Hlawitschka Eduard
*****************
"Untersuchungen zu den Thronwechseln" Seite 120

Der an der Schenkung des Schluchseebereichs mitbeteiligte Graf Otto und sein Sohn Graf Friedrich scheinen - wie das schon öfter vorgeschlagen wurde - DIESSEN/ANDECHSER gewesen zu sein: und zwar ersterer wohl der mehrmals von ca. 1020 bis ca. 1060/62 bezeugte Graf Otto I. von Dießen, der Sohn eines zwischen 1003 und ca. 1030 vornehmlich im Bereich um Wasserburg nachzuweisenden Grafen Friedrich (I.). Graf Otto I. kann, da kein Todesjahr für ihn überliefert ist, durchaus bis in die 70-er Jahre des 11. Jahrhunderts gelebt haben . Ihm werden in der neueren genealogischen Literatur 2 Töchter, Berta und Beatrix, als Kinder zugeschrieben , von denen die erste jedoch eher eine Tochter von Ottos I. Bruder Friedrich (II.) gewesen sein dürfte . Ein Friedrich (III.) als Graf Ottos I. Sohn - wie man dies entsprechend der Schenkungsurkunde an St. Blasien erwarten könnte - ist in den Andechser bzw. Dießener frühen Quellen indessen nicht bezeugt, doch ist - da beide Namen Friedrich und Otto in der Familie geläufig waren - diese Filiation nicht unwahrscheinlich. Ein Graf Otto mit Sohn Friedrich ist übrigens um 1071/77 auch in einer anderen Familie nicht nachzuweisen. Beide Grafen als DIESSEN/ANDECHSER anzusehen, wird aber besonders dadurch nahegelegt, dass ein zur Dießener Gründerfamilie gehörender und in das Dießener Nekrolog aufgenommener Graf Friedrich im Kloster St. Blasien (als Mönch) verstarb bzw. bestattet wurde . Zudem wurde ein vor 1126 - wahrscheinlich 1109 - verstorbener Graf Otto, der in der Dießener Tradition als Bruder des Grafen Bertholds IV., des Gründers von Dießen, gilt, in das Totenbuch von St. Blasien eingetragen und damit in das St. Blasianische Gebetsgedenken aufgenommen. Nahe Familienbeziehungen der DIESSEN/ANDECHSER nach St. Blasien sind also gegeben. Darüber hinaus rechnete der um 1125 schreibende Verfasser der Genealogia Welforum die DIESSENER zu den Nachkommen "Kunos von Öhningen", konnte also eine Verbindung der DIESSEN/ANDECHSER zu diesem Bodenseegebiet und im Schwarzwald tätigen Herrn damals unangefochten unterstellen. Es scheint sogar, dass der in St. Blasien (als Mönch) verstorbene Friedrich mit dem Schenker Graf Friedrich (III.) von 1071/77 identisch sein dürfte . In dem in St. Blasien begrabenen Grafen Friedrich den damaligen Domvogt von Regensburg namens Friedrich, zu sehen - wie auch gelegentlich vorgeschlagen wurde - besteht kein hinreichender Anlass . Aber gibt es rekonstruierbare Verbindungen oder zumindest mögliche genealogische Kontaktlinien von den DIESSENER zu Herzog Konrad von Schwaben? In der Weise, wie sie die WELFEN-Quellen bei einer Identifizierung Kunos von Öhningen mit Herzog Konrad von Schwaben nahe legen, bestanden sie gewiss nicht. Denn der im Kapitel II betrachtete Gedenkeintrag der Familie "Kunos von Öhningen"/ Konrads von Schwaben kennt ja gar keine Tochter Kunos/Konrads (neben der mit dem WELFEN Rudolf verheirateten Ita), die ein entsprechendes Bindeglied zu den DIESSENERN hätte sein können. Und die wiederholt als Tochter Kunos/Konrads und Gründerin des Dießener Chorherrenstiftes angegebene Kunizza/Kunigunde haben wir schon ein Jahrhundert später - zu 1120 statt zu 1020 - einreihen müssen. So ist anderes zu erwägen.
