Begraben: Zisterzienserabtei Sturzelbronn
Ältester Sohn des Herzogs
Matthäus I. von Ober-Lothringen und der Bertha
von Schwaben, Tochter von Herzog Friedrich II.; Neffe des Kaisers
FRIEDRICH I. BARBAROSSA
Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1913
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Simon II., Herzog von Lothringen 1176-1206
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* 1140, + 1. April 1206
Begraben: Zisterzienserabtei Sturzelbronn
Sohn von Herzog Matthäus I. (1139-1176) und Judith-Bertha von Schwaben (+ 1194/95)
1. oo Agnes von Veldenz
2. oo Ida von Vienne
Als Neffe von FRIEDRICH BARBAROSSA
war Simon II. durchweg treuer Anhänger
der STAUFER. In seinen frühen
Jahren trug er heftige Auseinandersetzungen mit seinem Bruder
Ferri von Bitsch aus, dem er 1179 den gesamten deutschsprachigen
Teil des Herzogtums zu Lehen übertragen mußte. Wegen Kinderlosigkeit
sah sich Simon II. schließlich
mit dem Nachfolgeproblem konfrontiert: Der als Erbe eingesetzte Neffe Ferri
II. von Bitsch war Schwiegersohn des Grafen von Bar, Thiebaut I.,
wodurch das Herzogtum Lothringen unter Überwachung der Grafen von
Bar kam. Die Urkunden Herzog Simons
erinnern an seine bedeutende Rolle als Vogt (Remiremont, Saint-Die, Saint-Evre
de Toul) und Schirmherr (Clairlieu) großer lothringischer Abteien.
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Simon II. stand ständig gegen
weltliche Große, Bischöfe und seine Brüder und mußte
dadurch erneute Machtverluste hinnehmen. Er stritt auch besonders mit Luxemburg
und Bar und den Erzbischöfen von Trier um Rechte und Besitzansprüche.
Im deutschen Thronkrieg 1198 wurde er zeitweise verjagt.
Walter Mohr: Band III Seite 32-43
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Nach dem Tode Herzog
Matthaeus folgte sein ältester Sohn
Simon im Herzogtum, doch scheint vorerst die Herzogin-Witwe
Bertha die Macht noch nicht aus den Händen gegeben zu haben.
Auch mit seinem jüngeren Bruder Friedrich
von Bitsch kam es zum Streit. Grundlage des Streites war jedenfalls
Friedrichs Unzufriedenheit darüber, dass ihm nur die Herrschaft
Bitsch zuteil geworden war. Wir finden ihn bereits im Jahre 1172,
also noch zu Lebzeiten Herzog
Matthaeus, als Herrn von Bitsch. Die Fehde zog sich einige Jahre
hin, bis Philipp von Flandern im Jahre 1179 einen Vergleich zustande brachte.
Der Herzog vermehrte den Besitz seines Bruders und erklärte ihn zu
seinem Erben, falls er ohne Nachkommen sterben werde.
Simon hatte in dieser Zeit Verbindung
zum kaiserlichen Hof aufgenommen, im September 1178 weilte er in der Umgebung
des Kaisers in Besancon. Der Grund seines Aufenthaltes könnte damals
noch in den Streitigkeiten mit seinem Bruder gelegen haben, vermutlich
aber ging es auch um die Regelung einer Auseinandersetzung mit der Abtei
Remiremont. Die Situation in Besancon dürfte allerdings nicht allzu
erfreulich gewesen sein. Denn am kaiserlichen Hofe weilte zu dieser Zeit
auch Graf Heinrich von Bar, der seine Stellung durch kaiserliche Belehnungen
ausbauen konnte. Hinzu kam, dass Simons
Verhältnis zum Bischof von Toul in dieser Zeit belastet war.
Zu dem jungen König HEINRICH,
der an Stelle des seit August 1184 in Italien weilenden Kaisers in Deutschland
die Geschäfte führte, scheint Herzog
Simon keine Verbindung gehabt zu haben. Auch von der heftigen
Auseinandersetzung, die in Trier um die Erzbischofswahl entstanden war,
wurde er offensichtlich nicht berührt.
