Sohn des Grafen N.N.
Althoff, Gerd: Seite 399
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"Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung."
G 53
Lü.: 26.5. Billing com
Der Personenname Billing ist namengebend für
die Angehörigen des sächischen Herzogsgeschlechts der BILLUNGER.
Erst Quellen des 13. und 14. Jahrhunderts erwähnen jedoch den Namen
des angeblichen Vater der Brüder Hermann
(H 6), Wichmann
(G 39) und Amelung
(B 39), nämlich Billing. Es ist der Forschung bisher
nicht gelungen, diesen "ersten" BILLUNGER in den Quellen festzustellen,
obwohl im 9. und 10. Jahrhundert durchaus Personen dieses Namens in Sachsen
nachweisbar sind. Als Indiz für die Richtigkeit der späten Nachrichten
wird auch der zum 26.5. ins Lüneburger Necrolog eingetragene
Billing comes herangezogen, ohne daß weitere Aussagen
über ihn möglich wären.
Zur Diskussion über die sogenannten älteren
BILLUNGER
und die Frage der Benennung, vgl. Krüger; Studien, Seite 79ff.;
Köpke-Dümmler, Otto der Große, Seite 570ff., Bork, Billunger;
Seite 12ff.; Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum,
Seite 15ff., Wenskus, Sächsischer Stammesadel, Seite 242f.
GRAF BILLUNG
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Dieser Stammvater, in der BILLUNGER Hauschronik
des Klosters St. Michael/Lüneburg (13. Jahrhundert) genannt, ist quellenmäßig
nicht greifbar; der im 10. Jahrhundert genannte Graf Billung im
Thüringengau (+ 967) kann dieser Stammvater keinesfalls sein;
es kann trotzdem ein Graf Billung sein, da mehrfach Grafen Billing
auftauchen in diesem Hause; die Filiation ist erst ab seinen Kindern greifbar;
erster Stammvater könnte der Graf
Wichmann sein, der 811 als kaiserlicher Gesandter in Dänemerk
ist; die in der Chronik kolportierte Legende vom armen Bauernsohn Hermann,
der Markgraf wird, ist völlig abzulehnen; die BILLUNGER gehören
zu den reichsten und angesehensten Familien Sachsens; Besitzschwerpunkte
sind der Bardengau (der Raum Lüneburg), Marstengau (Raum Hannover),
Tilithigau (Raum Leine/Oberweser-Schauenburg), im Raum Braunschweig, in
Friesland und Westfalen; die Familie ist wohl mehrmals verschwägert
mit EKBERTINERN, OTTONEN
und dem Hause Widukinds; Graf im Wetigau auch (Raum Schwalenberg), hat
eventuell Vogteien.
Althoff, Gerd: Seite 39
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"Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
Dennoch ist es der Forschung trotz vielfacher Bemühungen nicht gelungen, den Vater der drei Brüder namhaft zu machen. Erst im 13. Jahrhundert wird im Chronicon St. Michaelis der Name genannt: Er soll Billing geheißen haben [145 Vgl. Kommtar G 53 und die dort aufgeführte Literatur. Gerade der zwischen 944 und 968 bezeugte Graf Billing ist wohl nicht mit dem Vater Hermann Billungs gleichzusetzen, da er in Thüringen begütert war; vgl. Köpke-Dümmler, Otto der Große, Seite 573ff. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß Billung in den weiteren Sippenzusammenhang der BILLUNGER gehört, denn das von Billung gegründete Kloster Bibra wurde von OTTO DEM GROSSEN an das Erzbistum Magdeburg geschenkt. Dies ist angesichts der Tatsache höchst auffällig, daß die Schwester des ersten Magdeburger Erzbischofs Adalbert, Berta (G 24), ihr 968 gegründetes Kanonissenstift Borghorst ebenfalls der geistlichen Oberhoheit Magdeburgs unterstellte. Berta und Adalbert gehören sicher in den billungischen Verwandtschaftszusammenhang; vgl. dazu Althoff, Das Necrolog von Borghorst, Seite 268ff. Die Fälle Borghorst und Bibra sind die einzigen derartigen Schenkungen an das Erzbistum, so daß auch für Billung Beziehungen zu dem billungischen Verwandtenkreis nicht auszuschließen sind.]. Die Nachricht ist auf Skepsis gestoßen, da der Name später in der Familie der BILLUNGER nicht mehr belegt ist und außerdem dieser Billing in zeitgenössischen Quellen nicht nachgewiesen werden kann. Wir stehen also vor der merkwürdigen Tatsache, daß trotz der hervoragenden Stellung der drei Brüder von ihren Vorfahren in der Überlieferung keine Notiz genomemn wurde.
