Sohn des Grafen
Hugo
I.
und der Hildegard;
sein Bruder war Guntram
der Reiche, der Ahnherr der HABSBURGER
Büttner, Heinrich:
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"Geschichte des
Elsaß
I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode
Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des
Elsaß
im Früh- und Hochmittelalter"
Hugo, Guntram
und Eberhard faßten den Entschluß, die Abtei
Lüders
wiederherzustellen. Obwohl Lüders auf burgundischem Gebiet lag,
schritt
König
OTTO I. sofort ein,
schaltete
die Grafen Eberhard und Hugo aus
und
führte die Revindikation des Besitzes von Lüders als
Reichsgut
durch. Von sich aus nahm OTTO I. die
Neugründung vor. Als Vögte
des Klosters blieben die Grafen
Eberhard
und Hugo, aber sie mußten
dieses
von OTTO I. als Lehen angesehene
Amt
mit dem burgundischen Herzog Rudolf teilen.
In den Jahren 951 und 956 ist Hugo
als Graf im unteren Elsaß bezeugt.
Vollmer Franz: Seite 140,179
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"Die Etichonen. Ein Beitrag zur
Frage
der Kontinuität früher Adelsfamilien."
So werden die EBERHARDE und
LIUTFRIDE
am Oberrhein die stärksten Gewalten. Die früher
königlichen
Rechte sind nun weitgehend in ihren Händen, wie uns dies bei den
Abteien
Lure und Münster-Granfelden bezeugt ist. Kein Wunder, dass OTTO
DER GROSSE in seinem Bestreben, auch am Oberrhein seine
königliche
Macht tatsächlich durchzusetzen, mit den drei etichonischen
Brüdern
Hugo, Eberhard und Guntram
zusammenstößt. In der Abtei Lure greift OTTO
I. selbst ein und nimmt den Brüdern
Eberhard und Hugo
die von diesen usurpierte Abtei entgegen. Ihrem Bruder Guntram
wird von OTTO I. der offene
Prozeß gemacht, seine Amtsgüter werden ihm entzogen.
Hugo ist als Sohn Hugos
und Bruder Eberhards und Guntrams
aus der Lüderser Tradition bekannt, aber auch durch ein Diplom OTTOS
I. gesichert. 959 muß er zusammen mit seinem Bruder
Eberhard
- wohl im Zusammenhang mit dem königlichen Prozeß gegen
ihren
Bruder Guntram
- die usurpierte Abtei Lüders dem König zurückgeben.
Sicherlich
brachte dieser königliche Eingriff auch sonst noch fühlbare
Beschneidungen
der Stellung Hugos. Von seiner
Tätigkeit
und Nachkommenschaft ist aber nichts weiter zu erkennen.
Legl Frank: Seite 27-28
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"Studien zur
Geschichte der Grafen
von
Dagsburg-Egisheim."
Hugo II.
Der zweite Sohn Hugos I., der
uns aus der Vita S. Deicoli [131
Ex Vita S. Deicoli, MGH SS XV,2, S. 677, siehe S. 24 mit Anm. 114. ] und aus
dem Diplom OTTOS
I. Nr. 199 bekannt ist [132 DO
I 199, Seite 279. Siehe das Zitat in Anm. 115.],
Hugo II., kann ansonsten in
den Quellen kaum gefaßt werden. Ob zwei Nachweise für einen
Grafen Hugo in zwei Urkunden
aus den fünfziger Jahren des 10.
Jahrhunderts, so am 26. September 951 [133
Neuester Druck bei WIEGAND, Urkundenbuch I, Nr. 38, Seite 30f.: ... actum
in civitate Argentina 6 kalendas octobris anno incarnationis domini
951, regnante
Ottone 15 anno regni ejus, Utone
praesule, Lutolfo duce,
Hugone comite, Hartzwigo advocato (Zitat,
ebda., Seite 31); vgl. auch H.
BÜTTNER, Breisgau und Elsaß. Ein Beitrag zur
frühmittelalterlichen Geschichte am Oberrhein, in: Schwaben und
Schweiz im Frühen und Hohen Mittelalter. Gesammelte Aufsätze
v. H. BÜTTNER, hrsg. von H. PATZE (= VuF 15), Sigmaringen 1972,
Seite 79,
Anm. 94. Bei dieser angeblich 951 ausgestellten Urkunde ist Vorsicht
geboten, da es keine handschriftliche Überlieferung gibt und sie
einzig
durch Grandidiers Edition bei WÜRDTWEIN, 3. Band. Nr. 87, Seite
357 ff.
auf uns gekommen ist (siehe auch das Regest bei GRANDIDIER,
Histoire 1,2, Nr. 267, Seite 116), gerade wenn man an die
spektakulären Fälschungsaktionen Grandidiers denkt. Auch
Hermann Bloch weist wohl nicht ohne Grund auf die besondere
Überlieferungssituation dieser Urkunde hin. Siehe H. BLOCH und W.
WITTICH, Die Jura curiae in Munichwilare, in: ZGO 54 (NF 15), Seite
411,
Anm. 2. Auch fällt auf, daß die RegBfeStr. I die Urkunde
nicht verzeichnen, obwohl Bischof Uto
III. in dieser Urkunde als Zeuge
erscheint. Zu den Urkundenfälschungen
Grandidiers siehe vor allem H.
