßte den bayerischen Herzog, einen seiner Leute
nach Werla zu entsenden. Der Wortlaut ergibt nicht sicher, ob die einzelnen
"primates regni, qui tunc ibi convenerunt", von den Gesandten schon
vorher bearbeitet worden sind, doch ist dies anzunehmen.
Thietmar verschweigt nicht, dass der Unterhändler
im Auftrag seines Herren den Teilnehmern sehr viele Zuwendungen versprach.
Es handelte sich also um eine offenkundige Bestechung. Die so präparierte
Versammlung beschloß, HEINRICH solle
mit Christi Hilfe und aufgrund des Erbrechts König sein, und gelobte,
ihm immer und überall zu Diensten zu sein. Diese "uns vox"
war jedoch nur zustande gekommen, da die Gegner des Bayern-Herzogs, die
Gruppe um den Markgrafen von Meißen, an dieser Versammlung nicht
teilgenommen hatten. Und Thietmar gibt offen zu, dass hier die Rechtsformen
verletzt worden waren.
Markgraf Ekkehard und
sein Gefolge, darunter der Herzog von Sachsen und wichtige Bischöfe,
waren also anscheinend überrumpelt worden. Der Überraschungscoup
scheint darin gelegen zu haben, dass man in Werla gar nicht zu einer Wahlentscheidung
schritt, sondern eine Frage des Erbrechts entschied; in der ottonischen
Familie, das heißt in der näheren Verwandtschaft OTTOS
IIII., scheint das Verwandtenerbrecht mit Nachdruck propagiert
worden zu sein.
Auch hier hatte man also versucht, die Entscheidung in
einem gemeinsamen Akt der Willensbildung zu suchen - doch dann hatte die
Partei HEINRICHS im letzten Moment
die Gegenpartei überrumpelt. Die Gruppe um den Markgrafen
Ekkehard hielt die Designation des Bayern-Herzogs in Werla für
ein Unrecht.
Nachdem eine gemeinsame Beratung nicht zustande gekommen
war, reagierte Ekkehard, der diesen
Beschluß als unverbindlich betrachtete, mit "verhaltenem Ingrimm"
ähnlich wie Hermann von Schwaben nach der Mainzer "Usurpation"
HEINRICHS.
Er trat demonstrativ als Anwärter auf das Königtum auf. Am Abend
besetzte er zusammen mit Bischof Arnulf von Halberstadt und dem sächsischen
Herzog Bernhard die festlich gedeckte Tafel in der Werlaer Pfalz, die
für
OTTOS Schwestern Adelheid
und Sophie hergerichtet war. Zusammen
mit seinen Anhängern aß er den Damen die Mahlzeit weg, wobei
man sich auf Sessel und Bänke setzte, die mit wertvollen Polstern
oder auch Baldachinen ("sedilia auleis ") ausgestattet waren.
Bei der Königserhebung ist das Mahl als Krönungsmahl
ein Teilakt des gesamten Wahlvorgangs. An eine Vorwegnahme dieses Teilaktes
ist hier nicht zu denken. Doch beanspruchte der Markgraf das Gabungsrecht,
das ein Königsrecht war. Ein Herrscher konnte daher durch das Mahl
seinen Herrschaftsanspruch zum Ausdruck bringen.
Geschah diese "Usurpation königlicher Rechte" durch
Ekkehard
in der Absicht, den Anspruch auf königliche Rechte zu demonstrieren,
erreichte er damit das Gegenteil. "Die trauernden Schwestern und ihre zahlreich
versammelten Gäste waren entrüstet darüber; und so lebte
der lange verheimlichte Haß gegen ihn wieder auf, der jetzt leider
schnell sein Ziel finden sollte."
Zeremonien waren die Ausdrucksformen von Absichten und
Rechten, die man entweder innehatte oder doch beanspruchte. Politische
Ansprüche wurde also mit Hilfe des Zeremoniells dokumentiert. Ekkehardgab
mit der Okkupation des "kaiserlichen" Tisches zu erkennen, dass er den
Streit um die Thronfolge nicht aufgeben wollte. Es war dies nicht nur eine
grobe Unhöflichkeit, sondern auch ein bewußter Angriff auf die
Unverletztlichkeit, Würde und Ehre der überlebenden OTTONEN.
Es scheint, dass Ekkeharderst
jetzt, nach dieser offensichtlichen Mißachtung der Werlaer Entscheidung,
zum Rebellen, zum Usurpator der Quellen wurde. Immerhin zeigt dieser Vorfall,
dass die Machtverhältnisse in Werla nicht so eindeutig waren, da man
gegen die Provokation und die damit verbundene Beleidigung der anwesenden
Schwestern OTTOS III.,
Sophie
und Adelheid, nicht sofort einschritt.
Die als Helfer Ekkehards genannten
Arnulf von Halberstadt und der Herzog Bernhard von Sachsen
machen wohl überdeutlich, wie stark die sächsische Adelspartei
in Werla gewesen sein muß, die die Thronkandidatur Ekkehards
von Meißen unterstützte.
