In den Memoires et documents publies par la societe d'histoire
et d'archeologie de Geneve, Tome XVI, livraison 2 (1867), ist p. 201ff.
eine Abhandlung genealogischen Inhaltes von Ed. Secretan publiziert, betitelt
Notice sur l'origine de gerold comte de Geneve. Der Verfasser dieser mit
ebenso viel Scharfsinn und Beelsenheit kombinierten, als in anziehender
Weise verfaßten Arbeit sucht in derselben folgende genealogische
Verhältnisse zu beweisen.
Des 993 verstorbenen Königs
Konrad von Burgund Tochter
Mathilde
- mit dem Verfasser nennen wir sie, um sie von ihrer gleichnamigen Mutter,
der westfränkischen Prinzessin, und ihrer ebenfalls gleichnamigen
Schwestertochter, der Mathilde von Schwaben,
zu unterscheiden, Mathilde II.,
die
Nichte aber Mathilde III.- hat in erster
Ehe den 1011 verstorbenen Konrad, Herzog von Kärnten,
oder Conrad von Worms, wie er hier genannt wird, den Vatersbruder
des späteren Kaisers KONRAD II.,
den Vater des Mitthronbewerbers von 1024, in zweiter Friedrich II.,
Herzog von Ober-Lothringen, gestorben 1033, zum Gemahle gehabt: durch
sie also war das burgundische mit dem fränkischen Königshause
verschwägert. Ihre Nichte
Mathilde III. dagegen,
die Tochter des 1003 verstorbenen Herzogs Hermann II. von Schwaben
und der burgundischen Prinzessin Gerberga,
war mit Hugo III., einem Grafen von Egisheim, vermählt. Eine Tochter
aus der Ehe der Mathilde II. mit Herzog
Konrad, also eine Schwester des jüngeren Konrads, eine Base Kaiser
KONRADS II., ist Bertha, die mit Eberhard von Egisheim vermählt
war. Dieser beiden Sohn ist Gerold.
Über diejenigen Teile dieser Erörterung, in
denen der Verfasser die Mathilde II.
an die Stelle der
Mathilde III. setzt
[Daß nicht die burgundische, sondern die schwäbische
Mathilde bis dahin als Gemahlin Konrads und Friedrichs
betrachtet
wurde, so zum Beispiel Voigtels Stammtafeln ed. Cohn Nr. 19,28, und Gisebrecht,
Geschichte der deutschen Kaiserzeit 2. Band 3. Auflage p. 219,221.], soll
an diesem Orte gehandelt werden.
Es ist zu diesem Behufe notwendig, dem Verfasser auf
dem Gang seiner Untersuchung über diesen Punkt zu folgen. In Cap.
IV: Qui epoussa
Conrad de Worms? (p. 223 ff.) führt er dieselbe,
nachdem er in den vorhergehenden Abschnitten, nach Voraussendung einer
kurzen Einleitung, erst dem Hause BURGUND
von Konrad an überhaupt, dann
von Mathilde II. speziell, hernach
von den Saliens de Franconie et de Souabe geredet, durch: insbesondere
kann er sich mit dem Gedanken nicht befreunden, daß die
Mathdilde II., eine burgundische Prinzessin, welche nach dem
Brief des Raynaldus comes Portinensis an den dux Aquitanorum G. (Flod.
ann., Mon. SS. III, p. 407) muß vermählt gewesen sein, un seigneur
inconnu de la Transjurane habe zum Gemahl haben können, und ist der
Ansicht, Gisela, die Tochter Herzog
Hermanns und Schwester der Mathilde III.,
könne nicht mit einem Bruno, Grafen von Braunschweig in 1. Ehe verbunden
gewesen sein: daß dieses letztere jedoch wirklich der Fall war, hat
Excurs V, C. der Jahrbücher Heinrichs II. von Hirsch, Band I, p. 464
ff., gezeigt.
In Cap. IV. nun geht der Verfasser der folgenden Substraten
aus. - In erster Linie wird die Stelle der von Konstantin, Abt des Schottenklosters
St. Symphorian zu Metz, um 1015 verfaßten Lebensgeschichte des 1005
verstorbenen Bischofs Adalbero II. von Metz aufgeführt, in der von
der Beteiligung Adalberos an der 1003 gehaltenen Synode von Thionville,
speziell von seiner Erklärung gegen die kanonisch unerlaubte Ehe Konrads,
des Sohnes des Herzogs Otto von Kärnten, mit Mathilde
von Schwaben die Rede ist (M. SS. IV, p. 663 ff.). Adalbero
sprach in dieser Versammlung in Bezug auf Konrad und Mathilde:
Domnus Otto dux, pater istius venerabilis Conradi ducis consedentis,
natus ex filia est magni OTTONIS, cujus
soror Girbergia dedit filiam suam Conrado
Burgundionum regi. Ex Conradi
autem
filia nata est domina Mathildis, hujus Conradi assidentis uxor.