Die Verbindung zu Kuno/Konrad von Schwaben wird man sich wohl so zu erklären haben, dass Graf Otto I. von Dießen/Andechs eine EPPENSTEINERIN zur Frau hatte, die ihrerseits über ihre Mutter Beatrix (= Tochter Herzog Hermanns II. von Schwaben und Gemahlin des Herzogs Adalbero von Kärnten aus der Familie der EPPENSTEINER) zu den Nachkommen Kunos/Konrads von Schwaben zählte und somit ihrem Gemahl und Sohn gewisse Ansprüche einbrachte . Die EPPENSTEINER hatten zu deren Durchsetzung 1019 sogar die bewaffnete Auseinandersetzung nicht gescheut. - Mit wem Otto I. von Dießen/Andechs verheiratet war, darüber gibt es freilich bislang noch keine Erwägungen. Doch sind enge Verwandtschaftsbeziehungen der EPPENSTEINER und der DIESSENER in der Forschung durchaus bekannt, wenngleich man sie bisher noch nicht recht verifizieren konnte. Erklärt man diese mit uns auf diese Weise, dass Otto I. von Dießen eine EPPENSTEINERIN zur Frau hatte, so kann man allerdings nicht weiter annehmen, (was wir freilich schon als ungesichert und unwahrscheinlich ablehnen mussten), dass Beatrix, die 1. der 3 Gemahlinnen des EPPENSTEINERS Herzog Heinrich III. von Kärnten (+ 1122), eine Tochter des obengenannten Grafen Otto I. von Dießen/Andechs gewesen sei. Kirchenrechtliche Bedenken hätten sonst einer Ehe Heinrichs mit Beatrix allzu deutlich entgegengestanden. Beatrix dürfte, wenn man sie überhaupt unter die DIESSEN/ANDECHSER einreihen will, wozu aber nach der nunmehr andersartigen Erklärung der Verwandtschaftsbeziehungen zwischen den EPPENSTEINERN und den DIESSEN/ANDECHSERN gar kein zwingender Anlass mehr besteht, wohl eher eine Tochter aus einer der 3 Ehen von Ottos I. Bruder Friedrich (II.) gewesen sein. Ihr Name könnte - wenn man ihn als von den EPPENSTEINERN vermittelt ansehen will - dann denjenigen ihrer (Groß)-Tante Beatrix, der Gemahlin des Herzogs Adalbero, widerspiegeln.
Aus diesen Beobachtungen ergibt sich mit großer Wahrscheinlichkeit, dass der an der Schluchseeschenkung beteiligte Graf Otto und sein Sohn Friedrich DIESSEN/ANDECHSER waren und wohl über einen durch Herzog Hermanns II. Tochter Beatrix vermittelten Anteil am Erbe Kunos/Konrads von Schwaben zu verfügen hatten. Und gerade diese Sicht ermöglicht es auch - was ihren Sicherheitsgrad noch erheblich steigert - erstmals zu verstehen, warum denn innerhalb der Eignergemeinschaft, die 1071/77 das Schluchseegebiet an das Kloster St. Blasien schenkte, in den beiden Grafen Otto und Friedrich ein Vater mit seinem Sohn verfügend auftreten konnten, obgleich doch in einer Erbengruppe, als die die communi voto handelnde Schenkergemeinschaft angesprochen zu werden pflegt, eigentlich nur gleichrangig Erbende (wie Geschwister, gleichrangige Neffen etc.), nicht aber einander im selben Anspruch Nachfolgende (wie Vater und Sohn), erscheinen konnten. (Denn normalerweise erbt ein Sohn ja erst nach dem Tod seines Vaters; bzw. falls ein Vater seine Erbhinterlassenschaft schon vor seinem Tode regelt und überträgt, dann  scheidet er selbst als verfügungsberechtigter Eigner seines bisherigen Besitzes oder Besitzanspruches aus). Das Auftreten von Vater und Sohn erklärt sich in dieser von uns hier vorgetragenen Sicht, dass nämlich Graf Otto I. von Dießen der Gemahl einer EPPENSTEINERIN war, ohne weiteres: Graf Otto war nicht der direkte Erbe und konnte nur für seine eppensteinische, wohl schon verstorbene Frau Anrechte geltend machen, die seinem erst nach seinem Tod erbnachfolgenden Sohn Friedrich zukommen mussten. Der Vater erschien beim gemeinsamen Veräußerungsakt als der Inhaber der Gewähre an dem von seiner Frau eingebrachten Erbanspruch, der Sohn als der eigentliche und zukünftige Erbe.

