2. Sohn des Herzogs Bernhard III. von Sachsen und
der Jutta von Polen, Tochter von
Herzog
Mieszko III. von Gnesen
Albrecht I. unterstützte Kaiser OTTO IV. bis zuletzt gegen die STAUFER, bekriegte besonders deren Stütze Erzbischof Albrecht von Magdeburg. Er verlor dabei unter anderem Staßfurt, ging 1218 zu Kaiser FRIEDRICH II. über und wurde in allen Lehen, Rechten und Vogteien bestätigt. Er war mehrmals mit in Italien, wurde 1226 zum Herzog von Albingen gewählt und damit in die Kriege der SCHAUENBURGER in Holstein gegen Dänemark hineingezogen. Er machte die Schlacht bei Bornhöved (22.7.1227) mit, womit die dänische Großmachtstellung zusammenbrach und gewann dabei Lauenburg-Ratzeburg zurück und das Land Hadeln dazu. Er sicherte die sächsischen Hoheitsansprüche über Holstein-Wagrien, Schwerin, Dannenberg und Lübeck und gewann von den gegnerischen WELFEN die Vogteien Bergedorf, Hitzacker und den Sachsenwald. 1217-1230 war er Regent der Markgrafschaft Meißen, war 1228/29 mit Kaiser FRIEDRICH II. in Jerusalem und vermittelte 1231/32 mit den Frieden zwischen Kaiser und dessen Sohn HEINRICH (VII.) und erreichte mit anderen Reichsfürsten das bedeutsame "Statutum in favorem principum" als Basis der Territorialherrschaften. 1240/41 war er nochmals in Italien, fiel danach vom Kaiser ab, anerkannte WILHELM VON HOLLAND und wählte 1257 ALFONS X. VON KASTILIEN mit. Es war eine Zeit der Anarchie im sächsisch-westfälischen Raum, das Raubrittertum nahm zu und Albrechtgewann auch Grafenrechte und Besitzungen in Engern (unter anderem Burg Sachsenhagen/Raum Schauenburg). Kurz vor seinem Tode teilte Albrecht I. sein Land unter seine Söhne auf, wodurch die Linien Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenburg entstanden.
Schneidmüller Bernd: Seite 278,284
******************
"Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung."
Außerdem zog sich die Freilassung auch nach dem
Tod Graf Heinrichs von Schwerin im Februar 1228 hin, weil der sächsische
Herzog Albrecht Ansprüche gegen den WELFEN
geltend machte. Otto erlangte die Freiheit erst nach beträchtlichen
Sicherheitsleistungen.
Für die fünf Töchter gelangen Otto standesgemäße
Hochzeiten: Elisabeth mit König
WILHELM VON HOLLAND; Helena zunächst mit Landgraf
Hermann II. von Thüringen (vielleicht nur verlobt), dann mit Herzog
Albrecht I. von Sachsen; Mechthild mit dem askanischen Grafen Heinrich
"dem Fetten" von Anhalt.
Partenheimer Lutz: Seite 188,257
****************
"Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg
und des Fürstentums Anhalt."
Bernhards jüngerer Sohn Albrecht I. begründete
nach des Vaters Tod 1212 im engeren Sinne die herzoglich-sächsische
Linie der ASKANIER, die sich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts
in die Zweige Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg spaltete.
Nach Bernhards Tiod (1212) wurde sein ältester
Sohn Heinrich Graf und Fürst (zuerst 1215 belegt: princeps
in Anhalt - CDA 2, Nr. 14) von Anhalt, während dessen jüngerer
Bruder Albrecht die sächsische Herzogswürde erbte.
Pätzold Stefan: Seite 78,80,101
*************
"Die frühen Wettiner. Adelsfamilie und Hausüberlieferung
bis 1221."