BLOCH, Die Urkundenfälschungen Grandidiers, in: ZGO 51 (NF 12),
Seite
459-511, DERS., Zu den Urkundenfälschungen Grandidiers, in: ZGO 52
(NF
13), Seite 543-546, ferner H. BRESSLAU, Grandidiers Urkundenbehandlung,
in: ZGO 53 (NF 14), Seite 9-12, neuerdings J. VOSS, Aus der Werkstatt
zweier Mediävisten des 18. Jahrhunderts: Die
Quellenerschließung bei
Schöpflin und Grandidier, in: Fälschungen im Mittelalter, 4.
Teil:
Diplomatische Fälschungen II, Hannover 1988, Seite 319-330.] und im Jahre 956 [134 Druck bei WIEGAND, Urkundenbuch 1, Nr. 40, Seite 31f.: ... acta suru autem hea in civitate Argentina
anno dominice,
incarnationis 956, regnante Ottone [magno]
16 anno regni ejus, Outone
presule, Liutolfo duce, Hugone comite, Harivvigo advocato ...
(Zitat,
ebda., Seite 32); BÜTTNER, Breisgau und Elsaß, Seite 79 und
Anm. 95, führt
diese Urkunde der Brüder Wiserich
und Azzo an, in der Graf Hugo als
Zeuge auftritt. Bei dieser angeblich im Jahr 956 ausgestellten Urkunde
handelt es sich jedoch um eine Fälschung aus dem 12. Jahrhundert,
wie
schon Hermann Bloch nachgewiesen hat. Siehe dazu BLOCH und WITTICH,
Jura curiae, Seite 410f. und Anm. 2 auf Seite 411; vgl dazu RegBfeStr.
I, Nr.
95 und vor allem Nr. 411.], als Belege für Hugo II. gelten können, bleibt
doch sehr fraglich, da es sich bei der Urkunde von 956 um eine
Fälschung aus dem 12. Jahrhundert handelt und die Urkunde von 951
ebenfalls unter dem Verdacht steht, gefälscht zu sein [135 Siehe
dazu die Bemerkungen in den vorangegangenen beiden Anmerkungen.]. Auch bei einem weiteren urkundlichen Zeugnis, das uns
einen Hugo nennt, sind
rechtigte Zweifel angebracht, ob wir einen Nachweis für Graf Hugo II. vor uns haben. So
wird in einem Diplom von Kaiser OTTO I. aus dem Jahre
965, in dem der Kaiser dem Kloster S. Mansui bei Toul die
Unabhängigkeit und seine Besitzungen bestätigt, auch eine
Schenkung an dieses Kloster erwähnt, die ein gewisser Hugo, der allerdings ohne einen
Grafentitel genannt wird, vorgenommen hat [136 DO I 289,
Seite 404f.: ... et quidquid
adquisitum est per
precariam quarn fecit Hugo de
rebus sancti Stephani ex loco qui Babani
villa dicitur, cum terris cultis et incultis silvis pratis aquis
aquarumque decursibus molendinis servis et ancillis exitibus et
redditibus (Zitat, ebda, Seite 405).].
Der in der Urkunde fehlende Grafentitel sagt jedoch nichts darüber
aus, daß der Schenker eine hochgestellte Persönlichkeit
gewesen ist, denn die Schenkung erweist sich als sehr umfangreich, so
daß man folgern kann, daß diese Person namens Hugo überaus
begütert gewesen sein muß. Es könnte sich, nach dem
Besitzstand dieses Mannes zu urteilen, sehr wohl um einen Grafen
gehandelt haben. Allerdings wird in dem Diplom nicht gesagt, wann diese
Schenkung erfolgt ist, so daß sie zeitlich möglicherweise
schon lange vor der Ausstellung des Diploms durch OTTO I.
standen haben kann, was durchaus wahrscheinlich ist.
Weitere Lebenszeugnisse zu Graf Hugo
II. sind, soweit ich sehe, nicht überliefert. Ob er
schließlich gegen Ende seines Lebens Mönch geworden ist, wie die
Vita S. Deicoli wissen will, muß offengelassen werden [137 Ex Vita
S. Deicoli, MGH SS XV,2, Seite 678. Bei dem uns
aus dem Altdorfer Nekrolog überlieferten Grafen Hugo, der Mönch
geworden war, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um den
Neffen Hugos II., Hugo III. raucus.
Siehe dazu ausführlich unten, Seite
34 ff.]. Wann er gestorben ist, bleibt uns
unbekannt.
Literatur:
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Büttner, Heinrich: Geschichte
des
Elsaß
I. Politische Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode
Ottos III. und Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des
Elsaß
im Früh- und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991
-
Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses
Habsburg-Lothringen.
Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im
9.,10.
und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite
107,116,122,138,146,151
- Legl Frank: Studien zur
Geschichte der Grafen
von
Dagsburg-Egisheim. Veröffentlichungen der Kommission für
Saarländische
Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV
Saarbrücker
Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 Seite 27-28 - Vollmer
Franz: Die Etichonen. Ein Beitrag zur
Frage
der Kontinuität früher Adelsfamilien.
in: Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des
Großfränkischen
und frühdeutschen Adels Eberhard Albert Verlag Freiburg im
Breisgau
1957, Seite 140,179 -