Eberhard
II.
Graf
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†
Sohn des Grafen Eberhard
I.
und der Adellinde; Bruder des Grafen Hugo I.
Legl Frank: Seite 21-24
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"Studien zur Geschichte der Grafen
von
Dagsburg-Egisheim."
Eberhard II. und Eberhardus eremitus
Um einen möglichen weiteren Sohn
Eberhards I., der ebenso wie sein
Vater den Namen Eberhard trug,
zu ermitteln, müssen wir uns auf ein
relativ spekulatives Feld begeben. Ein Graf
Eberhard begegnet uns
nämlich in einer - zwischen den Jahren 913 und 933 - erfolgten
Güterschenkung durch Bischof
Richwin von Straßburg an das
Straßburger Stift St. Thomas [100 Bischof Richwin
hatte den
Straßburger Bischofssitz zwischen 913 und 933 inne. Siehe dazu
RegBfcStr. 1, Nm. 121-132, Seite
243ff.]. Richwin
hatte von diesem Grafen
sechs Mansen in Illkirch erworben, die von dem Bischof an St. Thomas
weitergegeben wurden [101Druck des ca. 1007 angefertigten
Güterverzeichnisses in: WIEGAND, Urkundenbuch I, tot Nr. 52, Seite
43 ff.: ... Rihuuinus ejusdem
apostolicae cathedra episcopus ... in
Illachirecha marcha mansas 6, quas ad Eburharttum comitem emerat, pro
remedio sue anime fratribus
ad annonam tradita sunt (Zitat, Seite 43 C), vgl. RegBfeStr. 1,
Nr. 130, Seite 244f.].
Da in Illkirch alter ETICHONEN-Besitz
nachzuweisen ist [102 Siehe dazu unten im Kap. 'Besitzungen' den
Art. 'Illkirch-Graffenstaden/Illkirch'.], kann
man mit Sicherheit davon ausgehen, daß es sich bei dem Schenker
um einen ETICHONEN-Nachfahren
gehandelt hat. Hagen Keller vermutet „aus zeitlichen Gründen",
daß der Schenker ein Sohn jenes Eberhard I. gewesen sei [103 KELLER,
Einsiedeln, Seite 14ff.], wofür
natürlich auch die Namensgleichheit beider Personen spricht. Fern
Zeitpunkt für die Schenkung wird durch die Amtszeit Bischof Richwins ein Rahmen gegeben.
Richwin war zwischen 913 und 933 Bischof von Straßburg [104
RegBfeStr. 1, Nrn. 121-132. Daß Richtyin von Heinrich 1. erst 918
anerkannt wurde, spielt für unser Problem
keine Rolle, so daß der zeitliche Rahmen 913-933
bestehen
bleibt.]. Es sei jedoch darauf hingewiesen,
daß bei einem Heranrücken des Zeitpunktes der Schenkung des
Eberhard nahe an das Jahr 913, dem Jahr des Regierungsantritts von Bischof Richwin, durchaus noch der
alte Eberhard I. die Schenkung vollzogen haben könnte. Insofern
muß ein Fragezeichen hinter der Existenz dieses zweiten Sohnes
von Eberhard I. verbleiben. Allerdings dürfte Eberhard I., wie
sich aus den noch vorzubringenden Argumenten zu Eberhardus eremitus
ergibt, außer Hugo I. noch mindestens einen weiteren Sohn gehabt
haben, so daß wir dieser F'iliation relativ sicher sein
können.
Der Todeszeitpunkt Eberhards II.
dürfte im ersten oder zweiten Viertel des 10. Jahrhunderts zu
vermuten sein, falls man der oben erwähnten von der Vita S.
Deicoli hergestellten Chronologie der Ereignisse um Lüders
vertrauen kann. Wegen der Verbindung der Verwandten und der Nachkommen Eberhards I. zu Remiremont ist zu
vermuten, daß sich in der Remiremonter Memorialüberlieferung
ein Eintrag von Verwandten von Lothar II.
und Waldrada
finden könnte. Tatsächlich stößt man auf den
Eintrag eines Grafen Eberhard
am 11. November in einem
Nekrolog im Liber memorialis von Remiremont [105 Liber
memorialis von Remiremont, fol. 34v, "Transkription ebda., Seite 76:
... migrauit
Eberhard com.]. Es erhebt sich die Frage, um welchen Grafen Eberhard es sich bei dem an
einem 11. November gestorbenen
gehandelt hat. Können wir in diesem Grafen jenen Eberhard II. erblicken? Der Eintrag
in das Nekrolog erfolgte jedenfalls zwischen den Jahren 915 und 940 [106 Liber
memorialis von Remiremont, Seite 166; vgl. dazu auch E. HLAWITSCHKA,
Studien zur Äbtissinnenreihe von
Remiremont, Saarbrücken 1963, Seite 42, Anm 120 und KELLER; Einsiedeln, Seite 15f., Anm. 22, der die Eintragung zwischen
920 und 930 datiert.], was sich durchaus in den
für die Lebenszeit Eberhards II.
vorgegebenen zeitlichen Rahmen einfügen würde [107 Um Eberhard I. kann es sich bei der im
Liber memoralis von Remiremont eingetragenen Person namens Eberhard nicht
handeln, da er - entgegen den Angaben der Vita S.
