Die zweite offene Frage in den
Familienverhältnissen
der BRUNONEN ist
die nach der Herkunft Gertruds I., der Gemahlin jenes Grafen
Liudolf, der aus der Ehe Bruns
von Braunschweig
und
Giselas
gegen 1005 geboren war und 1038 verstorben ist. Lange Zeit galt die um
1720
vom
welfischen Hofhistoriographen
Johann
Georg Eccard zur Erklärung der brunonischen
Grafschaftsrechte
in Mittelfriesland lancierte [80 Johann Georg Eccard in:
Chritsoph
Ludwig Scheidt, Origines Guelfiacae IV, Hannover 1753,418,581.],
seither
mehrfach übernommene und auch modifizierte These, diese Rechte
habe
Gertrud
eingebracht; sie sei eine reiche Erb-Tochter Graf
Arnulfs von Westfriesland oder eines friesischen Fürsten
Rednat gewesen [81 Böttger, Die Brunonen 470,472ff.;
Paul
Rockrohr, Die letzten Brunonen (Diss.phil. Halle 1886) 8; Hugo
Jäckel,
Die Grafen von Mitelfriesland aus dem Geschlecht König Ratbods,
Gotha
1895,70 ff. Günther Albrecht, Das Münzwesen im
niederlothringischen
und friesischen Raum vom 10. bis zum beginnenden 12. Jahrhundert
(Numismatische
Studien, Heft 6), Hamburg 1959, Band 1, 112: "Im 11. Jahrhundert
prägten
die Braunschweiger Grafen an mehreren Orten ihrer friesischen
Besitzungen,
die sie durch Heirat Ludolfs mit Gertrud, der Tochter des
Grafen
Arnold von Gent, erworben hatten"; Gert Hatz, Die
Münzprägung
der Brunonen (Wissenschaftliche Zeitschrift des Braunschweigischen
Landesmuseums
Band 2,1995)100: "... möglicherweise aus dem Erbe Gertruds,
der Gemahlin des Grafen [Liudolf],
herzuleitende Grafschaftsrechte
in Mittelfruiesland" (dort 120 Anm. 8 weitere, eine solche Aussage
beinhaltende
Literatur); vgl. auch Hermann Jakobs, Der Adel in der Klosterreform von
St. Blasien (Kölner Historische Abhandlungen 16), Köln - Graz
1968, 194. - Ehlers, Brun und Dankward 10, 39, spricht - ohne
nähere
Begründung -von "Gertrud ('von Holland'), zumeist
nennt
er sie indes "die ältere Gertrud".]. Vor allem ist in
diesem
Zusammenhang immer wieder auf die brunonische
Münzprägung
in mehreren Prägestätten in Mittel-Friesland verwiesen
worden.
Doch hat sich das nicht halten lassen, dafür den 993 verstorbenen
Grafen
Anulf II. von Gent und West-Friesland offenbar keine Tochter
Gertrud
bezeugt ist [82 Vgl. Leon Vanderkindere, La formation
territoriale
des principautes belges au moyen age, Band 2, Brüssel 1902, 286:
"L'hypothese,
emise d'Äaborsd par Eccard, acceptee par Böttger et par
Rockrohr,
n'apas d'autre fondement qu'une allusion des Annales Egmundani aux
fillesd'Arnoul;mais
on ignore sil'une de ces filles s'appelait Gertrude, on ignore sielle a
epouse Liudolf et l'on peut affirmer qu'Arnoul n'a pas ete maitre
despagi
en question". Vgl. auch E. Brandenburg, Die Nachkommen Karls des
Großen,
I.-XIV. Generation, Leipzig 1935,10f. Nr.VIII, 68, VIII, 49, IX, 60-62.
- Die Annales Egmundani, die Vanderkindere (286 Anm.3) zitiert,
vermelden
zum Jahr 1162, daß
Graf
Florens I. von West-Friesland bzw. Holland die Kirche von
Vlaardingen
(bei Rotterdam) übereignte, quam quondam
Arnulfus comes
cum filiabus suis dem um 950/60 gegründeten Kloster Egmond
(bei
Alkmaar) geschenkt hatte. Ob dabei Graf Arnulf II. von
West-Friesland
(† 993) oder nicht vielleicht doch der nachweislich mit
mehreren
Töchtern ausgestattete Graf
Arnulf I. von Flandern († 964) gemeint war,
dessen Tochter Hildegard
den Grafen
Dietrich II. von West-Friesland, den Vater Arnulfs II. von
West-Friesland,
heiratete, ist völlig ungeklärt.]; und auch die Rednat-These
ist eine nicht weiter begründbare Vermutung geblieben [83 So
schon Hermann Bollnow, Die Grafen von Werl. Genealogische
Untersuchungen
zur Geschichte des 10. bis 12. Jahrhunderts, Diss. Greifswald 1930,
35f.].