Trotz Stimmenhandels und Stimmenkaufs von Seiten HEINRICHS
ging der zweite Sachsentag in Werla also ohne eine definitive Entscheidung
vorüber, wenn auch eine größere Menge der Anwesenden bei
dieser Zusammenkunft, von HEINRICHS Agenten
bearbeitet, sich für die Anerkennung seines Anspruchs erklärte.
2.5.3. Die Reise in den Westen
Ekkehard hatte nach
dem Werlaer Votum die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Vertrauend auf die
Macht seiner Stellung, wandte er sich nach Westen, um dort für sich
und seine Vorstellungen zu werben. Er hatte wohl die Absicht, sich mit
dem anderen Kronprätendenten, Herzog Hermann von Schwaben,
zu verständigen und mit den dortigen Großen in Duisburg die
Lage zu besprechen.
Ob er vorhatte, sich mit diesem gemeinsam gegen Heinrich
von Bayern zu verbünden, bleibt bei der unbestimmten Fassung
der Überlieferung zweifelhaft. Dass Ekkehard
zu dieser nach Duisburg einberufenen Fürstenversammlung
aufbrach und so Kontakt mit Hermann von Schwaben und den diesen favorisierenden
rheinisch-lothringischen Fürsten aufnehmen wollte, beweist, dass er
- sicher trotz aller Hoffnungen, selbst König zu werden - ebenfalls
auf die gemeinsame Wahlentscheidung der Großen setzte und vorerst
nur mit seinen "Usurpationen" die "Usurpation"
HEINRICHS
konterkarieren wollte. Sollte es gelingen, in Duisburg eine Verständigung
zu erreichen, so konnte dies zu einer ernsten Gefährdung der Pläne
des Bayern-Herzogs werden.
Auch mag Ekkehard erkannt
haben, dass die rein sächsische Basis seiner Kandidatur trotz der
Unterstützung durch die entscheidenden sächsischen Fürsten
zu schmal war -
Herzog Heinrich von Bayern knüpfte
seine Fäden zu den Ostfranken, Moselländern und Sachsen, Herzog
Hermann von Schwaben unterhielt Verbindungen zu Ober-Lothringen und
zu Erzbischof Gisiler von Magdeburg nach O-Sachsen. Im Westen gab es darüber
hinaus noch die Stimme des Herzogs Dietrich von Ober-Lothringen zu gewinnen,
der sich bisher abwartend verhalten hatte.
Am folgenden Tag verließ Ekkehard
die Werlaer Pfalz und ritt mit Bischof Bernward nach Hildesheim,
wo er wie ein König empfangen und hoch geehrt wurde. Ähnlich
wie in Werla versuchte Ekkehard offensichtlich
auch hier in Hildesheim durch den Vollzug von Teilakten - die Königswahl
bestand aus einer Kette von Handlungen ohne feste Reihenfolge -, seinem
Ziel näherzukommen. Mit Bernward von Hildesheim ist darüber hinaus
ein weiterer wichtiger Reichsbischof bekannt, der zur Partei der EKKEHARDINER
gehörte
und der die Kandidatur Ekkehards unterstützte.
Als Markgraf Ekkehard jedoch auf der Weiterreise
Paderborn erreichte, fand er eine in Alarmbereitschaft versetzte Stadt
vor. Erst auf Befehl es Bischofs wurde er eingelassen und von diesem in
dem Gebäude, in dem er speiste, "aus Hochachtung" empfangen. Bischof
Rethar zeigte damit jedoch deutlich, dass sein Wohlwollen in den Grenzen
verharrte, die durch die Verpflichtungen des Gastrechts gesetzt waren.
Auch teilte er Ekkehard mit, dass die
geplante Unterredung in Duisburg nicht stattfinden könne.
Markgraf
Ekkehard brach daraufhin in Paderborn seine Reise ab und trat
die Rückkehr nach O-Sachsen an.
2.5.4. Der Mord von Pöhlde
Auf seinem Rückweg kam Markgraf
Ekkehard nach Northeim, das einem Grafen Siegfried gehörte.
Heimlich teilte ihm dessen zweite Ehefrau Ethelinde mit, dass Siegfrieds
Söhne Siegfried und Benno [Graf Siegfried, der Großvater Ottos
von Northeim, war in erster Ehe mit Mathilde verheiratet gewesen und
hatte mit ihr zwei Söhne, Siegfried und Benno.] mit den Brüdern
Heinrich und Udo von Katlenburg und anderen Verschwörern einen Anschlag
auf ihn vorbereiteten, und bat ihn, entweder in Northeim zu übernachten
oder seine Reiseroute zu ändern. Der Markgraf ließ sich jedoch
durch die Warnung der Gräfin nicht von seinem Weg abbringen und zog
wie geplant weiter zu dem Königshof Pöhlde. Hier überfielen
ihn und seine Reisegesellschaft am 30. April mitten in der Nacht
die Verschwörer und Siegfried tötete Ekkehard
durch
einen Lanzenstoß. Daraufhin enthaupteten sie den Toten und plünderten
die Leiche, wie Thietmar voller Abscheu berichtet. Die Mörder konnten
entkommen, während die überlebenden Begleiter den toten Markgrafen
zu seinem Stammsitz überführten. Dort wurde er von seiner Frau
Swanhilde
und seinen Söhnen beigesetzt.