Freytag, Hans-Joachim: Seite 9
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"Die Herrschaft der Billunger in Sachsen"
Hermann gehörte dem hohen Adel an [2 Hierauf verweist die Ehe seines älteren Bruders Wichmann mit einer Schwester der Königin Mathilde aus dem Hause des Sachsen-Herzogs Widukind wie die übrigen Familienverbindungen dieses Geschlechts.] und war im Bardengau reich begütert. Seine Zugehörigkeit zu den sächsischen Fürsten steht außer allem Zweifel, unbekannt bleibt uns jedoch seine Herkunft [3 Als Vater wurde namentlich von Wedekind (Noten II, 211 ff.) ein in den Jahren 944-968 bezeugter Graf Billing in Anspruch genommen, der vornehmlich in Thüringen begütert und Graf in dem Slawengau Neletice um Halle/Saale war (Köpke/Dümmler Seite 575 ff.). Seine Behauptung stützt Wedekind vor allem auf das um 1230 verfaßte Chronicon S. Michealis Lunneburgensis, das als erstes Hermann "filius comitis Billingi" nennt (Seite 394). Vordem erscheint weder für ihn noch seine Nachkommen die Bezeichnung Billing oder Billung. Die Gleichzeitigkeit der Bezeugung Hermanns und des Grafen Billing wie auch die verschiedenen Räume, denen ihr Allodialbesitz und ihre Herrschaftsrechte angehörten, spricht gegen die Annahme Wedekinds. Dennoch werden wir die gebräuchlich gewordene Bezeichnung seines Geschlechts als das der BILLUNGER beibehalten.].
Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Seite
571-575
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"Kaiser Otto der Große"
Zuerst als Sohn Billungs wird Hermann genannt
in dem Chronic. S. Michaelis Luneburg. bis 1229 und wenig später verfaßt
(SS. XXIII, 394): terram circa partes Albie inferioris ... Hermanno,
viro egregio, filio comitis Billingi liberabiliter commisit (sc.
Otto). Daraus die Gothaische Handschrift der Repegowschen Chronik (ed.
Schöne Seite 33): Dat hertogdom unde dat lant bi der Elve gaf de Koning
Otte eneme edelen manne, de was geheten Herman, de was
sone enes edelen mannes greven Billinges. Die Reimchronik der Herzoge
von Braunschweig, verfaßt nach 1291 (de kronike fan Sassen dorg Scheller
c. 12 Seite 37):
An deme middel des landes was besäten
By den tiden gar formäten
Ein here, de heit Hermann,
Als ek fornonem han.
Syn fader Billing was genand
Nigt mer ek fan sinem kunne fand,
Wän dat he fan Adams geslägte
Were.
Ebenso ist er Billings Sohn in dem etwa gleichzeitigen
Chron. ducum Brunswic. et Luneburg. (Leibnitii SS. rer. Brunsvic. II, 14).
In dem aus älteren Quellen schöpfenden Chronic. episc. Verdensium
(ebd. II, 214) heißt es vom Bischof Amelung: hic fuit frater
illus ducis Herimanni, qui vocabatur filius Billighi, quem
Otto
primus imperator ob merita sua constituit ducem Saxoniae, qui
fundavit ecclesiam S. Michaelis in Luneburg. Hic ex humilibus natus ad
alta provectus genuit etc. Die Compilatio chronolog. bis 1410 (ebd.