Im April 1187 weilte Friedrich
von Bitsch bei HEINRICH VI.
in Italien und wird die königliche Anerkennung als Nachfolger seines
Bruders erhalten haben.
Friedrich finden wir zusammen mit Simon
Anfang 1188 in der Umgebung des Königs in Toul. Dabei zeigt sich eine
volle Übereinstimmung der beiden Brüder, denn Simon erscheint
in einer Urkunde des Königs als Herzog von Lothringen, neben ihm Friedrich
als Herzog von Bitsch. Auch in der Folgezeit wirken beide noch zusammen,
sie sind Zeugen in einer Urkunde des Papstes von St. Die im Juni 1188 und
unterzeichnen gemeinsam mit dem jüngeren Friedrich
von Bitsch eine Urkunde des Grafen Heinrich von Bar im Jahre 1189.
Zum Kaiser hat nach dessen Rückkehr aus Italien im August 1186
Herzog Simon vorerst keine Verbindung
aufgenommen. Auch als im Oktober in Kaiserslautern ein Hoftag abgehalten
wurde, ist der Herzog dort nicht festzustellen. In seinem eigenen Lande
war er in dieser Zeit wieder in Auseinandersetzungen mit der Abtei Remiremont
geraten. Das brachte ihn dann wieder in Verbindung zum Kaiser, der sich
im Mai 1187 nach Toul begab. Der Herzog hat sich dabei mit seinen Vorstellungen
nicht durchsetzen können, was möglicherweise zu einiger Verstimmung
zwischen ihm und dem Kaiser geführt hat. Jedenfalls hat er in der
Folgezeit nicht an den Reichsangelegenheiten teilgenommen. So fehlte er
auch auf dem glänzenden Reichstage von Mainz im März 1188, auf
dem der Kreuzzug beschlossen wurde. Im übrigen ging der Streit zwischen
ihm und der Abtei Remiremont trotz der neuerlichen Regelung weiter. Verhandlungen
zwischen beiden Parteien unter der Leitung des Erzbischofs von Trier führten
am 18. Oktober 1194 zu einem Vergleich. Herzog
Simon II. erkannte ausdrücklich sein gegenüber der
Abtei begangenes Unrecht an und wurde dann von den kirchlichen Zensuren
absolviert.
In der Folgezeit tritt die Nachfolgefrage in Ober-Lothringen etwas
mehr in den Vordergrund. Als der Kaiser im Jahre 1196 wieder zum Zuge nach
Italien aufbrach und dabei im Juni in Brumath im Elsaß weilte, erschien
Friedrich
von Bitsch an seinem Hofe, wird aber in der Zeugnisliste einer
kaiserlichen Urkunde ohne irgendwelchen Titel lediglich als Friedrich
von Bitsch und dazu in einer Reihe von Grafen angeführt.
HEINRICH VI. wählte dann seinen Weg über Burgund.
Ende Juni weilte er in Bruyeres in den Vogesen, wo sich Herzog
Simon an seinem Hofe einstellte. Überraschenderweise findet
sich dann noch einmal Friedrich
in der kaiserlichen Umgebung Anfang Juli in Besancon. Man könnte fast
meinen, dass er sich zu diesem Zeitpunkt seiner Stellung nicht ganz sicher
fühlte und deshalb Kontakt zum Kaiser suchte.
Bei der anschließend in Deutschland erfolgten Doppelwahl blieb
Herzog Simon auf staufischer
Seite. Er stand als Herzog von Lothringen unter den Ausfertigern eines
Schreibens an Papst Innozenz III., indem die Wahl PHILIPPS
von Schwaben angezeigt wurde. Unter den hier genannten Persönlichkeiten,
die durch Schreiben oder Gesandte ihre Zustimmung erklärt hatten,
wird auch der Herzog von Bitsch genannt. Simons
Bruder erscheint also hier wieder in einer gefestigten Nachfolgestellung.