Über das Tatmotiv war sich schon der Chronist Thietmar
nicht im klaren. Er gibt zwei verschiedene Meinungen wieder, die damals
laut wurden. Einmal sei die Tat auf die Anstiftung Heinrichs von Katlenburgs
erfolgt, der sich damit für eine von OTTO
III. auf Ekkehards Veranlassung
verhängte Züchtigung habe rächen wollen. Oder aber der Mord
sei ein Racheakt von Männern, die ihn wegen seines herausfordernden
Benehmens in Werla gegenüber den Schwestern OTTOS
III. bestrafen wollten.
Diese Mutmaßung ist nicht ohne Wahrscheinlichkeit,
wenn man bedenkt, über welch großen Einfluß Sophie
und Adelheid verfügten und welche
Zugeständnisse sie von HEINRICHerhielten,
dass sie seine Partei ergriffen hatten. Vielleicht hatten sie selbst durchblicken
lassen, dass EkkehardsVerhalten
ihnen gegenüber gesühnt werden müsse.
Zum Verständnis des Mordes von Pöhlde ist es
von Nutzen, die Familienverhältnisse der Verschwörer zu beleuchten.
Dabei ist man zu dem Ergebnis gelangt, dass die Grafen Heinrich und Udo
von Katlenburg Söhne des Grafen Luder-Udo I. von Stade gewesen sind.
Aufgrund dieser Tatsache ist es sehr gut möglich, dass Thietmar als
Neffe Liuthars von Walbeck und Vetter der beiden KATLENBURGER die eigentlichen
Hintergründe des Verbrechens gar nicht objektiv darstellen wollte
["Das Bemühen des späteren Bischofs, in seiner Chronik die Kenntnisse
der Gründe zu leugnen, welche zu dem Morde führten, sowie die
Verschleierung des Zweckes der Reise Ekkehards zum Herzog Hermann
von Schwaben, dem Günstlinge der NORTHEIMER Brüder" (!),
der Umstand, "dass Thietmar am 7. Mai 1002, also wenige Tage nach dem Mord,
von seinem nach Rache dürstenden Oheim Liudhar zum Propst in dem von
dessen Vater Lothar II. (+ 986) gegründeten Kloster Walbeck ernannt
wurde", lassen v. Uslar-Gleichen (Die Abstammung der Grafen von Northeim
und Katlenburg von den Grafen von Stade, S. 41) vermuten, dass "Thietmar
seine Hand dabei im Spiel hatte". Er denkt an "eine gemeinsame Aktion des
Oheims und Neffen". Thietmar unterläßt es, die KATLENBURGER
1002 seine Verwandten zu nennen, wie er es später tut.].
Vor dem Hintergrund der Verwandtschaft zwischen Liuthar
von Walbeck und den KATLENBURGER Brüdern [Sie sind die Neffen von
Liuthars Schwägerin, der STADERIN Kunigunde, der Mutter Thietmars
von Merseburg.] sind einige Historiker zu dem Schluß gelangt, dass
diese offenbar "als Helfershelfer ihres Verwandten" - Liuthars von Walbeck
- gehandelt haben, der die Thronfolge
HEINRICHS
II. unterstützt habe und ein persönlicher Gegner Ekkehards
gewesen sei. Lange hält es darüber hinaus für möglich,
dass der tiefere Grund des Mordes in einem Wiederaufleben des alten, zwischen
STADERN und BILLUNGERN bestehenden Spannungsverhältnisses,
mit denen die beiden Kontrahenten - Liuthar und Ekkehard
-
versippt waren, zu suchen sei [Ekkehard war
als Gemahl der Swanhilde, der Schwester Herzog Bernhards I.,
der angeheiratete Schwager von dessen Gemahlin Hildegard von Stade, deren
Stiefschwester Kunigunde die Schwägerin Liuthars von Walbeck war.].
Die Beteiligung der NORTHEIMER Brüder läßt
sich hingegen nicht über die Verwandtschaft erklären, da sich
diese These einer Verwandtschaft zwischen den KATLENBURGERN und den NORTHEIMERN
als falsch erwiesen hat. Auch ist die Abstammung der Grafen von Northeim
von den Grafen von Stade unterwiesen und darüber hinaus unwahrscheinlich.
Vermutlich sind die Gründe ihrer Teilnahme an dem Mord in dem engen
nachbarschaftlichen Verhältnissen zu suchen, das die KATLENBURGER
und die NORTHEIMER während des gesamten 11. Jahrhunderts verbunden
hat.
Uslar-Gleichen wiederum sieht die wahren Ursachen des
Mordes in dem "Streben der northeimischen Brüder, ihrem Günstling,
dem Herzog von Schwaben, durch Beseitigung eines gefährlichen Nebenbuhlers
den Weg zum Throne zu bahnen. Ihr Interesse daran wurzelte in verwandtschaftlichen
Verhältnissen".