Es ist also Konrad der Urenkel OTTOS
I., Mathilde die Urenkelin
der Gerberga, und die Gereiztheit des
Herzogs von Ober-Lothringen gegen den Bischof, der von einem secundus locus
sprach, während, selbst wenn man nach kanonischer Rechnungsweise OTTO
I. und Gerberga, nicht HEINRICH
I. als Ausgangspunkt der Zählung gelten läßt,
nur vom 3. Grade die Rede sein konnte, höchst natürlich. In ganz
unzulässiger Weise, trotz der klaren Worte des Textes: ex Conradi
filia nata est Mathildis, nimmt hier der Verfasser zugunsten seiner Hypothese
an, hinsichtlich der Mathilde habe Adalbero die Wahrheit ausgesprochen:
Gerbergas
Enkelin, Mathilde II., sei Konrads
Gemahlin
gewesen [Vgl. hierzu Hirsch, Jahrbücher Heinrichs II. Band I, p. 246
n.2].
Als zweites Zeugnis für Mathilde
II. als Gemahlin Konrads von Worms - und dieses als das
noch zumeist Brauchbare wäre wohl besser in den Vordergrund gerückt
worden - betont der Verfasser die Stelle Thietmars, lib. V, cap. 7 (SS.
III, p. 794), wo es heißt, Herzog Hermann II. von Schwaben
habe 1002 den Bischof von Straßburg bekriegt, Straßburg belagert,
erobert und verwüstet, und zwar cum Conrado suimet gero, wie der Dresdener
Codex 1. schreibt. Lappenberg - nicht Pertz, wie p. 227 gesagt wird - setzte
hierfür genero in den Text, dafür haltend, Konrad sei
der Gemahl der schwäbischen Mathilde III.
Bekanntlich ist dieser Codex unter der Aufsicht Thietmars selbst angelegt,
von ihm mit eigener Hand korrigiert worden, so daß, was der nicht
eimal direkt aus demselben abgeleiteten Brüsseler Codex 2, aus dem
15. Jahrhundert, oder der Annalista Saxo (M. SS. VI, p. 649) bringen, ganz
hinter den Angaben jener ersten Handschrift zurücktritt. Wenn also
Codex 2 und der Annalist hier germano haben, so ist darauf bei weitem nicht
jenes Gewicht zu legen, das der Verfasser dieser Variante beimißt.
Dann fährt derseklbe p. 228 folgendermaßen
fort: La question serait certainement decidee en faveur de la version,
qui fait de Conrad de beau-frere (germanus) de Hermann, par consequent
le mari de Mathilde II., si Wipop,
auteur de la vie l'empereur CONRAD II.,
ne venait a son tour retablir l'equilibre dans le sens oppose. Presque
contemporain aussi, le precepteur de Henri III. etait en mesure d'etre
bien informe, c'est donclui qui a fait autorite. Wipo sagt nämlich
in der Vita Chuonradi c. 2 (SS. XI, p. 258) ausdrücklich von
KONRADS
II. jüngerem Vetter und Mitbewerber: Junioris Chunonis
mater Mathilda de filia Chuonradi
regis Burgundiae nata fuit. Die Versuche des Verfassers, die
Autorität dieser Angebe zu erschüttern, dieselbe als einen Irrtum
des Wipo hinzustellen, sind denn auch gering. Die Bestimmthiet der Worte
ist auch ihm allzu groß.