Dort war Dietrich im Laufe des Jahres 1215 in verschiedene
gewaltsam ausgetragene Streitigkeiten verwickelt: Zum einen belagerte er
- allerdings erfolglos - die an der Elbe gelegene Burg Aken, welche
dem sächsischen Herzog Albrecht I. unterstand.
Daß von dem WELFEN,
der im August 1215 in seinen braunschweigischen Gebotsbereich zurückgekehrt
war, tatsächlich eine Bedrohung für die Gefolgsleute des STAUFERS
ausging, zeigte sich 1217, als FRIEDRICH
den östlichen Teil des Reiches erneut aufsuchen mußte, um Erzbischof
Albrecht II. gegen OTTO IV. beizustehen,
nachdem der WELFE gemeinsam mit dem
Markgrafen von Brandenburg und dem Herzog von Sachsen magdeburgische Besitzungen
im Elbegebiet angegriffen hatte. In diesen Zusammenhang gehören wohl
auch die Kämpfe zwischen Dietrich und Herzog Albrecht I. um
die askanischen Burgen Sindekume, Lippene und Aken.
Stürner, Wolfgang: Seite 185
***************
"Friedrich II. Teil 1: Die Königsherrschaft in Sizilien
und Deutschland 1194-1220"
Damals (Sommer 1217) überschritt OTTO im Bunde mit zwei ASKANIER-Fürsten, mit Markgraf Albrecht II. von Brandenburg (+ 1220) und Herzog Albrecht I. von Sachsen (+ 1261), die mittlere Elbe, um einmal mehr das Gebiet des Erzbischofs von Magdeburg zu verheeren. Greifbare Erfolge brachte ihm jedoch auch diese letzte größere Anstrengung nicht ein.
Stürner Wolfgang: Seite 121
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"Friedrich II. Teil 2 Der Kaiser 1220-1250."
Es gelang seinem Hauptwidersacher, dem Grafen von Schwerin, und dessen engstem Bundesgenossen Adolf IV. von Schauenburg, den Beistand nicht nur Lübecks und Hamburgs, sondern auch des Erzbischofs Gerhard von Bremen und des Herzogs Albrecht von Sachsen zu gewinnen und mit ihnen gemeinsam Waldemar am 22. Juli 1227 in der alles entscheidenden Schlacht bei Bornhöved (südlich Kiels) zu besiegen.
Thorau, Peter: Seite 76,196,274,312,315,316 A,317
A,321 A
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"Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König
Heinrich (VII.) Teil I."
Den ASKANIER Albrecht I. hingegen bezeichnete die
Hofkanzlei in derselben Urkunde - zudem noch geographisch irrig - lediglich
als Herzog von Engern.
In den Bereich staufischer
Landfreidenspolitik, also der Aufrichtung eines öffentlichen Friedenszustandes
unter der Herrschaft des Königs, fällt auch ein im Namen HEINRICHS
(VII.) ausgefertigtes Schreiben an den WELFEN
Heinrich
von Braunschweig und Albrecht von Sachsen. In ihm bezeichnete die
königliche Kanzlei ersteren als Herzog von Sachsen und den ASKANIER
als Herzog von Engern. Das entsprach zwar nicht den offiziellen
Titeln, wohl aber der tatsächlichen Lage, wie sie FRIEDRICH
II. in seinen Verhandlungen um die Herausgabe der Reichsinsignien
mehr oder weniger akzeptiert hatte, als er den WELFEN
zum Statthalter in Sachsen ernannte. Beide Herzöge wurden jetzt im
Namen des Königs aufgefordert, Frieden zu halten. Obwohl sich "Herzog
Heinrich von Sachsen" in den letzten Jahren durchaus um die Aufrechterhaltung
und Durchsetzung des Friedens verdient gemacht hatte, war es zwischen ihm