Eine besondere Rolle werden indes die Ober-Lothringer bei den Auseinandersetzungen
um die deutsche Thronfolge nicht gespielt haben. So vermißt man zum
Beispiel ihre Namen in einem Schreiben, das staufisch
gesinnte deutsche Fürsten im Januar 1202 an den Papst richteten.
In den Regelungen mit den Klöstern, verbunden mit der Kontaktnahme
zum König kündigt sich vielleicht auch eine Neuordnung im Leben
des Herzogs an. Schon seit dem Jahre 1200 läßt sich ersehen,
dass er seinen Neffen Friedrich,
den Sohn Friedrichs
von Bitsch, näher an sich heranzog. Eine Urkunde aus
diesem Jahr spricht von des Herzogs Bruder Matthaeus,
Graf von Toul, und seinem Neffen als seinen Erben. Im Jahre 1201
erscheinen neben dem Herzog seine Neffen, Matthaeus, Bischof von Toul,
und dessen Bruder Friedrich
als Mitsiegler einer Urkunde. Die Bezeichnungen des Grafen
Matthaeus von Toul und des jüngeren Friedrich
von Bitsch als Erben des Herzogs geht auf eine Abmachung zurück,
die wir aus den Verträgen dieser beiden mit dem Grafen von Bar im
November 1202 erschließen können. Damals sollten Chatenois und
Gondreville als Erbe an den Grafen von Toul, alles übrige an den jüngeren
Friedrich
von Bitsch fallen.
Von dem älteren Friedrich
von Bitsch ist in diesem Zusammenhang nicht mehr die Rede. Der
jüngere spricht in einem Vertrage mit dem Grafen von Bar vielmehr
von der Erwartung, mit Gottes Beistand das Herzogtum Lothringen zu erwerben,
der Graf von Bar habe ihm versprochen, ihm bei der Wahrung seines Rechtes
und seines Erbes beizustehen unter Ausnahme dessen, was dem Grafen von
Toul in Chatenois und Gondreville zustehe. Es fragt sich, ob aus diesen
Faktoren eventuell ein Gegensatz zwischen Herzog
Simon und seinem Bruder, dem älteren Friedrich
von Bitsch, herauszulesen ist. Bei der Annahme eines solchen müßte
man dann aber konsequent auch von einem gleichen zwischen Friedrich dem
älteren und dem jüngeren sprechen, weil nur so erklärt werden
könnte, dass Simon seinen Neffen an Stelle seines Bruders zum Erben
eingesetzt hätte.
Die Lösung des Problems wurde denn auch so gesehen, als habe sich
Herzog Simon in seinem Gegensatz zu
seinem Bruder Friedrich
auf den Grafen von Bar gestützt, der seinerseits gegen den
älteren
Friedrich vorgegangen sei, um den jüngeren, der sein Schwiegersohn
war, das lothringische Erbe zu retten. Die Wirklichkeit ist indes ziemlich
deutlich aus dem im November 1202 abgeschlossenen Vertrag zwischen dem
jüngeren Friedrich und dem Grafen von Bar zu erkennen. Friedrich
erklärte nämlich, er sei lange Zeit mit dem Grafen in
Uneinigkeit gewesen wegen des Krieges, den dieser mit seinem Vater und
seinen Brüdern geführt habe. Er hat also in diesem Konflikt auf
seiten seines Vaters gestanden. Auffallend ist es, dass in diesem Zusammenhang
von Herzog Simon nicht die Rede ist,
man wird deshalb nicht gut annehmen können, er sei an diesem Konflikt
direkt beteiligt gewesen.
Nun gibt es im Vertrag des Grafen
Matthaeus von Toul mit dem Grafen von Bar in eben diesem November
1202 eine Bemerkung, der Graf von Bar habe dem von Toul Versicherungen
abgegeben für den Fall, dass Herzog Simon
auf irgend eine Weise aufhören würde, sein Herzogtum zu besitzen.