II, 64) nennt ihn nur de pauperibus ortus. In der Lüneburger
Chronik bis 1421: He war en fram bure geboren up er heiden tho Luneborg
in enem hove geheten Stubbekeshorne by Saltowe belegen, sin vater hete
Byling unde war en buer, darumb weth man von ehm nicht ti seggende,
worauf dann die wesentlichsten Züge aus Adam folgen. Corner mit Berufung
auf das Chronicon Saxonum nennt ihn (Eccard. corp. scriptor. II, 539) filius
Willingi rustici de Stubbekeshorn distante a Luneburgo per 6 mililiaria.
Stadtweg Chron. Saxoniae bis 1441 ist er Billings Sohn en arm man
de wart en grot tyranne (Leibnitii SS. III, 167). In der Sachsenchronik
bei Abel (Sammlung alter Chroniken Seite 2) ist er ein wapener genannt
Hermen Billingk, syu vader wonede to Stubbekeshorne by Soltauw:
itlike schryven he sy gewesen eyn arm ghutman. Endlich in Bothos Chron.
picturatum (Leibn. III, 311) sind Wichmann, der sonst nicht genannt
wird, und Hermann die Söhne Billicks to Stubbekeschorne,
de hadde seven hove landes und seven undersaten armer lude, Hermann
wird wapener des Kaisers, tochtmester synes sones. Dann Richter in
Magdeburg: endlich verleiht ihm der Kaiser als Wappen einen blauen Löwen
im goldenen Felde. Auch hier wiederholen sich die Grundzüge Adams.
Der Graf Billing spielte in den Urkunden OTTOS
I. keine unbedeutende Rolle. Schon darum würde es nötig
sein, ihn näher ins Auge zu fassen. Auch nach Wedekinds treffender
Arbeit mag díe nachfolgende Übersicht nicht überflüssig
sein.
944 19. September Botfeld. OTTO
gibt auf Fürsprache seines Bruders Heinrich
und des Grafen Conrad praedium Bilingi illius vasalli legali
iudicio iure fiscatum jenem als eigen zurück. Förstemann
Neue Mittheilungen IV, 4, 137. St. 117.
952 26. Juni Merseburg. OTTO
bekundet cum quodam nobis dilecto vasallo Billing nuncupato praediorum
communitationem ... ut ipse a nobis nostrae proprietatis loca ... acciperet
i. e. Ozmina marca, Tarata m. cum castello Grodista et Thobragora m., Steinbuki
in Schedinga m., Brehstedi m. ut Upina m ... Nos autem ista Dasingerod,
Hildeshousen et Heristi ... mutuo haberemus. Orr. Guelf. IV, 558. St.
226. Der König gab also die Orte Osmünde, Trotha, Groitsch, Giebichenstein,
Brachstedt, Oppin, sämtlich im oberen Saalekreise in der Gegend von
Halle gelegen, Scheidungen an der Unstrut und Steinbach bei Bibra; er empfing
Gasingerode im Eichsfeld, Ildeshausen im Braunschweigischen, Harste bei
Göttingen. So nach Wedekinds genaueren Bestimmungen.
953 o.T. Quedlinburg. OTTO
schenkt dem Moritzkloster zu Magdeburg praedium quod Billingus quidam
noster miles nobis tradidit pro proprietate nostra, quam illi donavimus
in patria Sclavorum et in Thuringia, nämlich die drei oben genannten
Dasingerode, Harste, Ildehausen und Helisungen, Gelithi, Williunhusun,
Agesthorp, Gutingi Gercken Cod. dipl. VII, 630, St. 223. Die hier genannten
Orte sind Gittelde, Windhausen im Braunschweigischen, Göttingen und
Eystorf, sie gehören ebenfalls zu den billungischen Gütern.