Darüber hinaus lassen sich die Münzprägungen der BRUNONEN
aus Mittel-Friesland auch nicht als Indiz für Gertruds
Herkunft
verwenden, denn diese setzen erst mit Liudolfs Söhnen
Bruno
(† 1057) und Ekbert
I. († 1068) - nicht schon mit Liudolf selbst, was
man bei
der Annahme der ihm gerade durch seine
Gemahlin Gertrud zugewachsenen
Grafenrechte in Mittel-Friesland eigentlich erwarten dürfte - ein
und
sind dabei durch eine große Gleichförmigkeit gekennzeichnet
[84 Vgl. Hatz, Münzprägung 99-144, besonders 103:
"Diese
im Münzwesen des 11. Jahrhunderts auffallende Einheitlichkeit der
Prägung in allen Münzstätten mit einem Typ für
jeden
der drei Münzherren [Bruno, Ekbert I., Ekbert
II.] läßt eine dahinterstehende straffe Organisation
erkennen". Vgl. auch schon Günther Albrecht, Zu den
Münzstättennamen
auf gräflich friesischen Münzen des 11. Jahrhunderts, in:
Dona
Numismatica, hg. von Peter Berghaus - Gert Hatz, Hamburg, 1965,
113-119.],
die uns auf andere Zusammenhänge um die Erwerbung der
friesländischen
Grafschaften der BRUNONEN verweist [85 Da noch für
die
Kaiserzeit
KONRADS
II. (1027-1039) eine nicht mehr näher lokalisierbare
Münzprägung in Friesland (Umschrift: FRESONIA) nachzuweisen
ist,
die "keine brunonischen Einflüsse erkennen
läßt"
(Hatz, Münzprägung [wie Anm. 81]102 - um 1955 waren für
sie 26 Exemplare aus 19 Funden bekannt; vgl. Albrecht, Münzwesen
122
-, kann das brunonische Münzrecht frühestens erst in
der
Spätzeit KONRADS II. und da
keine
Liudolf-Prägungen vorhanden sind, auch erst nach dem Tode Liudolfs
(† 1038) begonnen haben, das heißt offenbar erst
in der Zeit
HEINRICHS
III. in Kraft getreten sein. Weiterhin ist dem
Utrecht-friesischen
Raum ein Denar zuzusprechen,"der auf beiden Seiten das Kaiserbild in
Art
der eben besprochenen [FRESONIA-]Prägung trägt" und die
"Umschrift
HENRICVSRE" aufweist, was die Königszeit HEINRICHS
III. (1039-1046) meinen dürfte; vgl. Albrecht,
Münzwesen
Seite 122. Ob ein Zusammenhang zwischen der Verleihung der bisher brunonischen
Grafschaften im Derlingau und Nordthüringgau durch
HEINRICH III. an die Kirche von Hildesheim (als Belohnung
für
die Strapazen des Bischofs Azelin von
Hildesheim beim Ungarn-Feldzug des
Herbstes 1051; vgl. schon Vorbemerkung zu MGH D H III, 279) und dem
Auftreten
der Münzrechte der BRUNONEN in Mittel-Friesland - als
einem
dann notwendigen Ersatz - anzunehmen ist?].
Der Hinweis auf Mitel-Friesland ist indessen nicht
völlig
erledigt. Das Urbar des Klosters Werden aus der Zeit Abt Gerolds (1031-1050)
verzeichnet nämlich bei den Einkünften aus Friesland auch
solche
De
comitatu Liudolfi, was eine Verankerung bereits Graf
Liudolfs
in
Mittel-Friesland wahrscheinlich im Oostergau und imWestergau, nicht
mehr
bezweifeln läßt [86 Die Urbar der Abtei Werden an
der
Ruhr (= Rheinische Urbare Band 2), hg, von Rudolf Kötzschke, Bonn
1906, 148f. (Urbar C § 21). Durch die Nennung des 1038
verstorbenen
Liudolf
dürfte die Abfassung des Urbars auf die Zeit 1031-1038
einzugrenzen
sein; so schon Paul Leidinger, Untersuchungen zur Geschichte der Grafen
von Werl, Paderborn 1965, 96f., wo auch die anderen in diesem
Zusammenhang
genannten Grafen identifiziert werden.]. Aber wie kam dieser
comitatus
in seine Hand? Wuchs er ihm vielleicht doch durch seine Heirat mit Gertrud
zu? Eine Beantwortung dieser Frage ist vorerst zurückzustellen.