und seinen askanischen Rivalen Herzog Albrecht I. von Sachsen
zu
einer ernsthaften Auseinandersetzung um die brandenburgischen Angelegenheiten
gekommen: Markgraf Albrecht II. von Brandenburg hatte bei seinem
Tod 1220 zwei minderjährige Söhne zurückgelassen. FRIEDRICH
II., dem als König nach Lehnsrecht die Reichstutel über
die beiden Brüder Johann I. und Otto III. zustand, hatte
von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht, sondern die Lehnsvormundschaft
und den Nießbrauch der Lehnseinkünfte, das sogenannte Angefälle,
Erzbischof Albrecht von Magdeburg übertragen. Die private Vormundschaft
war an den Grafen Heinrich I. von Anhalt als nächsten Schwertmagen
gefallen; er war ein Vetter ihres Vaters und der ältere Bruder Herzog
Albrechts I. von Sachsen. Mit dessen Einwilligung als Privatvormund
kaufte Mechthild von Landsberg, die Mutter der beiden minderjährigen
Markgrafen, dem Erzbischof 1221 die Lehnsvormundschaft mitsamt dem Angefälle
ab. Gemäß einem 1196/97 geschlossenen Vertrag war Albrecht von
Magdeburg aber nach wie vor Lehnsherr der Allodialgüter der märkischen
ASKANIER. Als der Erzbischof aufgrund einer zwiespältigen Wahl
im Bistum Brandenburg 1221 nach Italien reiste und sich nicht mehr um die
Belange der beiden Halbwaisen kümmern konnte, nutzte der ASKANIER
Herzog Albrecht von Sachsen zum Schaden Johanns I. und Ottos
III. die Lage für sich aus. Diese Übergriffe führten
nicht nur zu einem Zerwürfnis zwischen Heinrich von Anhalt und
Albrecht
von Sachsen, sondern riefen auch den WELFEN
Heinrich von Braunschweig auf den Plan; er war in zweiter Ehe mit Agnes,
der Schwester der verwitweten Markgräfin Mechthild, verheiratet
und hatte seine Tochter aus dieser Ehe seinem Neffen und Erben Otto von
Lüneburg averlobt. Aus dieser Mächtekonstellation und den damit
einhergehenden Zwistigkeiten wird sich der kaiserliche Auftrag und die
Aufforderung des königlichen Hofes erklären.
Im März 1226 war FRIEDRICH
II. in Rimini; am 19. April feierte man in Ravenna das Osterfest.
In beiden Städten hatte der Kaiser Zuzug von deutschen Fürsten
und Herren erhalten. Unter anderem hatte sich der Erzbischof von Magdeburg,
der askanische Herzog Albrecht von Sachsen und Landgraf Ludwig von
Thüringen bei ihm eingestellt sowie der kriegserfahrene Marschall
Anselm von
Justingen.
Die nordelbischen Herrenn wandten sich sich statt dessen
mit ihrer Bitte um Hilfe an Herzog Albrecht von Sachsen. Leicht
wird ihnen dieses Hilfegesuch nicht gefallen sein, da zu erwarten war,
daß der Herzog alte sächsische Besitzansprüche auf die
Grafschaft Holstein und Schwerin ebenso geltend machen würde wie solche
an das Erzbistum Bremen, die Stadt Lübeck und die slawischen Fürstentümer.
Auf der anderen Seite war der sächsische Herzog stark genug, willkomene
Hilfe zu leisten, aber nicht mächtig genug, seine Ansprüche mehr
als theoretisch zur Geltung zu bringen. Aus diesem Grunde scheint auch
Lübeck den ASKANIER von Anfang an als den vom Kaiser erbetenen
rector
ins
Auge gfefaßt zu haben. Außerden hatte Albrecht von Sachsen
in den Urkunden des Kaisers zugunsten Lübecks als Zeuge mitgewirkt.