Belege zu seiner Person und seiner Filiation sind zusammengestellt bei F. Tyroller, Die ältere Genealogie der Andechser. H. Jakobs, Der Adel, möchte den im Zusammenhang der Schenkung des Schluchseegebietes genannten Grafen Otto indessen mit dem Grafen Otto II., einem Neffen des Grafen Otto I. und Enkel Friedrichs I. (von Wasserburg) durch Ottos I. Bruder Graf Berthold II., gleichsetzen. Für diesen Otto II. hat Tyroller Belege aus den Jahren zwischen 1060 und ca. 1120 ermittelt. Dass diese Identifizierung mit den Schluchseeschenkern zutreffen könnte, scheint mir indessen nicht unmöglich, aber doch recht unwahrscheinlich zu sein. Da jedoch Graf Otto bei der Schenkung an St. Blasien in den 70-er Jahren des 11. Jahrhunderts bereits mit einem erwachsenen Sohn - Friedrich -, der auch schon Graf war, auftrat, dürfte er damals schon im fortgeschrittenen Alter gestanden haben. Und dieser Umstand scheint mehr auf Graf Otto I. als auf den bis 1120 bezeugten Grafen Otto II. zuzutreffen. Zudem wird man sich fragen müssen, ob es einen plausiblen Grund dafür gibt, dass in einer Erbengemeinschaft Vater und Sohn zugleich auftreten, da doch normalerweise eigentlich nur einer der rechtlich Verfügungsberechtigte sein kann. Ein solcher Grund lässt sich - wie gleich zu zeigen ist - für Otto I., geltend machen. Wollte man zudem sagen, dass die Schenkung an St. Blasien (1071/77) zu einer Zeit geschah in der Otto seine Erbaufteilung vornahm bzw. sein Erbe gerade auf seinen Sohn Friedrich übertrug, so kann sich das kaum auf den noch bis ca. 1120, also noch 40-50 Jahre später bezeugten Grafen Otto II. zutreffen.
Bei K. Trotter sind überhaupt keine Nachkommen dieses Grafen Otto I. - nach Trotters Zählung ist es Otto (II.) -, Sohn Friedrichs I., verzeichnet.
Tyrollers Argumentation zur Zuschreibung dieser beiden Töchter geht von der Zeugenreihe des Heiratsvertrages zwischen dem Freisinger Vicedomnus Adalbert und seiner Frau Berta von ca. 1070-1076 aus. Dieser lautet: Heinrich filius Marchwardi Carinthiensis comitis et milites eius Odalscalch, Anno, Erchanger, Arnolt comes de Diezan et miles eius Wolftrigil, Meginhart comes de Gilich er miles eius Magnus, Otto comes de Daningan et miles eius Reginpreht, Otto comes de Skyrun et miles eius Reginpreht, Ernust comes.... Es handele sich dabei - wie Tyroller schreibt - "natürlich um nächste Verwandte der Brautleute, die einigermaßen sachlich geordnet sind. Eltern kommen nicht in Frage, da der Spitzenzeuge ein damals junger Mann ist, der erst 1090 Herzog wurde und 1122 starb. Die Verwandten der Braut werden den Vortritt gehabt haben. Das Erscheinen der Brüder Arnolt und Meginhart würde demnach nahe legen, dass die Braut Bertha ihre Schwester war. Aber wir kennen die Namen von Berthas Söhnen, Adalbert, der offenbar nach dem Vater benannt war, und Otto, in dem wohl der Name des mütterlichen Großvaters steckt. Es kann also nicht