Dann nämlich würden er und sein Sohn den Grafen von Toul im Besitz
von Chatenois und Gondreville unterstützen. Rein äußerlich
könnte man annehmen, hier werde angedeutet, der ältere Friedrich
von Bitsch habe seinen Bruder des Herzogtums berauben wollen. Eine
solche Annahme ist aber unmöglich, weil Herzog
Simon in dieser Zeit seinen Neffen Friedrich,
der eingestandenermaßen zu seinem Vater hielt, zu seinem Erben erklärte.
Die angeführte Erklärung im Vertrag des Grafen von Toul scheint
vielmehr lediglich eine Sicherheit für diesen gegenüber Ansprüchen
des Hauses BITSCH auf Chatenois und
Gondreville darzustellen für den Fall, dass der Erbfall in Ober-Lothringen
eintreten werde. Dass sich hier der Graf von Toul gegenüber dem Hause
BITSCH nicht sicher fühlte, ergibt sich aus der gleichzeitigen
Erklärung des
jüngeren Friedrich gegenüber dem Grafen von Bar bezüglich
der Respektierung der Rechte des Grafen von Toul.
Aber doch liegt nun in der Formulierung des Grafen von Toul zu dem
Fall, dass Herzog Simon sein Herzogtum
nicht mehr besitzen werde, eine besondere Bedeutung. Er hätte ja einfach
davon sprechen können, was nach dem Tode des Herzogs zu geschehen
habe, so aber lassen seine Worte erkennen, dass auch eine andere Möglichkeit
des Eintretens des Erbfalls bestand. Zur Erklärung bleibt dabei schließlich
nur die Annahme eines freiwilligen Verzicht Simons
auf die Herrschaft übrig. Vermutlich hat er sich im Konflikt zwischen
den Häusern BITSCH und BAR zurückgehalten,
er wollte aber wohl die Nachfolge des Hauses BITSCH
in Ober-Lothringen nicht gefährden, und so hat er sich anscheinend
von seinem Bruder distanziert und die Nachfolge seines Neffen direkt verfügt,
von dem er annehmen konnte, er werde als Schwiegersohn des Grafen von Bar
doch schließlich dessen Zustimmung zur Nachfolge in Ober-Lothringen
erhalten. Die Besorgnisse des Grafen von Toul könnten davon gekommen
sein, dass Anzeichen vorhanden waren, der Herzog könne vorzeitig bereits
auf die Regierung zugunsten seines Neffen verzichten. Der ältere Friedrich
war wohl mit dieser Regelung nicht unzufrieden, woraus sich der Umstand
erklären ließe, dass er in einer Urkunde über einen schiedsrichterlichen
Vergleich zwischen der Abtei St. Matthias in Trier und dem Ritter Egidius
von Berg in der Zeugenliste als Herzog von Lothringen und Markgraf aufgeführt
wird.
Man könnte sich nun denken, der jüngere
Friedrich sei durch dieses Vorgehen seines Vaters in die größte
Bestürzung versetzt worden, indem er Komplikationen wegen seines eigenen
Nachfolgerechtes befürchtet hätte. So wäre es dann zu erklären,
dass er jetzt eine Annäherung an den Grafen von Bar suchte, die mit
dem Vertragsabschluß vom November 1202 endete.Dass ihm sehr an einer
Einigung mit seinem Schwiegervater gelegen war, geht aus einem Versprechen
im Vertrage hervor, er werde nach Erlangen der herzoglichen Würde
gestatten, dass der Graf von Vaudemont zum ligischen Vasallen des Grafen
von Bar überwechsle, womit ein alter Wunsch des Hauses BAR erfüllt
werden sollte. In dem Vertrag ist nur insofern von dem älteren Friedrich
die Rede, dass er sich im Krieg mit dem Grafen von Bar befinde, ein Friedensschluß
zwischen diesen beiden war wohl nicht abzusehen, sonst wäre die Ausdrucksweise
des Vertrages anders ausgefallen. Demgegenüber betont der
jüngere Friedrich sein Recht auf seine Erbschaft, was sehr
wohl in einem gewissen Gegensatz zu seinem Vater gesehen werden kann.
Jedenfalls finden wir nach dem Friedenssschluß mit Bar auch den
älteren
Friedrich wieder in Eintracht mit seinem Bruder Simon.