Von Joseph Schaukegl [87 Joseph Schaukegl,
Spicilegium
historico-genealogico-diplomaticum ex antiquissimo et florentissimo
quondam
agro Billungano,Vindobonae 1796,136f.] wurde andererseits bereits 1796
auf die Nachricht der Hildesheimer Annalen hingewiesen, nach der 1019 Bischof
Bernward von Hildesheim bei einer in Goslar abgehaltenen Synode
die
Ehe eines gewissen Gottschalks, Sohn eines Grafen Ekkehard,
und einer Gerdruda,
Egberdhi
comitis filia, trennte
[88
Annales Hildesheimenses ad 1018, 342; danach Vita
Meinwerci
cap.164, 86. Zur Synode und ihrem genauen Datum vgl. Heinz Wolter, Die
Synoden im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056,
Paderborn
u.a. 1988, 276f.]; wahrscheinlich geschah das wegen zu naher
Verwandtschaft
der beiden jungen Leute [89 So etwa Siegfried Hirsch,
Jahrbücher
des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Band 3 (hg. und vollendet von
Harry Breßlau), Berlin 1875, 111.], denn ansonsten waren Ehen ja
untrennbar. Wurde jene Gertrud, Tochter eines Grafen Ekbert,
nach ihrer Scheidung vielleicht die Gemahlin Graf Liudolfs?
Diese
These hat in neuerer Zeit manche Befürworter gefunden [90 Hans
Dobbertin, Das Verwandtschaftsverhältnis der 'schwäbischen'
Edlen
Ida von Elsdorf zum Kaiserbruder Liudolf IV. von Braunschweig (†
1038)
und zu Papst Leo IX. († 1054) (Braunschweigisches Jahrbuch 43, 1962) 65;
Hermann Jakobs, Der Adel in der Klosterrreform von St. Blasien 184 ff.;
Hlawitschka, Untersuchungen 146.]. Kompliziert wurde sie indessen
dadurch,
daß die als Tochter Liudolfs
und Gertruds anzusehende
Ida
von Elsdorf - nach einer Aussage des erst um 1240 schreibenden
Abtes Albert von Stade - eine Schwester
Papst
Leos IX. zur Mutter gehabt habe, sowie ihr Vater ein Bruder des
Kaisers
HEINRICH III. war [91 Albert
von Stade, Annales Stadenses ad 1112, MGH SS XVI 319.]. Diese Angabe
Alberts
von Stade hat zuletzt dazu geführt,
Ida von Elsdorf nur als
eine durch Gertrud in die Ehe eingebrachte Stief-Tochter Liudolfs
ansehen zu müssen [92 Dobbertin,
Verwandtschaftsverhältnis
76.], was aber widerlegbar ist, da Ida nachweislich zu den Erben
Liudolfs und seiner Mutter Gisela
am Besitzkomplex am Schluchsee im Schwarzwald gehörte [93 Hlawitschka,
Untersuchungen 142f.;vgl. auch Frank Legl, Studien zur Geschichte der
Grafen
von Dagsburg-Egisheim (= Veröffentlichungen der Kommission
für
Saarländische Landesgeschichte und Voklksforschung 31),
Saarbrücken
1998,141-144.], also gewiß keine
Stief-Tochter
Liudolfs gewesen
sein kann. Deshalb hat man diese Angabe Alberts von Stade angesehen als
den Versuch des Stader Abtes, seiner Stader Kirche beim Streit um
Idas
Erbe durch die Erwähnung nicht nur eine Kaiser- sondern auch einer
Papstverwandtschaft ein besseres Renommee zu verschaffen. Offenbar
formte
Albert die nachweisbar und breiten Schichten bekannte Verwandtschaft
zwischen
SALIERN
- hier Kaiser
HEINRICH III. - und der
Familie Papst Leos IX. - den
EGISHEIMERN - zu einer väterlichen
und mütterlichen Herkunft
Idas um: väterlicherseits -
wie bekannt - von den SALIERN,
mütterlicherseits
eben von den EGISHEIMERN [94
Hlawitschka, Untersuchungen
148.]. Die Nachricht Alberts von Stade hilft also zur
Herkunftsbestimmung
Gertruds
nicht weiter.
Daß indessen Graf Liudolfs Gemahlin Gertrud
jene 1019 von ihrem ersten Gemahl Gottschalk geschiedene Gertrud,
Tochter Graf Ekberts, gewesen sein könnte, bleibt von
alledem
unbetroffen zurück. Daß mit der Identifizierung Gertruds
I. von Braunschweig mit dieser gleichnamigen Tochter eines Grafen
Ekbert ein richtiger Weg beschritten sein dürfte, wird vor
allem
durch die Weitergabe des Ekbert-Namens in der Nachkommenschaft Liudolfs
und Gertruds I. deutlich, während dieser Name vorher bei
den
im Derlingau und Nordthüringgau als BRUNONEN vermuteten
Grafen
offenbar nicht vorkam. Zu verweisen ist also - was die Namensweitergabe
betrifft - auf Markgraf Ekbert I. von Braunschweig und Meißen,
auf dessen Sohn Ekbert II. und einen gleichfalls Ekbert
benannten Sohn Idas von Elsdorf, der ca.1053 ums Leben kam [95
Ebd.130f,144,148-153.]. Weitere Stützargumente für diese
Identifizierung und Herleitung
Gertruds I. fehlen indessen bisher.