Wir sehen, zwei Zeugnisse unterstützen die Hypothese
nicht, und ein drittes spricht von vornherein streng dagegen: la question
ne peut etre resolue quem recourant aux probabilites (p. 229). Und so tritt
denn der Verfasser im Folgenden auf eine Prüfung der chronologischen
Daten, der Altersverhältnisse der einzelnen Personen ein, welche allerdings
beim ersten Blicke, in äußerst gewandter und bestechender Kombinationsweise,
wie diese Beweise vorgebracht sind, für seine Vermutung zu sprechen
scheinen. - In folgenden Stücken liegen seine hauptsächlichen
Einwendungen gegen die Annahme, Mathilde III.
sei Konrads von Worms und Friedrichs von Ober-Lothringen
Gemahlin gewesen:
1. der jüngere Konrad hätte in
diesem Falle nicht schon 1019 gegen Herzog Adalbero von Kärnten kämpfen,
1024 nicht als Mitbewerber auftreten können: er wäre noch allzu
jung zu beiden gewesen
2. was die drei Töchter Hermanns
II. von Schwaben und der Gerberga,
Gisela,
KONRADS
II. nachherige Gemahlin, Beatrix, diejeneige des Eppensteiners
Adalbero, Herzogs von Kärnten, und unsere
Mathilde
III. betreffe, so sei es höchst auffallend, daß Gisela
durch
Eintritt in ihre dritte, mit KONRAD II.
geschlossene Ehe die Nichte dieser ihrer zuletzt genannten Schwester geworden
wäre
3. der Umstand, daß 996 ein Bruder Konrads
von Worms, Bruno, unter dem Namen Gregor V. Papst wird, in Verbindung
gesetzt mit der Erwägung, daß meist jüngere Söhne
den geistlichen Stand ergriffen, lasse den Altersunterschied zwischen Konrad
von Worms und Mathilde III.als
sehr groß erscheinen
4. da Gisela,
die
Gemahlin Heinrichs des Zänkers
und Mutter
Kaiser HEINRICHS II. eine
Mutterschwester der Mathilde III. war,
ihre Tochter Gisela aber erst 1006
mit Stephan von Ungarn sich vermählt
habe, so stimme das abermals nicht zu einer Ehe Mathildens
III. mit Konrad von Worms [Hier irrt der Verfasser
bedeutend. Gisela ist von Geisa
noch vor dessen 995 erfolgtem Tode zur Gemahlin seines Sohnes Waic
(als Christ Stephan) ausersehen worden
und hat wohl kurz nach Geisas Tod sich
vermählt; siehe Büdinger, Oesterreich, Geschichte I, p. 397.].
Schließlich, von p. 235 an, wird zu zeigen versucht, inwiefern Mathilde
II. besser in deise Verhältnisse hinein passen würde.
Diesen Ausführungen gegenüber muß an
dieser Stelle der Beweis geführt werden, daß sich mit der durch
die Quellen bezeugten Ehe der schwäbischen
Mathilde III. mit Konrad und Friedrich die anderen,
besonders die chronologischen Verhältnisse vereinigen lassen.
König Konrad von Burgund
hat
in zweiter Ehe - der Name der ersten Gemahlin, deren Tochter die
baierische
Herzogin Gisela war, ist nicht bekannt - eine westfränkische
KAROLINGERIN,
Mathilde,
Tochter König Ludwigs IV. und
der Gerberga, einer Schwester OTTOS
DES GROSSEN, gehabt. Da Gisela,
die Tochter erster Ehe, ihren Sohn den späteren Kaiser
HEINRICH II., schon 973 gebar, so muß Konrad
sich um oder nach 950 zum ersten Male vermählt haben. Setzt man mit
Hirsch den Abschluß der zweiten Ehe gegen Ende der 50-er Jahre des
10. Jh. und faßt man die Worte der Miracula s. Verenae, daß
König
Konrad von seiner echtmäßigen Gemahlin anfangs keine
Kinder hatte, dann aber zuerst einen Sohn erhielt, einerseits, andrerseits
den Umstand in das Auge, daß Konrads
Tochter zweiter Ehe, Bertha, als ihr
Gemahl, Graf Odo, 995 starb, Kinder von demselben hatte, so wird man annehmen
dürfen, daß Gerberga, welche
nach der Stammtafel des Steynvelter Codex (SS. III, p. 215) das dritte
Kind der Mathilde, jünger als
Bertha war, etwa Mitte der 60-er Jahre geboren worden ist.