Deicoli - gegen Ende des ersten Viertels des 10. Jahrhunderts schon
lange nicht mehr am Leben
war. Siehe dazu oben Seite 16ff.; vgl. auch KELLER, Einsiedeln, Seite
15f., Anm. 22, der ebenfalls „aus zeitlichen
Gründen" ausschließt, daß es sich bei dem im Liber memorialis von Remiremont eingetragenen Eberhard um Eberhard I., den Spitzenahn der Familie, gehandelt
hat.].
Aus dem Güterverzeichnis, in dem die am Anfang dieses Kapitels
genannte Schenkung aufgeführt ist, geht weiterhin hervor,
daß während des Episkopats des Straßburger Bischofs Ruthart,
also zwischen 933 und 950 [108 Ruthart hatte den
Straßburger Bischofssitz zwischen 933 und 950 inne. Siehe dazu
RegBfeStr. 1, Nrn. 133-139, Seite 245f.], der Kleriker und Eremit Eberhard ebenfalls
in Illkirch Besitzungen hatte. Er übertrug zweieinhalb Mansen aus
dieser Gemarkung auch an St. Thomas in Straßburg [109 WIEGAND,
Urkundenbuch I, Nr. 52, Seite 44: ... quidam
Eburharttus clericus et
heremita in predicta marcha lllechirecha mansas
2 et dimidiam pro remedio suae anime fratribus sancti Thomae penitus
et annonam tradiderat.]. Jener Eburharttus clericus et
heremita war aller Wahrscheinlichkeit nach ein naher Verwandter des in der
Güterliste erwähnten Grafen
Eberhard [110 Siehe dazu KELLER, Einsiedeln, Seite 14ff.], wie uns zum einen das Faktum, daß beide Eberharde über Besitz in
Illkirch verfügten, und zum anderen die Namensgleichheit beider
Personen nahelegen. In diesem Sinne ist noch die Beobachtung
hinzuzufügen, daß die Schenkungen beider Personen
auffälligerweise in einem Generationssprung geschehen sind.
Daß jener
Eberhardus eremitus ein Nachkomme
Eberhards I. gewesen ist, scheint also unstrittig. Es bleibt
lediglich zu klären, an welcher Stelle er in die Genealogie der
Familie einzuordnen ist. Da Eberhard
der Eremit am 14. August 958
verstarb [111 Annales Einsidlenses, MGH SS III, ed G. H. PERTZ, ad
958, Seite 142; Eberhardus pater obiit; der
Todestag wird überliefert
in den Notae necrologicae Einsiedlenses, ed. F. L. BAUMANN, MGH Necr.
I, Seite 360 (zum 14. August): XIX
kal. Eberhardus pater ob.;KELLER,
Einsiedeln, Seite 165.], kommt wohl nur eine
genealogische Einordnung in die Enkel-Generation Eberhards I. in Betracht.
An welche Stelle in der dritten Generation der eberhardinischen Familie müssen
wir den Eberhardus
eremitus setzen? Hagen Keller vermutet aus guten Gründen,
daß jener Straßburger Kleriker, der heremita genannt wurde, mit dem ersten Einsiedler Abt, Eberhard dem Eremiten und ehemaligen Straßburger Propst,
identisch ist [112 KELLER, Einsiedeln, Seite 14.], Die
Übereinstimmungen sind in diesem Falle so augenfällig,
daß an der Richtigkeit der These Kellers eigentlich keine Zweifel
bestehen können. Des weiteren nimmt Keller an, daß wir in
jenem Grafen Eberhard, der
gegenüber St. Thomas als Schenker von Illkirchener Besitz
auftritt, einen Onkel oder den Vater jenes Straßburger Propstes Eberhard des
Eremiten und späteren Gründers und ersten Abtes des
Klosters Einsiedeln vor uns haben [113 Ebda., Seite 15.]. Wäre jener Graf Eberhard ein Onkel des Eherhardus eremitus,
so müßte letzterer entweder ein Sohn Hugos I. oder eines weiteren -
bisher unbekannten - Sohnes von
Eberhard I. sein. Hugo I.
scheidet jedoch als Vater des Eremiten aus, da dieser prominente Sohn
dann doch von der Vita S. Deicoli erwähnt worden wäre. Er
hätte sich auch gut in das vom Autor der Vita gezeichnete Bild der
Familie Hugos I.
eingefügt, welche sich von einem, die Religion mißachtenden,
hin zu einem frommen Leben gewandelt hat. Somit bleibt uns nur, Eberhard II. oder einen schon
erwähnten Sohn Eberhards I.
unbekannten Namens anzunehmen. Da wir über einen solchen dritten
Sohn aus den Quellen rein gar nichts erfahren, halten wir es für
plausibler, auch wegen der Namensübereinstimmung, ihn als Sohn von Eberhard II. anzusehen, wie in
Tafel 3 veranschaulicht wird.
Literatur:
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Keller Hagen: Kloster Einsiedeln im
ottonischen
Schwaben. Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1964 Seite 15 - Legl Frank: Studien zur Geschichte der Grafen
von
Dagsburg-Egisheim. Veröffentlichungen der Kommission für
Saarländische
Landesgeschichte und Volksforschung Band 31 Kommissionsverlag: SDV
Saarbrücker
Druckerei und Verlag GmbH, Saarbrücken 1998 Seite
9,12,18,21-24,27,173,439 -