Ein solches scheint mir aber beibringbar, zu dem auch noch mit dem
Auftauchen
Liudolfs in Mittel-Friesland verbindbar.
Zu fragen ist doch nach Trägern des Namens Ekbert,
die mit dem Vater der 1019 bei der Synode in Goslar von ihrem Gemahl
Gottschalk getrennten und dann eventuell mit Liudolf von
Braunschweig
verheirateten
Gertrud
identifiziert werden könnten. Dabei stößt man - wie
etwa
schon der Herausgeber der Jahrbücher
Kaiser
HEINRICHS II. [96 Vgl. Anm. 89.] - auf das "Haus
Ekberts
des Einäugigen", also auf die Familie jenes Mannes, der in
seiner Jugend - nach dem Tod beider Eltern - zusammen mit seinem Bruder
Wichmann
am Hof OTTOS
DES GROSSEN aufgewachsen war, in jugendlicher Streit- und
Kampfeslust durch pure Unvorsichtigkeit ein Auge verloren hatte, sich
953
mit seinem Bruder am Aufstand des Schwaben-Herzogs
Liudolf gegen dessen Vater OTTO
DEN GROSSEN beteiligt hatte,
auch
als Teilnehmer an den Kämpfen Herzog
Heinrichs des Zänkers gegen
Kaiser
OTTO II. 977 und als Unterstützer der
Königtumspläne
des Zänkers 984 bekannt ist,
jedoch
in den Zwischenphasen immer wieder in die Gunst des Königshofes
zurückzukehren
vermochte, während sein Bruder
Wichmann bereits am 22. September
967 in unversöhnlichem Kampf gegen seinen Onkel Hermann
Billung und gegen das Reich den Tod fand, er selbst
schließlich
am 4. April 994 verstarb [97 Das Quellenmaterial zu Ekbert
dem
Einäugigen stellen zusammen Rudolf Köpke-Ernst
Dümmler,
Kaiser Otto der Große (= Jahrbücher der Deutschen
Geschichte),
Leipzig 1876, und Ruth Bork, Die Billunger - mit Beiträgen zur
Geschichte
des deutsch-wendischen Grenzraumes im10. und 11. Jahrhundert, Diss.
(masch.)
Greifswald 1951, 71ff. (mit Nachweis des Todesdatums Ekberts
auf
Seite 77). Zusammenfassungen bieten Robert Holtzmann, Geschichte der
sächsischen
Kaiserzeit, 900-1024, 2. Auflage München 1954, 5. Auflage1967;
Werner
Goez, Gestalten des Hochmittelalters. Personengeschichtliche Essays im
allgemeinhistorischen Kontext, Darmstadt 1983,41-53; Gerd Althoff, Zur
Frage nach der Organisation sächsischer coniurationes in der
Ottonenzeit
(Frühmittelalterliche Studien 17,1982) 133ff.]. Dieser Mann war
ein
Glied der großen und für Sachsen und ddas Reich bedeutsame BILLUNGER-Sippe.
Obwohl direkte Quellenangaben über Frau und Kinder Ekberts des
Einäugigen fehlen, hat er - worüber sich die Forschung
einig
ist [98 Vgl. zum Beispiel Gert Althoff, Adels-und
Königsfamilien
im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken
der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften
47),
München 1984, 73ff.,81ff,102 u.ö.] - ganz sicher Nachkommen
hinterlassen.
Indem nämlich Kaiser
OTTO III.
am 23. Januar 1001 an das Hildesheimer Bistum
das castellum Dalehem nominatum,
situm autem infra eiusdem episcopatus
terminos in pago Hastfalasive Ambargau in comitatu filiorum Ekbrahti
comitis et nepotis nostri überließ, bezeugte er ja
doch
ausdrücklich das Vorhandensein von erwachsenen Söhnen des unioculus
[99
Diesen Beinamen gab ihm Thietmar, Chron. lib. IV cap. 1, 132,
auf der Basis von Widukind, Rer. gest. Saxon. lib. III cap. 19, 114.].
Als solche lassen sich die Grafen Ekbert, Amalrich
und Wichmann
(III.) ansprechen. Die Argumente hierfür sind
spärlich,
aber doch hinreichend. Als nämlich Graf Wichmann (III.)