Gerberga hat also
schon in den 80-er Jahren ihrem Gemahl Hermann, der 997 Herzog von
Schwaben wurde und erst 1003 starb, Kinder schenken können, und dieses
anzunehmen ist man auch durchaus gezwungen, da ihre Tochter Gisela
schon 1007 oder 1008 in zweiter Ehe einen Sohn zur Welt bringt, nachdem
ihr erster Gemahl, Bruno von Braunschweig, um 1006 gestorben. Unter den
anderen Töchtern aus dieser Ehe hat nun Mathilde
III. hier besondere Wichtigkeit.
Secretan sagt p. 230: Placons la naissance de Mathilde
III. en 983, on arrivera a peine, en supposant Conrad le jeune
ne un an apes le mariage de sa mere, a pouvoir le considferer comne etant
ne en 1003, a l'epoque meme ou l'empereur HENRI
II. voulait attaquer le mariagne de ses parents a la diete de
Thionville, und gibt so selbst die Möglichkeit davon zu, da Mathilde
III. Konrads Gemahlin gewesen sei.
Mathilde, Hermanns und Gerbergas
Tochter,
kann
ganz gut zur Zeit der Synode von Thionville, im Januar 1003,
Konrads
Frau gewesen sein. Nehmen wir das von Secretan angeführte Jahre als
das ihrer Geburt an [Daß die Töchter in Hermanns und
Gerbergas
Ehe die ältesten Kinder waren, der Sohn, de rnachherige Herzog Hermann
III. bedeutend später geboren wurde, bezeugen außer den Stellen
welche aussagen, derselbe sei 1012 in noch sehr jugendlichem Alter gestorben
(Stälin, Wirtemberg Geschichte I, p. 473 n.3).], so wurde sie Witwe
im 28. Lebensjahre und vermählte sich hierauf nochmals mit Herzog
Friedrich von Lothringen, der noch einige Kinder von ihr empfing [Ein
Sohn starb früh; dagegen überlebten zwei Töchter den 1033
gestorbenen Vater: Beatrix und Sophie, jene später die Mutter der
großen Gräfin Mathilde.
Friedrich von Lothringen scheint
seine Frau Mathilde überlebt zu
haben, denn nach seinem Tode kamen seine Töchter an den kaiserlichen
Hof. Die Stelle des Chr. s. Michaelos in pago Virdunensi c. 32 (SS. IV,
p. 84), welche hiervon erzählt, enthält übrigens auch einen
entscheidenden Protest gegen die Vertauschung der Mathilde
III. mit Mathilde II.; es
ist da von den duae puellulae Sophia et Beatrix die Rede, welche nutrien´bnantur
in aula regis (KONRADS II.); nam conjunx
imperatoris (Gisela), amita earum, eas sibi adoptaverat in filias.]. Würden
wir dagegen die burgundische Mathilde
der schwäbischen substituieren, so wäre 1011 von Konrad
eine Witwe im Alter von mindestens 40 Jahren zurückgelassen worden.
Indessen ist auch das Altersverhältnis zwischen
Mathilde
III. und ihrem ersten Gemahl ins Auge zu fassen, und da ergibt
sich allerdings eine nicht kleine Altersdifferenz, welche hervorzuheben
der Verfasser auch nicht versäumt. (p. 233).
Otto, der Sohn des gewesenen Herzogs Konrad von Lothringen,
der 955 auf dem Lechfeld gefallen war, durch seine Mutter Liudgard
ein Enkel OTTOS DES GROSSEN, ist der
Vater des Konrad von Worms, welcher ihm 1004 als Herzog von Kärnten
folgte, gewesen Ein anderer und wohl der älteste Sohn, Heinrich, der
Vater des nachherigen Kaiser KONRADS II.,
scheint früh, vor dem Vater, gestorben zu sein. Ein dritter ist Brun,
der durch OTTO III. 996 zum Papst gemacht
wurde und bis 999 als Gregor V. regierte, der erste Deutsche auf dem päpstlichen
Throne. Secretan nun macht mit vollem recht darauf aufmerksam, daß
meist die jüngeren Söhne zum geistlichen Stand bestimmt wurden,
und daß, mag Brun bei seiner Erhebung auch noch so jung gewesen zu
sein, er doch ein gewisses Alter haben mußte: Bruno ne pouvait gueres
avoir moins de 30 ans, eine wohl zu hoch gegriffene Zahl. Und überdies
kann Heinrich, als Bruno zum geistlichen Stand bestimmt wurde, noch gelebt
haben, so daß man nicht gezwungen ist, Konrads Geburt vor
derjenigen Brunos anzusetzenm, wie der Verfasser tut, indem er um 964 Konrad
geboren sein läßt: dergestalt allerdings wäre Konrad ungefähr
20 Jahre älter, als Mathilde III. gewesen,
beinahe 40 Jahre, falls nicht eine frühere kinderlose oder nur mit
kurzlebigen Kindern gesegnete Ehe angenommen wird, unvermählt geblieben.
