Tochter des Grafen Arnulf I. der Große von Flandern
aus seiner 1. Ehe
Brandenburg Erich: Tafel 5 Seite 10
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
VII. ? 42 a. HILDEGARD
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+
Gemahl:
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Dietrich II., Graf von Westfriesland und Gent 962
+ nach 988
Anmerkungen: Seite 123
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VII. 42? Hildegard
Die Vermutung, daß Hildegard, Gemahlin Dietrichs II. von Westfriesland (Holland), über deren Abkunft keine Quellenzeugnisse vorliegen, eine Tochter Arnulfs I. gewesen sei, hat Vanderkindere I, 74 f. aufgestellt und neben den nachweisbaren engen Beziehungen zwischen Arnulf und Dietrich hauptsächlich damit begründet, daß ihre beiden Söhne die Namen Arnold und Ekbert führen, also des mutmaßlichen Großvaters und Oheims. Die Vermutung hat manches für sich, ist aber nicht als gesichert zu betrachten; die Nachkommen sind daher im Teil II aufgeführt [VIIa 53]
Ergänzung: (Wolf): Kinder siehe Teil 2, VIII 68-70
(Seite 42)
VII. Generation
53
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Der Annahme von Vanderkindere 1, 74f., derzufolge Hildegard,
die Gattin des Grafen Theoderich II. von W-Friesland, eine Tochter
Arnulfs
I. von Flandern war, steht Brandenburg insoweit zurückhaltend
gegenüber, als er die Nachkommen aus dieser Ehe im 2. Teil seiner
Tafel (wahrscheinliche Deszendenz KARLS
DES GROSSEN) bringt. In der jüngeren Literatur wird
die Historizität dieser Filiation allgemein angenommen, vgl. etwa
F-L. Ganshof, La Flandre sous les premiers comtes 125 (die Grafen von Holland
stammen über eine Tochter Arnulfs des Großen von den
Grafen von Flandern ab) und Uhlirz, Jbb. Ottos III. 455 (wo versehentlich
von Arnulf II. statt dem I., gesprochen wird), die die Abkunft
der Hiltigard (ebd. Anm. 22: Sie erscheint 971/72 in zwei Schenkungsurkunden
Theoderichs
für
Blandigny bei Gent - dieses Datum ist zu Brandenburg nachzutragen) vom
Grafen von Flandern für "sehr wahrscheinlich" hält und 450f.
betont, wie Theoderich II. seit 941 VII 8 in Urkunden
Arnulfs
I. und seines Nachfolgers durch mehrer Jahrzehnte hindurch begegne,
"und zwar stewts als erster unmittelbar nach dem Markgrafen selbst". Ein
zwingendes Argument für die Filiation sehen wir in dem bisher schon
stets betonten Umstand, daß die beiden Söhne der Hildegard,
Arnulf
und Ekbert,
der spätere Erzbischof von Trier, Name des flandrischen
Grafenhauses tragen: Arnulf
den Namen des anzunehmenden Vaters
der Hildegard, der ihn durch seine karolingische
Großmutter
Judith zugebracht
erhielt, Ekbert den Namen eines Sohnes Arnulfs I., also Bruders
der Hildegard. Daß
Hildegard nicht eine Tochter
Arnulfs von der Heribert-Tochter
Adela sei, also nicht aus einer
erst 934 geschlossenen Ehe stamme, sondern aus einer früheren Verbindung
Arnulfs,
hat Vanderkindere wohl zu Recht angenommen, denn es ist wenig wahrscheinlich,
daß Ekbert, der jüngere der Söhne
Hildegards,
der schon 976 I Kanzler
OTTOS
II. war (DD O II ed. Sickel, nr. 125, 126) und 977 Erzbischof
von Trier wurde, Sohn einer Mutter war, die frühestens 936 geboren
sein könnte, wenn sie Tochter Adelas
wäre (da das erste
Kind aus Adelas Ehe Liutgard war). Es kommt hinzu, daß
Arnulf
I. zur Zeit seiner Ehe mit
Adela schon in recht fortgeschrittenem
Alter war, eine vorübergehende Verbindung auch darum wahrscheinlich
ist. Auch Ganshof 27 hält Arnulfs Verbindung mit Adela für
seine zweite Ehe. Ich nehme also sowohl
Hildegard als auch ihre
Kinder in die Tafel auf. - Zu den Lebensdaten ist ergänzend zu Brandenburg
zu bemerken:
Hildegard * v 934, + n 971/72 (siehe oben). Den
Tod Theoderichs II. datiert Brandenburg "nach 988". Uhlirz 455f.