Nach Uslar-Gleichen war Eila, die Gattin Bennos, die
Tochter des Grafen Bruno IV. von Braunschweig und der Gräfin
Gerburg II. von Stade. Nach deren Tod habe Bruno Gisela,
die Tochter Hermanns II. von Schwaben, geheiratet. Diese verwandtschaftlichen
Verhältnisse beruhen jedoch nur auf Hypothesen des Verfassers; quellenmäßig
läßt sich eine solche Erklärung nicht bewesien.
Die Parteinahme Siegfrieds für Hermann von Schwaben
glaubt Uslar-Gleichen auch daran ablesen zu können, dass Siegfried
gleich im ersten Jahr nach HEINRICHS Thronbesteigung
am Aufstand des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt teilgenommen habe.
Was dieses Ereignis angeht, wird man sich jedoch eher der Vermutung Gisebrechts
anschließen können, dass Siegfried "sich in dem Lohn seines
Verbrechens getäuscht zu haben scheint" und in dem Aufstand Heinrichs
eine Gelegenheit sah, sich Genugtuung zu verschaffen.
Dass die Täter hofften, Herzog
Heinrich durch die Beseitigung seines politischen Gegners einen
Dienst zu erweisen, ist gut möglich. Schließlich ebnete dieser
Mord HEINRICH
den Weg zum Thron. Nach
Giese führte Ekkehards Tod
HEINRICH
wesentlich
leichter zur späteren Anerkennung durch die Sachsen als die Werlaer
Versammlung, von der "keine erkennbare Wirkung" ausgegangen sei. Es wäre
aber sicher falsch, daraus zu schließen,
HEINRICH
habe von der Tat gewußt oder sie sogar in Auftrag gegeben.
Zum Schluß darf auch nicht vergessen werden, dass
sich Ekkehard zeitlebens aufgrund seines
Verhaltens viele Feinde gemacht hat. Doch wäre die Annahme, den Grund
des Mordes allein in Ekkehards Rücksichtslosigkeit
und Neigung zu Gewalttätigkeit, die sich hier "in einem einmaligen
maßlosen Ausbruch Luft gemacht" habe, zu suchen, sicher zu monokausal.
Es ergibt sich also ein ganzer Komplex von Motiven, die
alle mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit besitzen. Eine eindeutige Erklärung
wird wohl nicht mehr zu finden sein. Die Ausführung der Mordtat wird
in erster Linie durch persönliche Motive erfolgt sein, aber sicher
haben auch politische stark mit hineingespielt.
War die ältere Forschung der Meinung, dass die Mörder
Ekkehards
straffrei ausgingen, so können
wir heute das Gegenteil beweisen. Die Untersuchungen von Hucke haben gezeigt,
dass Heinrich von Katlenburg, der neben Siegfried II. offenbar als hauptschuldig
galt, genötigt wurde, einen großen Teil seines im Comitat der
Grafen von Stade gelegenen Allodialbesitzes als Sühne dem neu gegründeten
Stift Harsefeld zu übergeben, nachdem er vorübergehend Geistlicher
in Hildesheim gewesen war. Weiterhin ist anzunehmen, dass er alle seine
Grafenrechte verlor, die ihm als dem ältesten Sohn Luder-Udos von
Stade zugestanden hätten, da sein jüngerer Bruder Udo Anfang
des 11. Jahrhunderts als Graf im Rittigau, Lisgau und Hemmerfeld auftrat.
Es ist nicht klar, ob auch Udo für seine Teilnahme
an dem Mord bestraft wurde. Wenn ja, muß er bald Verzeihung erlangt
haben, da er bereits nach fünf Jahren in einer kaiserlichen Urkunde
genannt wird.
Als sicher kann angenommen werden dass auch Siegfried
II. von Northeim bestraft wurde. Keine Quelle sagt aus, dass er jemals
in die Grafenrechte seines Vaters nach dessen Tod im Jahr 1004 eingetreten
ist. Vielmehr ist - analog zu den KATLENBURGERN - sein jüngerer Bruder
in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts als Graf in mehreren Gauen
nachweisbar.
In die gleiche Richtung weist ein Diplom HEINRICHS
II. aus dem Jahr 1007, in dem als Zeuge unter anderem "Udo comes,
Sigifrid, Bernherd comes", das heißt der KATLENBURGER und die beiden
NORTHEIMER, erscheinen, die also "zumindest seit 1007 wieder öffentlich
auftreten konnten. Das Fehlen des Titels "comes" bei Siegfried II. beweist
aber eindeutig, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt seiner gräflichen
Rechte zugunsten seines jüngeren Bruders Benno verlustig gegangen
war, der folgerichtig als "Bernherd comes" erscheint.
Offenbar hat Siegfried II. - wie Heinrich von Katlenburg
- auch einen Teil seines Eigengutes an den König abtreten müssen,
denn 1015 schenkt HEINRICH II. dem
Kloster Hersfeld tauschweise ein Gut, das er von "Sigefridus Sigefridi
filius" erhalten hatte; dieser aber ist mit dem NORTHEIMER identisch und
erscheint bezeichnenderweise auch hier ohne den "comes"-Titel.