1016
in einer Fehde den Tod gefunden hatte, trat der BILLUNGER Herzog
Bernhard II., der Enkel Hermann Billungs, als rechtlicher
Vormund eines von Wichmann zurückgelassenen
unmündigen
Sohnes bezüglich dessen Erbes und als Rächer der Freveltat
auf
[100 Thietmar, Chron. lib. VII cap. 48, 458: Advenit tandem
Bernhardus
dux, nepos meus (Vetter durch die Schwester der Mutter Thietmars),
qui
iure filii prefati comitis [= Wigmanni] adhuc
parvuli
et tocius hereditatis tutor et nefandi criminis ultor exiterat.],
was
klar auf die Zugehörigkeit Wichmanns (III.) zur BILLUNGER-Sippe
zurückverweist. Vormundschaft und Rache waren Pflicht der
nächsten
Verwandten. Auch die Bestattung Wichmanns (III.) ad
patres
in Vreden [101 Thietmar, Chron. lib. VII cap. 48, 456.], das
mit
den Vogteien über Metelen und Borghorst einen westlichen
Herrschaftsschwerpunkt
der BILLUNGER bildetet [102 Vgl. Gerd Althoff, Das
Necrolog
von Borghorst. Edition und Untersuchung, Münster 1978, 246ff.],
deutet
auf die Zugehörigkeit Wichmanns zur BILLUNGER-Sippe
[103 Eine Bestätigung hierfür dürfte auch
Alpertus
Mettensis, De Diversitate temporum lib. II cap. 13, ed. Hans Van Rij
und
Anna Sapir Abulafia, Amsterdam 1980, 68 ff., liefern, wenn er über
die Ereignisse nach der Ermordung
Wichmanns berichtet: propinqui
et omnes amici Wicmani et maxime Adelboldus Traiectensis episcopus
... [Baldericum] hostem
indicaverunt et bona sua publicaverunt.
--- Quibus (sc. de Legaten
Balderichs) Adelboldus
et Bernhardus
dux veniam dederunt ...;ältere Editionenn in: MGHSS IV
716. -
Zu beachten ist hier, daß Wichmann (III.) nicht
etwa
der Familie Wichmanns
von Hamaland zuzuweisen ist; vgl. hierzu bereits
Köpke-Dümmler,
Otto der Große, 581-583; auch Bork, Billunger 81-86; zuletzt
Wirtz,
Hamaland (vgl. Anm114), besonders bezüglich der Unterscheidung der
Hamalander Wichmann-Familie von
der BILLUNGER-Familie
Wichmanns
(III.).]. - Für das Kloster Metelen hatte nun bereits 993 OTTO
III. besonders auf die Intervention des Kölner Erzbischofs
Everger sowie des Herzogs
Bernhard I. und des Grafen Ekbert des Einäugigen hin
- ob interventum fidelis nostri
Evergeri Coloniensis ecclesie venerabilis
archiepiscopi aliorumque, Berenhardi ducis et Egberti
comitis
ceterorumque fidelium perplurium consultu - den advocatum
Vigmannum bestimmt [104 MGH DO III,111.],wobei sich
dieser
Familienclan in gemeinsamer Aktion erweist; und auch sonst waren Herzog
Bernhard I. und Ekbert der Einäugige damals
öfter
gemeinsam aufgetreten [105 Vgl. MGH DO III, 68 (vom 19.I.991),
81
(vom 6.I.992).]. - Nun spricht die Vita Meinwerci episcopi
Patherbrunnensis
bei der Aufzählung der Teilnehmer eines Gerichtstages des Jahres
1030
bei den comitibus auch von Amalungo et fratre
eius
Ekberto [106 Vita Meinwerci cap. 202, 118.];ebenso
treten
Amulungus comes et frater eius Ecbertus als
Zeugen
in einem Diplom Kaiser KONRADS II.
vom 1. Juli 1028 auf [107 MGH D KII,124.]. Dieser Graf
Amelung
ist übrigens für die Jahre zwischen 1015 und 1031 bestens als
Paderborner Stiftsvogt bezeugt [108 Vita Meinwerci
34,36,38-40,42-51,53,56-58,60,63,112,114,120.].
Und da schon ein Bruder Herzog
Hermann Billungs und Graf Wichmanns
des Älteren den Namen Amelung trug, nämlich Bischof
Amelung von Verden († 962), das heißt da also beim Ekbert-Bruder
ein Name der Billung-Wichmann-Familie auftrat [109 Bork,
Billunger 30f.; Althoff, Adels-und Königsfamilien 38f., 56,300.],
was gleichfalls ein Indiz für eine familienbedingte Namengebung
bei
jenem Grafen aus dem Beginn des 11. Jahrhunderts sein dürfte,
ergibt
sich doch ein einigermaßen sicheres Bild um Nachkommen Graf
Ekberts
des Einäugigen. Er dürfte also - neben Wichmann (III.)
und Amelung - einen Sohn
Ekbert gehabt haben, dessen Tochter
Gertrud 1019 von Gottschalk geschieden wurde und die
anschließend
Liudolf von Braunschweig heiraten konnte. Ergänzend sei
auch
noch hinzugefügt, daß der Herzog Bernhard II., der
sich
als tutor und ultor des Sohnes des 1016 erschlagenen Wichmann
(III.) annahm, selbst auch einer Tochter den Namen Gertrud
gab [110 Sie wurde zunächst die Gemahlin des Grafen
Florenz
I. von Holland, nach dessen Ermordung (1061) vermählte sie
sich
mit Graf
Robert ("dem Friesen"), dem Sohn
des Grafen
Balduin V. von Flandern; vgl. Genealogia comitum Flandriae, Cod.