Man war in dieser Zeit offensichtlich zu einer gründlichen Bereinigung
der gesamten Frage geschritten, denn wir besitzen vom 1. Januar 1203 eine
Erklärung Herzogs Odo III. von Burgund, er verzichte auf alle Erbansprüche
auf Ober-Lothringen, die er aus Verwandtschaft herleiten könnte [Persönliche
Ergänzung: Odo III. war über seine Mutter Adelheid Enkel
des Herzogs
Matthaeus I.]. Aus dieser Urkunde läßt sich allerdings
nicht ersehen, ob etwa eine Änderung in der Nachfolge eingetreten
war, doch sieht es so aus, als habe sich der ältere
Friedrich jetzt mit der direkten Nachfolge seines Sohnes nach Herzog
Simon abgefunden, denn im Laufe des Jahres 1204 tritt der jüngere
Friedrich sehr stark nach vorne, er verhandelt zum Beispiel selbständig
mit Herzog Simon und Bischof Bertram
von Metz über Belange der Abtei St. Symphorien in Metz, und ähnlich
selbständig erscheint er auch in einer Urkunde für die Propstei
Flavigny. Lediglich eine Urkunde des älteren
Friedrich vom 30. Januar erinnert noch an dessen Existenz, wobei
allerdings der Umstand, dass er sich Friedrich
von Bitsch, Sohn des Herzogs
Matthaeus, nennt, vielleicht die neue Stellung seines Sohnes nur
unterstreicht. Weitere Nachweise für ihn sind uns nicht mehr erhalten,
während sein Sohn wahrscheinlich im Juli 1205 am Hofe König
PHILIPPS in Hagenau geweilt hat. Er wird dabei ohne jegliche
Titulierung nur Friedrich
der Jüngere von Bitsch genannt, doch könnte sein Aufenthalt
am königlichen Hofe darauf deuten, dass er jetzt allein die Geschäfte
führte. Man hat deshalb den Tod seines Vaters in diese zeit datieren
wollen.
Auch für Herzog Simon lassen
in dieser Zeit die Zeugnisse nach. Wie schon erwähnt, hat er im Januar
1205 an der zweiten Krönung PHILIPPS von
Schwaben in Aachen teilgenommen. Vermutlich hat er dann den
König nach Straßburg begleitet, denn PHILIPP
fertigte dort im Februar 1205 auf seine Bitten hin 2 Urkunden
für die Abtei Remiremont aus. Es folgt schließlich als letztes,
uns erhaltenes Zeugnis eine von ihm am 29. Mai 1205 ausgestellte Urkunde.
Die in den Chroniken des 18. Jahrhunderts gegebene Nachricht, er habe in
dieser Zeit das Herzogtum seinem Neffen Friedrich
überlassen und sei in das Kloster Stürzelbronn eingetreten, läßt
sich nicht bestätigen. Sie gewinnt indes an Glaubwürdigkeit durch
den Umstand, dass uns über seinen Tod nichts Genaueres überliefert
ist, dessen Eintreten sich lediglich nach der Totenliste des Klosters Sainte-Marie-aux-Bois
auf einen 1. April erschließen läßt, worunter man
den des Jahres 1206 verstanden wissen wollte. Indessen existiert
eine Urkunde Bischof Heinrichs II. von Straßburg vom Frühjahr
1207, in der noch von Herzog
Friedrich von Bitsch gesprochen wird. Man muß vielleicht
deshalb doch damit rechnen, dass zu dieser Zeit Simon
noch am Leben war, so dass man den jüngeren
Friedrich diesen Titel noch gab. Dann wäre der Tod Simons
für den 1. April 1207 anzunehmen.
1. oo Agnes von Veldenz
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2. oo 2. Ida von Burgund-Vienne, Tochter des Grafen Gerhard I.
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Literatur:
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Engels, Odilo: Die Staufer. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln
1972, Seite 23,25,44 - Toeche, Theodor: Kaiser Heinrich VI. Wissenschaftliche
Buchgesellschaft Darmstadt 1965, Seite 80,407 -