Fassen wir diese Belege zusammen, so ergibt sich, dass
HEINRICH
II. zweifellos auf einer Bestrafung der Hauptschuldigen am Mord
an Ekkehard, Siegfrieds II. von Northeim und Heinrichs von Katlenburg,
bestanden hat. Er zwang beide, auf die Ausübung der väterlichen
Grafenrechte zugunsten ihrer jüngeren Brüder zu verzichten und
einen Teil ihrer Allodien abzutreten. Dass HEINRICH
II. in den Mord von Pöhlde involviert gewesen wäre,
ist von dieser Bestrafungsaktion her gesehen sehr unwahrscheinlich.
2.5.5. Die Wahl im verfassungsgeschichtlichen Kontext
Es soll hier nicht behandelt werden, welchen Stellenwert
und welche Bedeutung die Kandidatur Ekkehards
von Meißen innerhalb des Wahlrechts im Mittelalter einnimmt;
das heißt ob die Königserhebung
HEINRICHS
II. auf geblütsrechtlichen
Erwägungen oder dem Prinzip der völlig freien Wahl beruhte. Doch
muß man feststellen, dass diese Fragen bisher immer unter der Prämisse
behandelt worden sind, dass Ekkehard
als freier Bewerber zur Wahl angetreten ist. Denn nachdem Hlawitschka den
geblütsrechtlichen Anspruch aller Kandidaten nachgewiesen hat, entfällt
die Vorstellung einer "völlig freien Wahl".
Es stellt sich jedoch die Frage, ob alle Kandidaten geblütsrechtlich
auf derselben Stufe standen oder ob HEINRICH
aufgrund seiner näheren Verwandtschaft zu den LIUDOLFINGERN
[HEINRICH II. stammte von einem Sohn
HEINRICHS
I. ab, Ekkehard
von einem Bruder desselben.] nicht doch als geeigneter angesehen
wurde. Auch ist zu fragen, ob aufgrund der Abstammung von einem Bruder
HEINRICHS
I. überhaupt der Anspruch
auf Thronberücksichtigung hergeleitet werden kann.
Diese Frage kann leider nur approximativ beantwortet
werden, da nur annähernd vergleichbare Fälle zur Überprüfung
herangezogen werden können. Doch selbst wenn letztendlich diese nähere
Verwandtschaft den Ausschlag gegeben haben soll, so war dies nicht von
vorneherein klar. Der Geblütsanspruch umriß nur den Kreis der
Berechtigten, aus dem heraus der Nachfolger zu bestimmen war; auch wäre
es ansonsten nicht verständlich, dass die Thronprätendenten um
ihre Anerkennung durch die Fürsten geworben haben.
Wir sehen sowohl bei HEINRICH
als auch bei Ekkehard ein starkes Bemühen,
ihre Anhängerschaft zu vergrößern.
HEINRICHversuchte,
in Werla mittels Versprechungen Anhänger zu gewinnen, und
Ekkehard
schreckt
beispielsweise nicht davor zurück, Wilhelm von Weimar durch seinen
Sohn Hermann
in dessen Burg belagern zu lassen, um seine Zustimmung
zu erlangen. Zwar ist überliefert, die Belagerung habe stattgefunden,
um den Tod der von Wilhelms Sohn erschlagenen Vasallen Widukind und Hermann
zu rächen; es ist jedoch wahrscheinlicher dass es sich hierbei um
einen Akt der Privatrache handelte, sondern es galt, den Anhänger
HEINRICHS
mit Gewalt für sich zu gewinnen. Dafür sprechen auch die Friedensbedingungen,
welche Hermann dem Grafen Wilhelm auferlegte. Ihnen zufolge sollte
er vor dem Markgrafen erscheinen und versprechen, sich in allem Ekkehard
unterzuordnen.
Insofern kann man von einer Verschränkung von Erbrecht
und Wahlrecht sprechen, indem nämlich aus dem Kreis der geblütsrechtlich
Vorbestimmten einer als König auszuwählen war.
Ekkehard konnte sich
bei seiner Kandidatur auf eine große Anhängerschaft stützen:
Herzog Bernhard von Sachsen, die Bischöfe Arnulf von Halberstadt
und Bernward von Hildesheim und wohl auch Rethar von Paderborn. Als weitere
Anhänger sind ostsächsische Grafen ("comites vero orientales
tantum exceptis"),
Ekkehards Bruder
Graf
Gunzelin und sein Stiefsohn Gero II. bekannt. Insgesamt scheinen
sich
Ekkehards
Anhänger auf den
Norden und den Nordosten des Reiches verteilt zu haben.
Doch fanden sich in diesem Gebiet auch Gegner. Liuthar
von Walbeck trat für HEINRICH ein,
ebenso Graf Esico, der Merseburg, die benachbarte Pfalz Allstedt und die
Dornburg gegen Ekkehard behauptet hat.
Wilhelm von Weimar unterstützte ebenfalls nicht Ekkehard,
und Erzbischof Gisiler von Magdeburg trat für Hermann von Schwaben
ein.