957 2. Dezember Allstedt. OTTO
bekundet cum quodam nostro fideli vasallo comitique dilecto Billinc
dicto
quandam praediorum fieri commutationem. Dieser gibt quidquid proprietatis
habuit in locis Uurmerstat, Otunpach, Gozarstat, Haholttestat in eodem
confinio et in pago Usiti in comitatu comitis Willihelmi. Dagegen erhält
Billinc quidquid habere visi sumus in loco Hohflurum nominato in pago Engili
in confinio Schidinga marcha. Orr. Guelf. IV, 558, St. 251. Original
in Berlin. Nach Wedekind Wormstedt, Utenbach, Hohlstadt, Mönchen-Gasterdtedt
im Weimarischen und Altenburgischen: Hochfluren am rechten Ufer der Unstrut.
961 23. April ohne Ort Tausch cum quodam nobis
dilecto vasallo Billing, er empfängt nostrae proprietatis loca
Aundorf marcam, Dornsteti m., Liubisici in pago Hassigewi in comitatu Sigiwridi
comitis. Dagegen noster dilectus miles Billinc tradidit ... quidquid ereditatis
habuit in loco Biscopstat in pago Altgewi in comitatu comitis Willihelmi.
Höfer II, 339, St. 283.
963 25. April. Papst Johann XII. bestätigt
dilecto
filio Billingo comiti et Bertheim abbati a te ordinato in monasterio
S. Petri ap. princ. S. Iohannis bapt. et Chr. protom. Stephani necuon S.
Viti et Agathae virg. quod a te noviter aedificatum est ... situm in loco
Bivora territorio Mogunciensi und nimmt es in seinen apostolischen
Schutz. Orr. Guelf. IV, 556, Jaffe 2836. Bibra liegt unfern Kirch-Scheidingen
und der Unstrut.
965 28. Juli Wallhausen. OTTO
schenkt dem Moritzkloster zu Magdeburg den Honigzins in pago Neletici
in comitatu Billingi comitis. Orr. Guelf. IV, 557, St. 384.
966 28. Juli Wallhausen. OTTO
schenkt demselben Kloster quidquid praedii vel hereditatis aliquando
Bilingo
nostro comiti iure concambii nempe Neletici concessimus, ipse vero
e contra quidquid coniux suae hereditatis iure habere videbatur nobis donaverat,
iam rupto concambio ... in locis subnotatis Nova urbs Debragora Uppine
et Brehstad. Orr. Guelf. IV, 559 St. 406.
968 2. Oktober. OTTO
schenkt dem Erzbistum Magdeburg monasteriumn quod Billingus comes
in predio vel fisco nostro imperatorii iuris a fundamento in hon b. Iohannis
bapt. ss. apost. Petri et Pauli construxit, cum castello et villa et omnibus
appenditiis vel pro prietatibus quas predictus Billungus de suis
eidem monasterio contulit et tradidit. Höfer II, 344, St. 451.
968 3. Oktober Ravenna. OTTO
II. bestätigt die Schenkung seines Vaters an Magdeburg
des monasterium quod Billungus comes in nostro fisco eui nomen
est Bibraha construxit. Jaffe Dipl. quadrag. 15, St. 565.
Alle diese Urkunden greifen ineinander und stellen die
Hauptperson Billing in ihren wesentlichen Umrissen unzweifelhaft
fest. 944 ist er unzweifelhaft Vasall Heinrichs,
952,953 (hier miles), 957,961 OTTOS,
957 heißt er zuerst Graf, 953 noch nicht, in der Zwischenzeit
hat er also einen Comitat erhalten, 966 wird sein Gau Neletici genannt.
Begütert scheint er im Loin- und Liesgau, hier lag nach Wedekind
das Eigen, das er 952 an OTTO abtrat,
vollständiger aufgezählt in der Urkunde von 953; ferner im Gau
Usiti 957, d.i. Husitin zwischen Saale und Ilm, im Altgau 961 zwischen
der Unstrut und Helba. Was er hingab, heißt praedium proprietas
hereditas. Die Urkunde 966 erklärt das 952 eingegangene Tauschgeschäft
ohne Angabe der Gründe für aufgehoben, jeder Teil trat damit
in seinen ursprünglichen Besitzstand zurück, OTTO
in den der Güter im Gau Neletici um Halle, gegen welche Billing
die seinen gegeben hatte, diese werden aber 966 bezeichnet als quidquid
coniux suae hereditatis iure habere videbatur.