Bertin.1, MGH SS IX 306. Zu ihr vgl. Bork, Billunger 170f.], so
daß
sich auch der Gertrud-Name
in billungische Zusammenhänge
gut einfügt.
Für unseren Blickwinkel ist nun wichtig, daß
bereits Ekbert der Einäugige als Graf
in Friesland auftrat: ein im Februar 966 aufgesetztes,
jedoch
erst 968 ausgefertigtes Diplom OTTOS DES
GROSSEN
für das Kloster St. Pantaleon in Köln gibt zu erkennen,
daß
die zur Hälfte an das Kölner Kloster geschenkte Insel Urk in
der Zuidersee und Güter zwischen Waal und Bunnichem/Bunnik (Prov.
Utrecht) in comitatu Ekberti comitis lagen [111 MGH
D OI, 324 (mit Vorbemerkung zur verzögerten Ausstellung). - Diese
Identifizierung wurde bereits von Vanderkindere, Formation Band 2, 289,
vorgeschlagen, wobei er freilich - was keinen Anklang fand - zugleich Graf
Brun von Braunschweig zum Sohne
Ekberts des Einäugigen
machen wollte. Vor einigen Jahren hat Egon Boshof, Königtum und
adelige
Herrschaftsbildung am Niederhein im 9. und 10. Jahrhundert, in: Klever
Archiv 4, 1983, 27, diese Identifizierung erneut vorgenommen ohne in
irgendwelche
genealogische Debatten damit eingreifen zu wollen. Diese Gleichsetzung
mag zunächst überraschen angesichts der scheinbaren
Möglichkeit,
auch eine Identifizierung mit Ekbert, dem Sohn Arnulfs
I. von Flandern, vorzunehmen {zu diesem Ekbert vgl.
Brandenburg,
Nachkommen 10 (Generation VII, 45) mit Verweis (92) auf Vanderkindere,
Formation 289, wo wiederum für Ekberts Existenz eine
Urkunde
Arnulfs vom 10. Juli 953
angeführt wird. Zusätzlich läßt
sich noch auf einen Familieneintrag Arnulfs I. (im Liber
memorialis
Romaricensis, ed. Eduard Hlawitschka, Karl Schmid und Gerd Tellenbach,
MGH Lib. mem. I, fol. 24v nr.13) aufmerksam machen, der Arnulf I.
und seinen Sohn Balduin
III., seine Gemahlin Adela
von Vermandois und die übrigen Kinder - darunter Ekbert
- aufweist:
Arnulfus,
Balduinus, Adela, Leudgart,
Hildigart,
Ecbert. Daß Ekbert seinen
Namen offenbar
nach seinem englischen Vorfahren
König
Egbert
von Wessex († 839)
trägt, betont Philipp Grierson,
The relations between England and Flanders before the Norman Conquest,
in: Transactions of the Royal Historical Society, 4. ser. vol. 23,
London
1941, 86}. Eine Identifizierung des Ekbert aus MGH DO I, 324
(von
966/68) mit dem gleichnamigen
Arnulf-Sohn ist indes unmöglich, da
die Urkunde Arnulfs I. vom 10. Juli 953 seinen Sohn bereits als
verstorben aufweist; vgl. Auguste van Lokeren, Chartres et documents de
l'abbaye de Saint-Pierre au Mont-Blandin a Gand, Gent 1868, 28f.
nr. 22: medietatem fisci mei vocatur Snellenghem in pago Flandrensi
siti, quem antea pro me et pro uxore
mea, que vocatur Adala,
atque profilio
meo Balduino et filia mea Lietgardis nominata, et
pro defunctis Balduino
genitore meo et Elstrudis genetrice
mea, atque Hecberto filio meo, ad jam
dictum monasterium legaliter tradidi ...]. Ob Ekbert diese
Grafschaft
bis zum Ende seines Lebens innehatte, ist nicht sicher, darüber
die
Folgen seiner Inhaftierung (nach der Teilnahme am Zänker-Aufstand)
und langen Exilszeit beim Bischof von Utrecht (978-984), keine
präzisen
Angaben existieren. Da er aber am Ende seines Lebens mit der
Reichsgewalt
versöhnt war - in den hofnahen Quedlinburger Annalen wird er
jedenfalls
anläßlich seines Todes als Egbertus comes, prudentibus
sapientioret fortibus audacior gepriesen [112 Annalium
Quedlinburgensium
continuatio ad 994, MGH SS III 72.] -, könnte er im von Utrecht
beeinflußten
Raum entschädigt worden sein. Wichmann (III.) trat
augenscheinlich
im westsächsisch-friesischen Grenzbereich in die Fußtapfen
seines
Vaters [113 Wenn die Bestattung Wichmanns (III.)