Friedrich II. (Vater Arnolts und Meginharts) der Vater der Bertha gewesen sein, sondern nur (dessen Bruder) Otto I.; Arnolt  und Meginhart waren demnach Berthas Vettern, ebenso wie Otto von Thanning. Graf Otto von Scheyern war ein Schwager der Brüder Arnolt und Meginhart. Der die Zeugenreihe eröffnende EPPENSTEINER Herzog Heinrich III. von Kärnten stand natürlich der Braut am allernächsten, er wird der Gatte einer Schwester von ihr gewesen sein". Da Herzog Heinrichs III. Gattin Beatrix hieß, sei also eine Beatrix als Schwester Bertas anzunehmen. (F. Tyroller, Genealogie des altbayerischen Adels Seite 151). - Diese Argumentation ist wenig überzeugend. Denn der an 1. Stelle genannte EPPENSTEINER Heinrich III. von Kärnten konnte ebenso wegen seines herausragenden Ranges (so wie er ja auch gleich 3 Gefolgsleute mit sich hat, die anderen nur einen) unter Verwandten diesen Platz einnehmen. Dazu sind Graf Arnolt von Dießen und Graf Meginhart von Gilching keinesfalls als Brüder oder als Söhne Graf Friedrichs II. sicher bezeugt; ihre Zuweisung beruht nur auf dem Namensargument und auf besitzgeschichtlichen Kombinationen, die indessen beiden keinen bestimmten Platz in der großen Familie zuweisen. Insofern konnte ja auch K. Trotter Berta als Schwester Arnolts und Meginharts und alle zusammen als Kinder eines Meginhart, was aber ganz problematisch ist, auffassen. Die Grundüberlegung, dass bei diesem Ehe- und Gütervertrag sicherlich Verwandte zugegen waren und als Zeugen auftraten, ist gewiss berechtigt; aber deren Gruppierung im einzelnen hatte bestimmt auch etwas mit ihrem Rang zu tun. Wenn Heinrich als Mitglied des hochrangigen Kärntner Herzogshauses von EPPENSTEIN und als Anverwandter, dabei aber nicht als vermuteter Gemahl einer Schwester der Braut, an der Spitze stand, bricht schon Tyrollers Konstruktion auseinander. Als nächster Verwandter der Braut bleibt, wenn der hochrangige EPPENSTEINER ausscheidet, dann der an 2. Stelle stehende Graf Arnolt von Dießen. War er ein Bruder Bertas - wie schon Trotter vermutete -, so müsste Berta auch eine Tochter Graf Friedrichs (II.) und einer namentlich nicht überlieferten Tochter des (älteren) Grafen Arnolt von Gilching gewesen sein; doch soll hiermit einer späteren Untersuchung keinesfalls präjudizierend vorgegriffen sein. Der danach stehende Graf Otto von Thaning war ein Verwandter der Wolfratshausener Linie der DIESSEN/ANDECHSER.
  Deswegen hat auch schon H. Naumann, Schenkung des Gutes Schluchsee, der den verwandtschaftlichen Hintergrund der Schluchseeschenkung als "Ganerbenschenkung" sowie ein Auftreten der ANDECHSER ablehnt, zu der Vermutung greifen müssen, es handle sich bei dem comes Otto et filius eius Fridericus comes des Diploms von 1125 um eine Verschreibung für comes Otto et filius eius Sigefridus comes, womit er Otto von Northeim und seinen Sohn Siegfried (III. von Boyneburg) ins Gespräch bringen konnte.