2.6. Ekkehards Intervention und Ansehen
Ekkehard ist seit
dem Jahre 992 urkundlich nachweisbar. Das darf nicht verwundern, da er
in den ersten Jahren vollauf mit der Wiederherstellung seiner Mark beschäftigt
war. Insgesamt liegen neun Interventionen Ekkehards
aus den Jahren 992 und 1000 vor.
Ekkehard tritt das
erste Mal am 6. Januar 992 als Intervenient in einer Urkunde für das
Kloster St. Servatius in Quedlinburg zusammen mit dem Pfalzgrafen Theoderich
und dessen Bruder Graf Sigbert auf. Auch in einer Königsurkunde
für Magdeburg aus dem Jahr 993 ist Ekkehard
neben
Kaiserin Adelheid, den
Erzbischöfen Ekbert von Trier, Hartwig von Salzburg, Notger von Lüttich,
Gisiler von Magdeburg und Herzog Bernhard von Sachsen als Intervenient
genannt. Das nächste Mal findet man Ekkehard
in einer Urkunde aus Merseburg für die Äbtissin
Mathilde von Quedlinburg, die in dem Bezirk Hevellon die Orte
Potsdam und Geltow zugesprochen bekam, unter den Intervenienten. Genannt
sind auch Adelheid, Bischof Hildebold
von Worms, Markgraf Gero von der Ostmark und Markgraf Liuthar von
der Nordmark.
Die Beherrscher des ganzen deutschen ostelbischen Gebietes
stimmten also der Schenkung an Mathilde
zu. Wahrscheinlich waren die beiden geschenkten Ortschaften erst kürzlich
den Slawen entrissen worden und ihr Besitz noch nicht endgültig gesichert,
so dass durch die Intervention der drei Markgrafen zugleich auch eine gewisse
Bürgschaft für den tatsächlichen Besitz geboten werden sollte.
Zwei Tage später, am 5. Juli 993 in Merseburg, erhält
der
Kapellan Gunther 12 Königshufen, die zur Grafschaft des
Ekkehard
in
Burgwarden des Gaues Chutizi gehören. Adelheid,
Mathilde von Quedlinburg, Erzbischof
Gisiler von Magdeburg und Ekkehard
werden als Vermittler genannt.
Dass Ekkehard
hier als Intervenient
auftritt, ist damit zu erklären, dass dieser Kapellan einer seiner
Söhne gewesen ist, die Gabe in Ekkehards
Grafschaft lag und man sich bei der Schenkung von Hufen in gesichertem
Grenzland mit der Nennung des zuständigen Markgrafen begnügte.
Die bisherigen Nennungen Ekkehards
bezogen
sich immer auf Angelegenheiten des Ostens. Ekkehard
tritt dagegen nie in Urkunden auf, die jenseits seines Einflußbereiches
liegen. Daraus ist zu schließen, dass Ekkehard
zwar, was das Gebiet des Ostens anbelangt, ein gewisses Ansehen besaß
und auch als Garant für die deutsche Herrschaft in diesem Gebiet angesehen
wurde, diese Wertschätzung jedoch lokal begrenzt gewesen ist. Alle
bisher genannten Urkunden entstammen der Zeit der Vormundschaftsregierung
der Kaiserin Adelheid. Dem ist zu entnehmen,
dass Ekkehard nicht zu den mitregierenden
Fürsten während OTTOS Minderjährigkeit
unter Adelheid gehörte.
Seine Stellung änderte sich, als OTTO
III. die Regierungsgeschäfte selbst in die Hand nahm. In
einer undatierten Urkunde OTTOS III.
tritt er als Intervenient für einen gewissen Bernhoh auf, der einen
Hof im Nahegau, also links des Rheins, zugesprochen bekam. Dieses Diplom
ist nach einer anderen Urkunde für den Getreuen Becelin, der den gleichen
Hof erhielt, verfaßt. Als Fürbitter sind genannt Papst Gregor,
OTTOS
Schwester Sophie, Bischof Hildebold
von Worms und Markgraf Ekkehard.
Dass der Markgraf in einer solchen Gesellschaft für
einen Empfänger, mit dem er nichts zu tun hatte, und in einem Gebiet,
das jenseits seines Bereiches lag, genannt wurde, beweist, dass er bei
OTTO
in hohem Ansehen stand. Darauf läßt auch die Urkunde aus Nimwegen
schließen, die zur gleichen Zeit für das Kloster Elten am Niederrhein
ausgestellt wurde; Willigis, Hildebold und Ekkehard
sind
die Fürsprecher. Wiederum vermittelt Ekkehard
also für einen Empfänger außerhalb seines Herrschaftsgebietes.
Ekkehards alleinige
Intervention ist in einer Urkunde genannt, die einen Tausch zwischen OTTO
III. und dem Erzbistum Magdeburg dokumentiert. Magdeburg erhielt
den Sömmeringer Forst mit Wildbann, dafür bekam der Kaiser den
Forst Zwenkau. Diese Urkunde wurde im August des Jahres 997 ausgestellt.