Wenn nun auch dieses anzunehmen, wie bemerkt, nicht nötig ist, ein
Altersunterschied von mindestzens 10 Jahren war zwischen Konrad
und Mathilde III. immerhin vorhanden.
Konrad der Jüngere, der Sprößling dieser
Ehe, mag also um 1003 zur Welt gekommen sein, vielleicht auch schon etwas
früher; doch ist wohl hierbei nicht ganz außer Beachtung zu
lassen, daß
HEINRICH II. 1003
zu Thionville nur von der Existenz der ihm verhaßten Ehe, nicht schon
von derjenigen eines Kindes aus derselben redete. Ein puer war 1012 nach
Hermanns von Reichenau Ausdruck der filius Cuonradus, dem nach des Vaters
Tode HEINRICH II. das von demselben
inngehabte Herzogtum Kärnten nicht zuwies; als adolescens wird er
durch denselben bezeichnet, als er 1019 gegen Adalbero mit seinem Vetter,
Konrad
den Älteren, die Waffen ergriff. Und als HEINRICH
II. gestorben war, als es sich darum handelte, einen der beidenm
Konrade mit der Reichsführung zu betrauen, würde der jüngere
nach dieser Berechnung nicht viel über 20 Jahre gezählt haben,
währen dem älteren durch Giesebrecht ein Alter von etwa 40 Jahren
zugeschrieben wird.
Auch gegen diesen ziemlich bedeutenden Altersunterschied
zwischen den beiden gleichnamigen Vettern wendet Secretan p. 232 nicht
mit Unrecht ein, er vertrage sich schecht mit les relations en quelque
sorte fraternelles, mit denen man die Beziehungen der Konrade zueinander
zu verbinden gewohnt sei. Allein was diese innigen Bande angeht, so ist
die Waffengenossenschaft von 1019 jedenfalls ebenso sehr durch "die gemeinschaftlichen
Interessen" als durch die "Freundschaft" zu erklären, und hat andererseits
Steindorff erst kürzlich gewiß mit Recht betont, daß die
Reden bei Wipo bei Anlaß des Wahlaktes ohne Zweifel erfunden sind,
in denen der ältere Konrad seinem
Vetter unter anderem omnium cognatorum meorum dilectissimus nennt. Gerade
der bedeutende Altersunterschied der beiden läßt vielmehr eher
klar werden, daß der jüngere Konrad, trotz der Partei, die für
seine Erhebung war, sich von seinem älteren an Erfahrung ihm überlegenen
Vetter einschüchtern uind gewinnen ließ. Auch die Notiz der
Annalen von Hildesheim, Konrad sei inmatura morte 1039, nur kurz nach KONRAD
II. gestorben, paßt wohl zu einem Alter von etwa 36 Jahren.
So ist denn auch nach den chronologischen Verhältnissen
die schwäbische Mathilde an der
bisher ihr angewiesenen Stelle in den genealogischen Tafeln ohne Frage
zu behalten, und es ist die Angabe, Konrad der Jüngere sei ihr Sohn,
nicht nur impossible dans toute la rigeur du mot, sondern auch nicht trespeu
problable (p. 238) [Folgende zwei Momente sprechen auch noch gegen Secretans
Hypothese. Einmal ist in der schon mehrfach erwähnten Steynverlter
Stammtafel die angegebene, weil in den Augen des Schreibers wichtigere
Mathildis Mathilde III., nicht Mathilde
II. - Als zweites ist anzuführen, daß Konrad der
Jüngere, wäre seine Mutter
Mathilde
II. gewesen, ein Neffe König Rudolfs
von Burgund gewesen wäre, also dem Erblasser von 1032 noch
näher gestanden hätte als KONRAD II.
nach dessen Vermählung mit Gisela
(in Wirklichkeit, als Sohn der Mathilde III.