Es waren ihm daher die Hände gebunden, und er konnte jetzt schwerlich
eigene Herrschaftsansprüche geltend machen. So wog es wenig, daß
die nordelbischen Grafen dem sächsischen Herzog nach Albert von Stade
Lübeck und Ratzeburg als Entgelt übergaben, als er Ende 1226
nach Nordelbingen kam. Albrecht scheint denn auch nie auf irgendwelche
Rechte gepocht zu haben. Als Vertreter das Kaisers ist er lediglich um
1229 nachweisbar [Am 14. Dezember 1229 gestattete Albrecht I. den
Lübeckern den Bau einer Wassermühle unter Vorbehalt der an den
Kaiser zu entrichtenden Mühlen-Gefälle (UB der Stadt übeck
1, Nr. 53 Seite 54)]. Ungeachtet der Rechte des Grafen von Dassel wurde
der Rest der ehemaligen Grafschaft Ratzeburg von Albrecht von
Sachsen als erledigtes Lehen eingezogen [Nach Am Ende, Verfassungsgeschichte
Lübecks; Seite 180, Anmerkung 27, konnte Albrecht auf die Grafschaft
Ratzeburg Anspruch erheben, weil im Jahr 1200 der letzte Graf von Ratzeburg
aus BOTWIDER Geschlecht verstorben und die Grafschaft danach an Sachsen
heimgefallen war. Vgl. dazu auch Schulze, Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg,
Seite 24 ff. Am Ende, a.a.O., Seite 180, berücksichtigt aber nicht,
daß nach dem Tod des Grafen Bernhard II. von Ratzeburg dessen Gemahlin
Adelheid in zweiter Ehe den Grafen Adolf I. von Dassel heiratet und ihm
die Grafschaft zuführte. Vgl. dazu Schildhauer, Die Grafen von Dassel.
Herkunft und Genealogie, Seite 50. Schildahuer, a.a.O., Seite 49 weist
darauf hin, daß der Nordhäuser Vertrag vom 24. September 1223
vorsah, auch die Grafen von Dassel in Ratzeburg einzusetzen,derselbe Vertrag
aber die Bestimmung enthält, daß nur solche Fürsten und
Herren wieder in ihre Besitzungen eingesetzt werden sollten, die sich aktiv
- also im Kampf gegen Dänemark - für die Wiedererlangung der
von den Dänen besetzten Gebiete einsetzen würden. Da sich Dassel
offenbar an den Kämpfen gegen Albrecht von Orlamünde und Waldemar
II. nicht beteiligten, lieferten sie sowohl den nordelbischen
Grafen wie auch Herzog Albrecht den Grund, über ihre Ansprüche
hinwegzugehen.]. Graf Heinrich von Schwerin schloß im Februar 1227
einen Lehnsvertrag mit dem sächsischen Herzog. Auch Adolf IV. von
Holstein nahm sein Land von Herzog Albrecht zu Lehen. Damit anerkannten
beide Grafen die sächsische Herzogsgewalt der sich schon ihre Väter
hatten entziehen wollen.
Am Dienstag, dem 22. Juli 1227 kam es bei Bornhöved
südlich von Kiel, zur Schlacht. König
Waldemar II. und Otto von Lüneburg stand die norddeutsche
Fürstenkoalition gegenüber. Im einzelnen nennen die Quellen Erzbischof
Gerhard von Bremen, Herzog Albrecht von Sachsen, die Grafen Heinrich
von Schwerin und Adolf IV. von Holstein und die Söhne des mecklenburgischen
Fürsten Heinrich Borwin I. Hinzu kamen die Aufgebote der Städte
Lübeck und Hamburg sowie wahrscheinlich die Grafen von Wohldenberg,
Schladen, Danneberg und Lüchow wie auch die Burggrafen von Magdeburg
und Wettin. Auch wenn die Angaben über die Zahl der Gefallenen erheblich
voneienander abweichen, scheint die Schlacht für mittelalterliche
Verhältnisse äußerst verlustreich gewesen zu sein. König
Waldemar konnte sich der Gefangennahme durch Flucht entziehen,
während Otto von Lüneburg in die Häde seiner Feinde fiel.