geht von einem Brief Gerberts (Lettres de Gerbert, ed. Havet nr. 114) aus,
der von 988 IV Ende/V Anfang datiere, und in dem der Tod des Grafen vorausgesetzt
wird, denn es geht schon um die Belehnung seiner Nachfolger. Während
dem Sohne Arnulfs, dem Bruder Erzbischof Ekberts, an den das Schreiben
gerichtet ist, die deutschen Lehen, als einem treuen Anhänger der
OTTONEN,
sicher sind, hat eben darum
König Hugo von
Frankreich die französischen Lehen nicht diesem, sondern
dem Enkel Theoderichs II., Theoderich
III., verliehen. Wenn allerdings Uhlirz darum Theoderich II.
"Anfang 988" sterben läßt, angesichts der Beschwerde Gerberts,
Ekbert habe tum sero von den Sorgen seiner
Familie berichtet, richtig schließt, es müsse der Tod von
Ekberts Vater "geraume Zeit früher" eingetreten sein und ihn auf
"Jänner oder Februar 988" ansetzt, so übersieht sie die Urkunde
von 988 IV 1 (Lot, Derniers Carolingiens 219, Anmerkung 2); in der erstmals
die flandrische
Gräfin Rozala
als Susanna
regina auftritt, in der aber, auch hier unmittelbar hinter
dem Grafen und seiner Mutter, letztmals
Theoderich II., vor seinem
Sohne Arnulf, auftritt: S. Theoderici comitis, S. Arnulfi
comitis. Theoderich starb also nach dem 1. April 988, und
zwar wohl sehr bald daanch, und es muß umgekehrt jener Brief "geraume
Zeit" nach diesem Datum geschrieben worden sein, also etwa Ende Mai bzw.
im Juni 988. Wir geben das Todesdatum Theoderichs II. mit 988 nach
IV 1 an. Die Regierungszeit des Grafen bietet Brandenburg endlich als "Graf
von W-Friesland und Gent 962". Demgegenüber ist festzuhalten, daß
Dietrich/Theoderich II. etwa 940, jedenfalls vor 941 VII 8 (siehe
oben) seinem Vater, Theoderich
I., in W-Friesland gefolgt war, daß er andererseits seine
Stellung als "comes Gandavi portus", wie Uhlirz 454 sie umschreiben möchte,
eine reizvolle Zwittersituation an der Grenze von Imperium und regnum Francorum,
nach 964 II 22 antrat (Datum einer Urkunde König
Lothars, in der noch sein Vorgänger, Wichmann, ein anderer
Schwiegersohn des Grafen von Flandern - siehe folgende Anmerkung - erscheint),
und vor 969 IV 13 (Datum einer anderen Urkunde des gleichen Königs,
in der Theoderich II. als Herr des mit dem portus
Gent verbundenen Lehenkomplexes auftritt, Uhlirz 454 und 455). Die Beziehung
"Graf von Gent" wird hier nur der Kürze halber und mit allen Vorbehalten
beibehalten (vgl. Uhlirz 449ff.). Daß endlich die Ehe Theoderichs
II. mit Hildegard
kaum nach c 940/45 liegen kann, ergibt sich
aus dem oben erwähnten Umstand, daß 988 schon der Enkel, Theoderich
III. vom französischen König mit den Lehen seines Großvaters
belehnt werden konnte.
HILDEGARD
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+ 990
oo DIETRICH II., Graf von Holland, Mitregent in
Flandern ab 964
+ 988
Da Dietrich II. gleich seinem Vater weltlicher
Abt von Egmond, wenigstens im Besitz der Vogteigerechtsame war, mußte
er für den Unterhalt der Mönche sorgen und tat dies reichlicher,
als früher die Klosterleute bedacht waren.
Er hatte zur Gemahlin Hildegard, die Tochter des
Burggrafen Wichmann [1 Siehe oben Seite 13. not.] von Gent; sie
gebar ihm drei Kinder, zwei Söhne: Arnulf und Ekbert,
und eine Tochter: Eklinda.
oo Dietrich II. Graf von Holland
- nach 1.4.988
Kinder:
Arnulf
955-18.9.993
Egbert Erzbischof von Trier (977-993)
955-8./9.12.993
Herlinde Äbtissin von Egmont
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Literatur:
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Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen
Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 5 Seite 10 - Leo
Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten.
Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 642,643 - Thiele, Andreas:
Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte
Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser
I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 25 - Werner Karl Ferdinand:
Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)
Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben.
Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 469 -