Hier ist ein Ergebnis sogleich festzustellen. Man hat
Gewicht gelegt auf diesen Güterbesitz Billings im Lies- und
Logengau zwischen Harz und Werra, weil in der Nachbarschaft auch die des
Hermannschen
Geschlechtes lagen (siehe Wedekind Noten II, 171). Aber daß Billing
selbst demselben angehört habe, ist nicht daraus zu erweisen, denn
es waren überhaupt nicht seine Güter, sondern die Mitgift seiner
Frau. Höchstens wäre nur zu vermuten, diese könne aus jenem
Hause gewesen sein. War aber Billing selbst kein lüneburgischer
BILLINGER, so waren es Hermann und die Seinen gewiß nicht.
Billing war ein thüringischer Dynast, seine
Hausgüter lagen im Usiti und Altgau; durch den Tausch erhielt er andere
im Engili 957, Hassegau 961, Neletici 952, die in dieser Reihenfolge von
West nach Ost sich jenen beiden östlich anschlossen. Der Schwerpunkt
seines Besitzstandes wurde dadurch nach Osten und dem Slawenlande nähergerückt,
was auch 953 angedeutet wird. Vielleicht sollte seiner Grafenstellung
im Neletici auf dem rechten Saaleufer dadurch eine bedeutendere Grundlage
gegeben werden. Daß er auch sonst in Thüringen begütert
war, beweisen Hochfluren bei Scheidingen 957 und Bibra 968, auf beiden
Seiten der Unstrut im Hassegau und Spilibergi. Diese Klosterstiftung stand
aber nach 968 auf kaiserlichem Fiskalgute, hier war er also Vasall OTTOS.
Was sonst über ihn gesagt werden kann, könnte
nur Vermutung, da die verbindenden Mittelglieder fehlen. Daß er,
wie Wedekind meint, mit Heinrich 939
gemeinsame Sache gemacht habe, ist nach der Urkunde 944 sehr wahrscheinlich,
daß er Scheidingen damals verteidigt habe (Widukind II c. 18), unerweislich.
Wann er das Kloster Bibra begründet habe - Wedekinds (II, 222)
Mutmaßung auf das Jahr 952 ist ganz allgemeiner Art - und warum der
Tausch von 952 im Jahr 966 aufgehoben erscheint, ist unbekannt. Ebenso,
warum das von ihm gegründete Kloster dem Lehnsherrn heimgefallen ist
und von deisem 968 verschenkt wird. War er konfisziert worden infolge eines
neuen Zerwürfnisses? Schon die Urkunden lassen vermuten, Billings
Verhältnis
zum Herrscherhause sei ein mannigfach wechselndes gewesen. War er ohne
Erben gestorben? Im Jahr 963 lebte er sicher noch, wie es scheint noch
966; die beiden Urkunden von 968 lassen es zweifelhaft, doch wird er später
nicht mehr genannt. Fast scheint es, Wedekind (Herzog Hermann Seite 6,
Noten II, 227), dem Raumer (Charten und Stammtafeln N. 6) folgt, sei nur
durch solche Kombinationen auf das Todesjahr 967 geleitet worden
- wenn er nicht vielmehr sicha uf die Ann. Corbeiens. stützt (deren
Billing vermutlich der unsrige ist). Den 26. Mai als Todestag gibt
das Necrol. S. Michaelis (Noten III, 39).
Der Billing comes gehört allerdings zu den
ältesten Einzeichnungen des Lüneburger Totenbuches und seine
Stelle hier ist auffällig. Aber muß es denn der thüringische
und dieser darum der Vater Hermanns sein? Die Urkunden haben nicht
den geringsten Anhaltspunkt eines genealogischen Zusammenhanges beider,
sie sprechen eher dagegen.