Eine Thietmarstelle ermöglicht es uns, den Grund
für Ekkehards Fürsprache
nachzuvollziehen. Der Chronist berichtet nämlich, dass nach der Aufhebung
des Merseburger Bistums Markgraf Ekkehard unter
der Regierung OTTOS III.den Sömmeringer
Forst erwarb und ihn gegen den Merseburger tauschte. Diesen Tausch behandelt
auch eben die genannte Urkunde.Ekkehard
besaß
zuerst den Sömmeringer Forst als königliches Lehen, und durch
seine Vermittlung tauschte OTTO III.
diesen gegen den Zwenkauer Forst ein, den dann wiederum
Ekkehard
zu
Lehen bekam. Ekkehard intervenierte
also aus eigenem Interesse. Dafür, dass Magdeburg den Sömmeringer
Forst, Ekkehard aber den Zwenkauer
bekommen hat, spricht auch, dass nach Wiederherstellung des Merseburger
Bistums im Jahr 1005 Merseburg den Forst von Zwenkau zurückerhielt,
ohne dass von markgräflichen Rechten etwas gesagt wird.
Am 2. September 997 bekommt Thietburga, die Schwester
Bischof Bernwards von Hildesheim, auf Intervention ihre Bruders Bernward,
der Mathilde von Essen und Ekkehards
eine
Königshufe, die bisher Ekkehard
als
Lehen gehabt hatte. Auch eine Intervention aus Italien ist überliefert.
In Subiaco bei Rom verschaffte der Markgraf durch seine Fürsprache
dem Nonnenkloster Gernrode das Recht der freien Wahl.
Es ist gut möglich, dass der Grund für Ekkehards
Intervention darin liegt, dass er Stiftsvogt dieses Klosters
gewesen ist. Sichere Beweise sind hierfür jedoch nicht zu erbringen.
Auf jeden Fall war Ekkehard als Stiefvater
Geros II. mit der Gründersippe verwandt. Beziehungen zu diesem
Stift unterhielt auch sein gleichnamiger Sohn Ekkehard II., der
der Abtei Besitzungen in acht Dörfern überließ.
Für das Kloster Nienburg erreicht er im Jahr 1000
in Magdeburg eine kaiserliche Bestätigung für das bereits gewährte
Marktrecht. In dieser Urkunde ist nur Ekkehard
mit seiner Gemahlin Swanhilde als Vermittler genannt
- "ob petitionem
Eggihardi nostri amabilis marchionis nec non
suae contectalis Swanehilde".
Kaiser
OTTO III. gestattete dem Kloster, in Hagenrode einen Markt zu
errichten und von demselben Zoll zu erheben.
Die Mitintervention Swanhildes hat sicher damit
zu tun, dass der Gründer des Nienburger Klosters, Markgraf Thietmar,
ihr erster Gatte gewesen ist. Insofern kann man die Fürsprache
Ekkehardsals
einen Akt der Pietät gegenüber dem ersten Gemahl Swanhildes
deuten. Herauszustellen ist jedoch, dass vorher noch nie ein Intervenient
mit seiner Ehefrau aufgetreten ist.
Die Zahl der Intervenientinnen, die nicht aus der königlichen
Familie stammten oder keine Äbtissinnen waren, ist außerordentlich
gering. So wurde nicht nur Swanhilde selbst, sondern der ganzen
Familie des Meißener Markgrafen von
Kaiser
OTTO III. eine große Ehre erwiesen. Auffällig ist
darüber hinaus die Benennung Ekkehards
als "noster amabilis marchio". Hat doch Klebel festgestellt, dass
der Ausdruck "amabilis" in den Kaiserurkunden nur für Verwandte
gewählt wurde.
Dies ist die letzte bekannte Intervention Ekkehards.
Zwar taucht ein Ekkehardals Intervenient
in einer Urkunde vom 30. April desselben Jahres zugunsten des Klosters
Helmarshausen auf; bei diesem Ekkehardhandelt
es sich jedoch wahrscheinlich um den gleichnamigen Gründer dieses
Klosters.
Insgesamt sprechen die zahlreichen Urkunden, die Ekkehard
als
Fürsprecher selbst in den westlichen und südlichen Teilen des
Reiches aufführen, eine deutliche Sprache. Nicht nur als Feldherr,
sondern auch als Ratgeber nahm der Markgraf am Hof OTTOS
III. eine hervorragende Stellung ein. Die Urkunden dokumentieren
seine ständige Anteilnahme an den Reichsgeschäften und den Beratungen
der Fürsten. Darüber hinaus muß ein enges persönliches
Verhältnis zur Familie des Königs bestanden haben.
