Sohn des Grafen
Wichmann (I)
Hermann war ein Bruder
oder Vetter
Wichmanns
(II). E. Drögereit hat darauf aufmerksam gemacht, dass in
den Wundern Willehads, die um 860 verfaßt worden sind, in Lesum bei
Bremen ein comes Herimannus erwähnt
wird, den er mit Recht für einen
BILLUNGER
hält,
da Lesum bis ins 11. Jahrhundert als Haupthof der BILLUNGER
bezeugt
ist und Wichmann
der Ältere schon 937 hier in Wigmodien Grafschaftsrechte ausübte.
Hermann
war etwa 861 Erster Zeuge bei einer Tradition des Grafen Reddags in Erwitte.