   Fridericus com., sepultus ad S. Blasium in Nigra Silva; im Dießener Nekrolog von 1204/12 zum 24.1. Ein Zusatz aus dem 13. Jahrhundert zu dieser Notiz lautet: patruus Bertholdi fundatorii nostri. - Bestätigend und die Alemannienbeziehungen dieses Mannes unterstreichend tritt seine Eintragung ins Einsiedelner Jahrzeitbuch zum Januar hinzu:
Com. Fridericus de Bavaria, MG Necrol. I S. 361;
im Nekrolog von St. Lambrecht (von ca. 1170) findet man zum 22.1.: Fridericus comes, MG Necrol II S. 312;
im Nekrolog von Seeon (von ca. 1164) steht zum 23.1.: Fridericus com, MG Necrol. II S. 218;
die Notae necrologiae von Niedermünster in Regensburg (11./12. Jahrhundert) verzeichnen zum 23.1.: Fridericus com.; MG Necrol. III S. 290
 im Nekrolog von St. Emmeran wurde (vor 1300) zum 25.1. eingetragen: Fridericus comes ex comite m(onachus) Hirsaugensis, MG Necrol. III S.305. 35 MG Necrol. I S. 29 (Necrologium Diessense zum 3.11.): Otto comes obiit; dazu Hinzufügungen des 13. Jahrhunderts; frater Bertholdi fundatoris nostri, occius Yringisheim. Ebd. S. 326 (Fragmentum necrologii St. Blasii zum 1.11.): Otto com. - Identifizierung der beiden gleichnamigen Grafen bei J. Wollasch, Muri ud St. Blasien, in: DA 17, 1961, S.428. Zur Datierung der Anlegerhand des St. Blasianer Nekrologfragments, von der Graf Otto eingetragen ist, vgl. H. Houben, Das Fragment des Necrologs von St. Blasien, in: Frühmittellaterl. Studien 14, 1980, S. 275. Bei Yringisheim handelt es sich - nach F. Tyroller, Genealogie des altbayer. Adels S. 153 - wohl um Jedesheim, wo am 10.1.1109 ein blutiger Kampf zwischen den Grafen von Bregenz und Hartmut von Kirchberg stattfand.
   Diesen in St. Blasien bestatteten Grafen Friedrich pflegt man gewöhnlich mit jenem Grafen Friedrich II. gleichzusetzen, von dem oben bei Anmerkung 31 als Bruder Graf Ottos I. die Rede gewesen ist und dessen Bezeugungen kurz vor 1075 aufhören. Deshalb vermerkt man bei der Behandlung Friedrichs II. gelegentlich als Abweichung auch nur mehr der Kuriosität halber, als dass man ihn ernst nimmt, einen freilich erst aus dem 14./15. Jahrhundert stammenden, aber doch wohl aus einer älteren Vorlage (wie viele andere auch) geschöpften Zusatz zum älteren Nekrolog von Seeon, in dem der in St. Blasien bestattete Fridericus comes zum 23.1. ebenfalls vermerkt ist; zum 30.6. liest man dort: A. 1075 ob. Fridericus com. de Andechs et hic iacet, MG Necrol. II S. 227. Offensichtlich hat man hier keine unerklärliche Abweichung, sondern die Einschreibung von 2 verschiedenen Personen vor sich: und zwar einmal die des Grafen Friedrich (II.), dessen Bezeugungen gerade kurz vor 1075 aufhören und der demnach am 30.6.1075 verstarb und in Seeon bestattet wurde, dabei der Sohn des Grafen Friedrich (I.) war, und andererseits einen gleichnamigen und etwa gleichzeitigen (bzw. wohl etwas länger lebenden) Grafen Friedrich (III.), also den Sohn des Grafen Otto, Schenker an St. Blasien, der dort auch Mönch wurde und an einem 23. oder 24. Januar eines nicht mehr feststellbaren Jahres zu Ausgang des 11. Jahrhunderts verstarb und auch in St. Blasien beerdigt wurde. Dies passt auch viel besser zu der Nachricht von der hirsauischen Prägung des Mönchslebens des ehemaligen Grafen Friedrich, da Hirsau ja erst seit 1075 zu blühen und vorbildlich zu werden begann. Für einen schon 1075 gestorbenen Grafen Friedrich II. von Dießen/Andechs könnte das kaum in Frage kommen.