ad
patres in Vreden erfolgte, dürfte sein Vater Ekbert der
Einäugige
am Schluß seines Lebens dort sein Wirkungszentrum gehabt haben. Ekberts
'Burg' Ala bei Goslar war ja doch 984 beim
Throngewinnungsversuch
Heinrichs
des Zänkers zerstört worden; vgl. Thietmar, Chron.
lib. IV cap. 3, 134.]. In Vreden hat er seit etwa 1010 eigene
Münzen
prägen lassen [114 Anna Wirtz geb. Henningsen, Die
Geschichte
des Hamalandes, in: Annalen des Historischen Vereins für den
Niederrhein
173,1971,67, mit Verweis auf Peter Berghaus, Die Vredener Münzen
47-49.].
Er hatte zudem eine Tochter des
Grafen Gottfried vom Hattuariergau (südlich
Nimwegen) zur Frau genommen. Da Gottfried
bei seinem Tode1006 einen schwachsinnigen
Sohn hinterließ, versuchte Wichmann verstärkt
Einfluß
auf den Hattuariergau zu gewinnen, worüber die lange Fehde mit Gottfrieds
Neffen Balderich ausbrach, die 1016 mit der Ermordung Wichmanns
endete.
- Ist aber nun das Interesse Ekbert des Einäugigen und seines
Sohnes Wichmann (III.) an friesischen
Angelegenheiten so evident,
so ist es auch nicht verwunderlich, wenn über Gertrud als Enkelin
Ekberts des Einäugigen (durch dessen Sohn Ekbert)
die
Interessen ihres Gemahls Liudolf auf die friesischen Bereiche
gelenkt
wurden, Liudolf dann also im Komitat in Friesland auftritt. Bei
der
Neugliederung der friesischen Verhältnisse durch Kaiser
HEINRICH II. nach 1016, das heißt nach der
Ermordung
Wichmanns und dernachfolgenden Entmachtung und Bestrafung Balderichs,
könnte er hier versorgt worden sein.
Ein weiteres kommthinzu:Wir müssen uns dabei
nochmalszu
der späten Braunschweiger und Gandersheimer Tradition
zurückwenden.
Diese Tradition kennt nicht die Herleitung der BRUNONEN vom Herzog
Liudolf († 866) und seinem 880 gefallenen Sohn Brun,
sondern sucht zugleich auch - wie wir schon einmal bemerkt haben [115
Vgl. oben Seite 143f.] - eine Verbindung zum Sachsen-Herzog
Widukind aus der Zeit KARLS
DES GROSSEN herzustellen. Das wird so gelöst, daß
Herzog Liudolf zum Nachfolger Widukinds erklärt
wird,
was sich freilich weder von Widukinds Nachkommenseite noch von Liudolfs
Vorfahrenseite her verifizieren oder auch nur einigermaßen
plausibel
machen läßt. Wenn es für die seit dem 12. Jahrhundert
zuerst
faßbare Tradition aber doch einen echten Kern gegeben haben
sollte,
so wie ein solcher ja auch für die Herkunft der BRUNONEN vom
866 verstorbenen Herzog Liudolf nun (wegen der nachweislichen
Thronkandidatur
Bruns 1002 und deren Rechtsvoraussetzung und wegen des
Nachweises,
daß der 880 ums Leben gekommene Herzog Brun
tatsächlich
Nachkommen hatte) nicht mehr unwahrscheinlich sein dürfte, so
bietet
sich gerade bei der hier angeschnittenen Herkunftsfrage Gertruds I.
die Ermittlung dieses Traditionskernes widukindischer Abstammung
an. War nämlich Gertrud I. von Braunschweig - wie schon
gesagt
- die in den Hildesheimer Annalen genannte Gertrud, Tochter
eines
Grafen Ekbert, und war dieser Ekbert einer der filii
Ekbrahti
comitis et nepotis
nostri Kaiser OTTOS
III.
des Jahres 1001, so ergibt sich auch eine Erklärung
für dieses widukindische Herkunftsbewußtsein. Graf
Ekbraht, nepos
OTTOS III.,
war ja doch als Sohn des Grafen Wichmanns des Älteren und
einer
Schwester von König
HEINRICH I. Gemahlin
Mathilde
ein Widukind-Nachfahre [116 Vgl. Bork, Billunger
64-78.].