ist er ein Großneffe Rudolfs):
als Söhne von Schwestern Rudolfs
wären
1032 Graf Odo von der Champagne und er die nächsten Erben gewesen.
Allerdings nun hat Konrad der Jüngere, der sich bald nach KONRADS
Erhebung mit demselben entzweit hatte, 1025 offen mit dessen Stiefsohn,
Ernst II. von Schwaben, dem Großneffen König
Rudolfs,
dem es hauptsächlich um die Ansprüche auf Burgund zu tun war,
gemeinschaftliche Sache gemacht, und als 1027 Ernst sich von neuem erhob,
war Konrad "dem Kaiser weder treu, noch auch sehr schädlich", sondern
"hielt sich einstweilen im Hintergrund", mußte aber dafür, nachdem
Ernst sich unterworfen, gleichfalls hart büßen: während
jedoch besonders 1027 Ernsts Absichten auf Burgund deutlich genug hervortarten,
war Konrad 1025 wohl zumeist durch seine engen Beziehungen zu seinem Stiefvater,
Friedrich,
und durch denselben zu den lothringischen Dingen in die Reihen der Verschwörer
gezogen worden, und hielt er sich 1027, noch mehr nach Rudolfs
Absterben, als Odo, Gerold von Genf, der Erzbischof Burkhard III. von Lyon
die Ansprüche
KONRADS II. auf
Burgund mit Waffengewalt bekämpften, von den burgundischen Angelegenheiten,
so weit wir erkennen können, ferne. Das läßt sich begreifen,
wenn er der Großneffe
Rudolfs
war; der Neffe desselben hätte wohl energischer seine Anrechte geltend
gemacht.].
Eine der Haupteinwendungen des Verfassers gegen die Mathilde
III. als Gemahlin Konrads und Friedrichs lag darin,
daß es nicht denkbar war, daß der Name des Gemahls einer Tochter
des Königs Konrad von Burgund unbekannt
geblieben sei, während die Schwestern derselben die glänzendsten
Heiraten gemacht haben, eine Herzogin von Bayern, Mutter eines deutschen
Kaisers, die zweite Herzogin von Schwaben, die dritte erst Gemahlin eines
Rivalen
Hugo Capets, dann vorübergehend
Königin von Frankreich geworden sei. Daß Mathilde
von Burgund vermählt war, zeigt der Brief des Grafen Raynaldus,
wonach sie eine Tochter Bertha, diese einen Sohn, Geraldus Genevensis,
hatte. Den Namen des Gemahls freilich wissen wir nicht, und das kann bei
den zerrütteten inneren Verhältnissen des burgundischen Reiches
uns nicht überraschen. Wie dieselben keine Blüte der Künste
des Friedens, also auch keine historiographische Tätigkeit zum Gedeihen
kommen ließen, so kann auch der Vater der Bertha schon frühe
in einer der zahlreichen inneren fehden umgekommen sein. Dieses Schweigen
der Quellen kann am wenigsten etwas zu besagen im Stande sein.
Mit der Haltlosigkeit der Hypothese, die bis dahin besprochen
wurde, fällt selbstverständlich auch dahin, was in Cap. VII von
der Vermählung der schwäbischen Mathilde mit einem Grafen Hugo
III. von Egisheim, Vetter des Eberhard III., Grafen von Nordgau, Gemahl
der Bertha (von Worms, wie sie irrig benannt ist), aufgestellt ist. Dagegen
ist jedenfalls der in dem Briefe genannte Urenkel des Burgundischen KönigsKonrad,
Geraldus Genevensis, der von Wipo im Leben KONRADS
c. 32 zum Jahre 1034 erwähnte Geroldus princeps regionis illius und
wohl auch der Gerolt Burgundio des Hermann von Reichenau zu 1045: jener
unterwirft sich zu Genf, zugleich mit dem Erzbischof von Lyon, KONRAD
II., dieser ergibt zu sich zu Solothurn HEINRICH
III. Auch das Alter Gerolds stimmt zum Briefe: Graf Gerold von
Genf ist gleich dem jüngeren Konrad ein Urenkel des burgundischen
Konrad.
Den Namen des Gemahls der Bertha
dagegen, des Schwiegersohnes der burgundischen
Mathilde, liefert uns eben die schon oben berührte Stelle
des Wibert. Die Nichte des letzten burgundischen
Königs Rudolf (neptis Rodulfi
regis Jurensis), Bertha -
denn hier ist es wohl gestattet, den Brief Raynalds mit Wiberts Bericht
zu verbinden - ist die Gemahlin des Gerhard, eines Sohnes des Grafen Hugo
von Egisheim, und Gerhards und Berthas Sohn
ist Graf Gerold von Genf. Daß dieser gegen KONRAD
II. und HEINRICH III. als
Großneffe König Rudolfs und
als burgundischer Großer mehrmals zu den Waffen griff, ist natürlich.