 F. Tyroller, Genealogie des altbayrischen Adels S. 149 und ders., Die ältere Genealogie S. 14, hatte die Regensburger Domvögte namens Friedrich erstmals dergestalt mit den DIESSEN/ANDECHSERN in Verbindung gebracht, dass er den von 1035 bis ca. 1060 bezeugten Regensburger Domvogt Friedrich mit dem oben schon mehrmals genannten Grafen Friedrich (II.), Bruder des Grafen Otto I. von Dießen, gleichsetzte, das heißt als personengleich erklärte. Dem hat H. Jakobs zu Recht widersprochen, indem er die verschiedenen Friedrich-Belege als nicht aufeinander beziehbar aufzeigte. Jakobs äußerte dabei aber auch die Meinung, "dass der Domvogt unter den Friedrichen" es war, der "in St. Blasien sein Grab gefunden hat". Für diese Kombination spreche einerseits "die Streuung der Totenbücher, die des in St. Blasien als Mönch gestorbenen Friedrich gedenken", dann die Nennung des in St. Blasien Bestatteten als de Bavaria in Einsiedeln, die auf den Domvogt insofern zutreffe, als er ein Enkel einer EBERSBERGERIN gewesen sei und die EBERSBERGER sonst in Einsiedeln als de Bavaria bezeichnet wurden; und schließlich seien Nachfahren des Regensburger Domvogtes Friedrich in andauernder Beziehung mit St. Blasien nachzuweisen: des Domvogtes Tochter oder Schwiegertochter Liutgard von Windberg sei "nach dem Tode ihres Gatten Nonne in der Sanblasianer Filiale Berau" geworden, deren Sohn, also des Domvogtes Enkel, Berthold sei sogar von "1125-1141 Abt des Reformklosters" St. Blasien gewesen, und des letzteren Neffe, Graf Adalbert II. von Bogen, sei als Mönch in St. Blasien gestorben, "nachdem er 1140 in einem Gefecht vor der Burg Valley" (am Oberlauf der bayerischen Mangfall) schwer verwundet worden war. - Diese Argumente sind aber keineswegs stichhaltig. Die Nachrichtenstreuung spricht keinesfalls für ein Regensburger Ausgangszentrum und kann anderweitig besser erklärt werden: Zwischen Einsiedeln und St. Blasien herrschten enge reformklösterliche Beziehungen; St. Lambrecht war eine Gründung der EPPENSTEINER und dadurch genauso mit Dießen in Kontakt wie mit Regensburg; ja der 1. Abt dieses Klosters kam sogar aus St. Blasien, und die Gründungsabhängigkeit schlägt sich noch in den vielen Einträgen Sanblasianer Äbte und Mönche im St. Lambrechter Nekrolog nieder. Dass ein Sanblasianer Mönch auch als ein Hirsauer erscheinen konnte, dürfte mit der Klosterverbrüderung zwischen Hirsau und St. Blasien zusammenhängen. Außer acht gelassen ist von Jakobs aber vor allem das Faktum, dass man in Dießen den in St. Blasien bestatteten Grafen Friedrich als einen DIESSENER betrachtete und ihn als Onkel oder Großonkel (patruus) des Kloster-Gründers ansah! Man setzte ja noch im 13. Jahrhundert zu der oben Anmerkung 34 zitierten Notiz über den Tod des Grafen Friedrich und seine Bestattung in St. Blasien die Erläuterung hinzu: patruus Berchtoldi fundatoris nostri. Dazu ist die genealogische Konstruktion von Jakobs, die den Regensburger Domvogt zum Enkel einer EBERSBERGERIN macht, bezweifelt worden, ja es  konnte gezeigt werden, dass die Angaben zur Fortdauer der Beziehungen der Grafen von Bogen-Windberg nach St. Blasien auf falschen Voraussetzungen beruhen: "die WINDBERGERIN Liutgard verbrachte ihren Lebensabend in der St. Blasianer Zelle Berau nicht als Tochter oder Schwiegertochter des Domvogts, sondern weil sie aus Württemberg stammte; ihr Sohn Berthold war nicht Abt von St. Blasien; ihr Enkel Adalbert II. suchte nach seiner tödlichen Verwundung allenfalls wegen seiner Großmutter Liutgard Aufnahme in St. Blasien". Damit dürfte die ganze Argumentation von Jakobs ad acta zu legen sein.

Dass Beatrix ihrem Gemahl und dadurch auch ihren Nachkommen Anteilsansprüche am Erbe Herzog Hermanns II. von Schwaben, ihres Vaters, einbrachte, erkennt man besonders an der Geschichte des zum Marchtaler Erbkomplexes gehörenden Ortes Daugendorf.