Als Zeichen für die Wertschätzung, die der
Kaiser Ekkehard I.entgegenbrachte,
muß auch das Münzprivileg gelten, dass
OTTO
III. dem Markgrafen von Meißen verliehen hat. Darüber
liegt uns zwar kein schriftlicher Beleg vor, was jedoch nichts zu bedeuten
hat, da für die weltlichen Prägeorte in keinem einzigen Fall
eine schriftliche Verleihung überliefert ist. Da nicht anzunehmen
ist, dass gerade diese Urkunden ausnahmslos verlorengegangen sind, läßt
sich schließen, dass für Grafen generell keine schriftlichen
Münzprivilegien ausgestellt worden sind - wie auch für Stammesherzöge
-, das Münzrecht vielmehr gewohnheitsrechtlich in ihre Amtsbefugnisse
eingegangen oder ihnen mündlich vom König zugestanden worden
ist.
Ekkehard war der
erste Markgraf von Meißen, dem der König offensichtlich dieses
Münzrecht verliehen hat. Kleine Dickpfennige mit der Umschrift EKKIHART
und
einem Kreuz auf der Vorder-, MISNI und einem sternähnlichen
Kreuz auf der Rückseite sind Zeugen dieses persönlichen Vorzugs.
Erst etwa 150 Jahre später wurden wieder markmeißnische Münzen
geprägt.
Das läßt darauf schließen, dass unter
Ekkehard
I. der Handelsverkehr bedeutender
geworden ist, wie Schwineköper mutmaßt: "Bei dem überall
zu beobachtenden engen Zusammenhang mit der Münze wird damit auch
hier eine Markt wahrscheinlich gemacht. Schon im Jahre 994 hatte OTTO
III. ein "Gesetz" erlassen, wonach keine neuen Märkte angelegt
werden durften, um die bereits bestehenden zu schützen.
Unter die Orte, an welchen ottonische
Märkte bestanden oder vermutet werden, fallen auch vier Grafenburgen:
Eckartsberga,
Gernrode,
Kleinjena, Naumburg. Alle vier Burgen waren im Besitz der
EKKEHARDINER oder standen in engem Kontakt zu ihnen. Es zeigt sich
eindeutig die Bindung der entstehenden Märkte an Orte mit königlichem
Besitz und ihnen nahe stehenden Grafensitzen bedeutender Geschlechter.
Auch Thietmar von Merseburg hebt in seiner Chronik hervor,
dass Ekkehard von OTTO
III. sehr geschätzt worden ist und stärkeren Einfluß
auf den jungen Herrscher ausgeübt hat als alle anderen Großen
des Reiches. Thietmar unterstreicht die Bedeutung Ekkehards,
eines "vir domi miliciaeque laudabilis", wie er ihn nennt, ein weiteres
Mal, wenn er anläßlich des Besuches des Kaisers im Jahr 1000
in Meißen schreibt: "a marchione Eckahardo, qui apud eum
inter praecipuos habebatur (...). Diese ausdrücklichen Zeugnisse
eines Zeitgenossen bestätigen den aus den Urkunden gewonnenen Eindruck
in vollem Umfang, ja überbieten ihn noch.
Ekkehards Berühmtheit
läßt sich auch an der Vielzahl der Quellen ermessen, die seinen
Tod erwähnen: außer Thietmar das Fuldaer und Lüneburger
Totenbuch, die Annales Lamberti, die Vita Meinwerci und die Vita Heinrichs
II. von Adalbold.
Bei der allgemeinen Anerkennung fehlte es aber auch nicht
an solchen, die unter der Gewalttätigkeit Ekkehards
zu
leiden hatten und daher zu seinen Feinden zählten: So hatte Ekkehard
den
tapferen thüringischen Kriegsmann Bevo blenden lassen, und auf sein
Betreiben hin war Graf Heinrich vom Kaiser mit Geiselhieben bestraft worden.
Seitdem soll jeder auf Rache gesonnen haben.
Nicht weniger charakteristisch ist ein anderer Fall.
Vasallen Ekkehards hatten in der erzbischöflichen
Stadt Großgörschen einen Diebstahl verübt, woraufhin sie
von einem Gaugericht verurteilt und aufgehängt wurden, ohne dass man
dies vorher wie üblich dem Markgrafen angezeigt hatte. Hierüber
erzürnt, schickte er seinen Vasallen Rambald mit anderen nach Großgörschen
und ließ alle Männer mit ihrer Habe wegführen. Die Entführten
gelangten erst wieder in Freiheit, als ein hohes Lösegeld bezahlt
wurde. Lüpke ist der Meinung, dass diese Maßnahme mit der Aussage
Thietmars zusammenhängt,
OTTO III.
ziehe den Erzbischof Gisiler von Magdeburg
Ekkehard
vor. Demnach nahm Ekkehard in Großgörschen
Rache an Gisiler wegen dessen engem Verhältnis zum Kaiser.
Abschließend bestätigt sich jedoch das Urteil
Schlesingers: "Gegen Ende seines Lebens war Ekkehard
einer
der mächtigsten deutschen Fürsten, der den Griff nach der Königskrone
wagte. Aus eigener Kraft hatte er sich diese Stellung geschaffen, hatte
er die Gewalt über ein großes Gebiet an sich gebracht, das,
nach Osten hin offen, zu neuen Eroberungen lockte und zugleich die Machtgrundlage
für ein Rückgreifen nach Altdeutschland unter dem Namen eines
Herzogtums der Thüringer bot."