Wenskus Reinhard: Seite 242
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"Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel"
Die Nachricht der Chromik von St. Michael zu Lüneburg,
daß Hermann der Sohn eines Grafen Billing war, ist
immer wieder umstritten gewesen, ganz zu schweigen von der Vorstellung,
der BILLUNGER, Billung, der Schwiegervater Herzog
Liudolfs und Urgroßvater
HEINRICHS
I. sei ihr Vorfahr gewesen. Noch anfechtbarer mußten die
Versuche erscheinen, die BILLUNGER in einen Zusammenhang mit dem
sagenhaften Warnen-Fürsten Billing zu bringen. Daß der von 940
bis 968 bezeugte Graf Billing nicht der Vater Hermanns war,
ist von R.Köpke/E.Dümmler gezeigt worden. Die Verbindung, die
Sabine Krüger von den BILLINGEN/AMELUNGEN zu den BILLUNGERN hergestellt
hat, beruht - wie erwähnt - leider auf Fälschungen des 17. Jahrhunderts.
H.J. Freytag klammert daher das Problem völlig aus.
Damit ist die Frage jedoch nicht erledigt. R. Bork stellt
sie neu, da ihr mit Recht nicht eingeht, "warum dann gerade die Aussage
über die Abstammung von einem Billing unbedingt als unmöglich
ausgeschieden werden sollte." Dies ist in der Tat nicht einzusehen. Über
den Namen Billing hinaus, zeigen Namen wie Amelung [2138a
1.
Amelung, Bruder Hermanns und Wichmanns des Älteren,
Bischof von Verden (933-962); 2. Graf Amelung, Vogt des Paderborner
Hochstifts (1015-1031 bezeugt). Er dürfte, da er einen Bruder Ekbert
hat (Vita Meinwerci c. 202), zu den Söhnen Ekberts des Einäugigen
(+ 994) gehören, die als Grafen um Königsdahlum und im Gau
Derlingen bezeugt sind; vgl. H.-J. Freytag (wie Anmerkung 1124) Seite 53
ff. Der um Königsdahlum 1009 bezeugte Wichmann, der Sohn Ekberts
des Einäugigen (MGH SH II 206), wird dann aber auch aus den Gründen,
die A. K. Hömberg (wie Anmerkung 1006) Seite 104 Anmerkung 58 und
J. Prinz, in: Westfälische Forschungen 6 (1943) Seite 277 anführten,
nicht mit dem Wichmann (III) identisch sein, der 1016 am Niederrhein
seinen Tod fand und in Vreden bei seinen Vorfahren begraben wurde. Gerade
dies ist jedoch ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zur Wichmannschen
Linie der BILLUNGER. Er war wohl ein Nachkomme Wichmanns
des Jüngeren, des Bruders von Ekbert dem Einäugigen.],
Brun
und Bernhard bei den älteren BILLUNGERN, daß an
einer engen Verwandtschaft mit den BILLINGEN/AMELUNGEN nicht zu zweifeln
ist. Dennoch stellt sich auch hier die Frage, ob sie Agnaten der BILLINGE
gewesen sein, denn gerade die Namen, die bei den BILLUNGERN noch
Anzeichen des alten Variationsbrauches zeigen, wie die Hermanns
und seines Bruders Wichmann, fallen aus dem Rahmen des bei den BILLINGEN
üblichen völlig hinaus.
oo N.N.
-
Kinder:
Hermann I. Billung
900/12-27.3.973
Wichmann der Ältere
um 900-23.4.944
Amelung Bischof von Verden
um 908-5.5.962
Literatur:
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Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien
im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München
1984 Seite 39,339 - Bork Ruth: Die Billunger. Mit Beiträgen
zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert.
Dissertation Greifswald 1951 Seite 12 - Freytag, Hans-Joachim: Die
Herrschaft der Billunger in Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen
1951 Seite 9 - Köpke, Rudolf/Dümmler Ernst: Kaiser
Otto der Große, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1962
Seite 571-575 - Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen
Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen
1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover
Seite 79 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln
zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag
Frankfurt/Main 1993 Seite 155 - Wenskus Reinhard: Sächsischer
Stammesadel und fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht
Göttingen 1976 Seite 242 -