Um seinen Erwerb abzusichern, erkannte der Bremer Erzbischof
1231 Herzog Albrecht von Sachsen, seinen Verbündeten im Kampf
gegen Otto von Lüneburg und König Waldemar
von Dänemark, scheinbar als Rechtsnachfolger Heinrichs
des Löwen an, indem er den Sachsenwald gegen als Rechte eintauschte,
die Albrecht als sächsischer Herzog an Hamburg, Dithmarschen
und der Grafschaft Stade hatte.
1222
1. oo Agnes von Österreich, Tochter des Herzogs
Leopold VI.
1206-29.8.1226
1229
2. oo 2. Agnes von Thüringen, Tochter des
Landgrafen Hermann I.
um 1205- vor 1247
1247
3. oo 2. Helene von Braunschweig, Tochter des
Herzogs Otto I.
um 1231-6.9.1273
Kinder:
1. Ehe
Bernhard
-
1238/56
Jutta
-
17.11.1239
1. oo Erich IV. König von Dänemark
1216-10.8.1250 ermordet
2. oo Burkhard VIII. von Rosenberg
-
Marie
-7.1.1246
1238
oo Barnim I. Herzog von Vorpommern
1218-13.11.1278
2. Ehe
Agnes
-
oo Heinrich III. Herzog von Breslau
um 1225-3.12.1266
Elisabeth
- vor 2.2.1306
1250
1. oo Johann I. Graf von Holstein
1229-20.4.1263
1265
2. oo Konrad I. Graf von Brehna
- 1278 vor 26.3.
Margarete
- 1265
um 1264
oo Helmhold III. Graf von Schwerin
- 1299
3. Ehe
Albrecht II. Herzog von Sachsen-Wittenberg
um 1250-25.8.1298
Johann I. Herzog von Sachsen-Lauenburg
um 1247-30.7.1286
Helene
-12.6.1309
1266
1. oo 2. Heinrich I. Herzog von Breslau
1227/30-3.12.1266
um 1275
2. oo 2. Friedrich III. Burggraf von Nürnberg
um 1220-14.8.1297
Literatur:
------------
CHRONIK VOM PETERSBERG nebst der GENEALOGIE DER
WETTINER, fliegenkopf verlag Halle 1996 - Giese, Wolfgang: Der Stamm
der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner
Verlag Wiesbaden 1979, Seite 217 - Horst, Eberhard: Friedrich der
Staufer, Claassen Verlag Düsseldorf 1989 Seite 320 - Kantorowicz,
Ernst: Kaiser Friedrich der Zweite, Klett-Cotta Verlag Stuttgart 1991,
Seite 188,622 - Partenheimer Lutz: Albrecht der Bär. Gründer
der Mark Brandenburg und des Fürstentums Anhalt. Böhlau Verlag
Köln Weimar Wien 2001 Seite 188,257 - Pätzold Stefan:
Die frühen Wettiner. Adelsfamilie und Hausüberlieferung bis 1221,
Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 1997, Seite 78,80,101 - Schneidmüller
Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Berlin Köln 2000 Seite 278,284 - Stürner, Wolfgang: Friedrich
II. Teil 1: Die Königsherrschaft in Sizilien und Deutschland 1194-1220,
Primus-Verlag Darmstadt 1997, Seite 185,186A,218 - Stürner
Wolfgang: Friedrich II. Teil 2 Der Kaiser 1220-1250 Primus Verlag Darmstadt,
2000 Seite 121 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische
Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G.
Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 -
Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs
unter König Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998,
Seite 76,196,205,274,312,315,316 A,317 A,321 A - Winkelmann
Eduard: Kaiser Friedrich II. 1. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Darmstadt 1963, Seite 16,21,23,24,26,284,289,293,373,375,376,377,428,468,484,485,504,
508,524 - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II. 2. Band, Wissenschaftliche
Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 64,70,125,235, 236,236,327,343,352,
363 -