Denn über Mathildes
Herkunft verlautet
schon bei Widukind von Corvey, daß sie stirpis magni ducis
Widukindi war, qui bellum potens gessit contra Magnum
Karolum per triginta ferme annos [117 Widukind,
Rer.
gest. Saxon. lib. I cap. 31, 44.]. Und auch die ältere
Mathildenvita
und Thietmar von Merseburg überliefern diesen Sachverhalt [118
Vita
Mathildis antiquior cap.1, ed. Bernd Schütte, MGH SS rer. Germ.,
Hannover
1994,112f.,114; ältere Edition in: MGH SS X 575f.: ...pervenit
ad
aures {sc. Heinrichs},
quandam in monasterio Herevordensi
pulcherrimam fuisse puellam nomine Machthildam
..., cuius generositas haud minus futuri claruit sponsi. Nam Widukindi
ducis Saxonie originem traxit a stirpe, qui quondam ...
christianos
constanter persequebatur ...; Ab huius quoque posteris, postquam
christiane
se submisserant religioni, praedicte pater puelle prodiit nomine
Tiedericus,
cui noblissima iuncta erat Reinhilda Frensorum Danorumque genere
progrediens. - Thietmar, Chron. lib.I cap.9,14 f.: Heinrich I. filiam
Theoderici et Reinhildae, ex
Vidicinni (Widijkindi)
regis tribu exortam, interpellat.]. Diesen widukindischen
Traditionskern,
der natürlich nicht nur Mathilde,
sondern eben auch ihre mit Wichmann dem Älteren verheiratete
Schwester Bia
[119 Bork, Billunger 40, 45ff.; den Sachverhalt klärend
Eduard
Hlawitschka, Kontroverses aus dem Umfeld von König Heinrichs
Gemahlin
Mathilde, in: Deus qui mutat tempora, Festschrift für Alfons
Becker,
hg.von Ernst-Dieter Hehl u.a. Sigmaringen 1987,50-54, ND in: Ders.,
Stirps
regia 372-376.] betraf, gilt es also zu beachten. Er dürfte, wenn
Gertrud I. von Braunschweig - wie jetzt schon mehrmals gesagt -
tatsächlich die Tochter eines
Grafen Ekbert und Enkelin Ekberts
des Einäugigen war, am Hofe der 1077 verstorbenen Gertrud
I. genauso wie derjenige der liudolfingisch-ottonischen
Herkunft ihres schon 1038 verstorbenen Mannes [120 Zu den
Todesdaten
Liudolfs und seiner Gemahlin Gertrud der Älteren
vgl.
oben bei Anm. 15 und 19.] - gepflegt und erzählt worden sein; und
zur Zeit ihrer Kindheit flossen dann beide Traditionsstränge - der
liudolfingische, auf Herzog Liudolf und seinen 880
gefallenen
Sohn Brun zurückführende, und der ekbertinische,
auf den großen Sachsen-Herzog zurückweisende - zusammen und
konnten dann von den Reimchronisten und braunschweigisch-welfischen
Hofpanegyristen weiter ausgesponnen werden. Eine Stütze
erhält
diese Sicht noch dadurch, daß 1215 der Sachsen-Herzog und
rheinische
Pfalzgraf Heinrich, der Sohn Heinrichs
des Löwen, angab, er handele patrum nostrorum qui
Wildeshusensem
ecclesiam fundaverunt et prediis suis dotaverunt vestigiis inherendo
[121 Wilmans, Kaiserurkunden 532ff.; vgl. auch Schmid, Die
Nachfahren
Widukinds 10. ]. Wildeshausen war bekanntlich - worauf auch schon
einmal
kurz hingewiesen wurde [122 Vgl. oben Anm. 48.] - vom Widukind-Enkel
Graf Waltbert um 865/70 gestiftet und ausgestattet worden. Dieser
Beleg verdeutlicht nicht nur, daß die WELFEN
als Nachkommen der BRUNONEN offensichtlich die Widukind-Tradition
übernommen und weitergeführt haben, sondern damit auch die widukindische
Abkunft Gertruds I. [123 Dieser Beleg ist nicht mit dem
bekannten,
literarisch und in Volkserzählungen gepflegten Widukind-Mythos in
Verbindung zu bringen, der sich seit dem Hochmittelalter ausbreitete
und
ein ganz bestimmtes Bild des vom Heidentum zum Christen bekehrten
Sachsenfürsten
beinhaltete; zu jenem vgl. Erwin Rundnagel, Der Mythos vom Herzog
Widukind
(HZ 155,1937) 233-277. Die Braunschweiger Brunonen-und
Widukindtradition
dürfte also nicht zu den genealogischen Fiktionen in
mittelalterlicher
Historiographie, in: Fälschungen im Mittelalter I (= MGH Schriften
33,1) eindringlich hinwies.].
Gewiß ist hiermit kein stringenter Beweis
für
die Herkunft Gertruds I. geliefert, aber vielleicht doch eine
breitere
Basis gefunden, die die bisher allein auf der Namensgleichheit Gertrud
(bei der BRAUNSCHWEIGERIN und bei der 1019 geschiedenen Ekbert-Tochter)
und auf der Weitergabe des Namens Ekbert beruhende
Identifizierung
ergänzt und sie sich wohl weiter zu diskutieren lohnt.