Sohn des Grafen
Thiemo II. von Formbach und der N.N.w. von Baunschweig,
Tochter von Graf Brun (Prinz Isenburg, W. Wegener)
Nach Prof. Dungern jüngerer Sohn des Grafen
Bruno von Formbach
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 141
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31. Heinrich II.
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F. s. Hausgenealogie unter c); einmaliges Vorkommen als
lebend c 1070 der edle Oudolo übergibt dem Passauer Domkapitel eine
Unfreie, Spitzenzeuge Heinricus
comes nQ 6, 105 n 37;
die im 14. oder 15. Jh. gefälschte Urkunde des Bischofs
Altmann über die Gründung des Augustinerklosters St. Nikola (erfolgt
wahrscheinlich 1067) nennt als Klostervogt für die bayerischen Besitzungen
Hainricus
de Vornpach comes OÖ UB 2, 105 ff n 79;
dies wird Tatsache sein, da auch sein Sohn Dietrich
Klostervogt war; ebenso unecht ist die im 13. Jh. entstandene Urkunde OÖ
UB 2, 95 n 74, wo comes Heinricus de Formbach
mit seinem angeblichen Bruder Gebhard
von Viechtenstein erscheint
+ c 1070.
Gemahlin:
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Adelheid, (Tochter des Grafen Gebhard I. von Sulzbach,
zu erschließen aus den beiden Namen Gebhard des älteren Sohnes
und Adelheid, eine Heirat zwischen Blutsverwandten, da die Kaiserin
Gisela Heinrichs Großmutter
und Adelheids Ur-Großmutter war)
in 2. Ehe mit dem Grafen Arnulf von Diessen (+ c 1095)
verheiratet
+ c 1090 siehe 41.
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GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN
GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 44
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25. Heinrich
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1073/78 (Mb. 4. 298/300) Vogt von St. Nikolaus in Passau,
wobei allerdings die Bezeichnung comes provincialis auf Einschub deutet,
während Dominus H. de Vornpach
in der echten Urkunde gestanden haben kann.
+ nach 6.IX.1108 (fra II/8. 10. 21.
Das in Frage kommende Gut ist in der Güterbestätigung
vom 6.IX.1108 noch nicht erwähnt).
Seine Ehegattin hieß Adelheid.
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Lechner Karl: Seite 336 A 7,339 A 3
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"Die Babenberger"
Ein angeblicher "Stiftbrief", datiert zu 1067, aufgrund
von älteren Notizen 1138/39 entstanden, enthält Vogtei-Bestimmungen,
wonach Graf Heinrich von Formbach über
die bayerischen Güter, Markgraf Leopold II. über die österreichischen
Güter des Klosters die Vogtei innehat. Dabei werden die Vogteidienste
durch Belehnung mit Besitz- und Grundholden vom Bischof abgelöst.
Die Gemahlin Walchuns von Perg war vielleicht
in 1. Ehe mit
Graf Heinrich von Formbach
verheiratet, so dass Markgraf Leopold etwa auch auf diesem Wege
Ansprüche auf FORMBACHER Gut anmelden
hätte können.
Moritz Joseph: Seite 76-83 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und
Pütten"
Heinrich II. Graf von Formbach, Gebhard Graf von Viechtenstein,
Eberhard I. Graf von Formbach, Bruder des Grafen Ekbert I.
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1) Die 3 Brüder Heinrich,
Gebhard
und
Eberhard
finde ich in der nämlichen Ordnung beisammen in einer Urkunde vom
Jahre 1072, wo Bischof Adalbero von Würzburg und Bischof Altmann von
Passau eine berühmte Tauschhandlung zu Gunsten des Klosters Lambach
treffen. Wegen des Jahres darf man nicht zweifeln, dass es nicht das 1072-ste
sei; denn die Urkunde enthält ganz klar das 9. Regierungsjahr des
Bischofs Altmann, welcher, wie aus mehreren anderen Urkunden zu ersehen
ist, im Jahre 1065 zwischen dem 17. Mai bis den 8. August gewiss zur Regierung
kam. Folglich trifft sein 9. Regierungsjahr auf das Jahr 1072, beiläufig
vom Monat Juni bis ins Jahr 1073 wieder Monat Juni ein. Die 9. Indiction
und das 1056-ste Jahr, welche zu Ende dieser Urkunde stehen, sind also
nur aus dem Stiftbrief, wo das Jahr 1056 und die 9. Indiktion eigentlich
hingehören, geborgt, und ihr beigefügt worden, um sie zu ergänzen.
Dass aber alle diese 3 Zeugen wirkliche Brüder des Grafen
Ekbert I. gewesen, beweise ich aus folgenden Umständen. Aus
dem vorhergehenden, nämlich dem XI. §. ist bekannt, dass Graf
Ekbert I. einen Bruder Heinrich II.
gehabt, der ein Graf war, und ums Jahr 1090 in der Teilung des
Wasserzolls bei Schärding genannt wird; wie auch, dass dieser Graf
Heinrich II. jünger als Graf
Ekbert I. war, weil er ihm nämlich überall nachsteht.
Nun sagt die Urkunde vom Jahre 1072 ausdrücklich: "Graf
Heinrich und seine Brüder". Sie setzt ohne Unterscheidungszeichen
bei Gebhard
von Viechtenstein, Eberhard
Graf von Formbach. Gewiss ist also, dass die Brüder des Grafen
Heinrich II. zu Zeugen berufen worden sind; allein die Urkunde
musste auch notwendig die Brüder nennen; denn ich sehe nicht ein,
was die Zeugenschaft dieser Brüder ohne ausdrückliche Benennung
geholfen hätte, da doch in den damaligen Zeiten die Zeugenbenennung
ein wesentliches Stück eines rechtmäßigen Vertrags war.
Man kann auch mit Grund nicht sagen, dass diese Urkunde gerade da allein
einen Mangel habe, indem bei diesem so wichtigen Vertrag gewiss alle Sorgfalt
angewendet worden, alles, so gut es sein konnte, deutlich und vollständig
zu verlassen, wie es auch aus allen übrigen Punkten klar erhellt.
Man muss also vielmehr glauben, es sei durch den Abschreiber der Original-Urkunde
geschehen und es müsse statt des Striches (Coma), das zwischen den
Gebhard
von Viechtenstein und den Eberhard
von Formbach gesetzt
ist, ein et stehen; dass also zu lesen wäre. Heinricus
comes de Formbach et fratres ejus Gebhardus
de Viechtenstein et Eberhardus
Comes de Formbach; dies um so mehr, weil ohnehin das jetzige Strichen
oder Coma dem alten abgekürzten et sehr ähnlich ist. Ferner wäre
Heinrich der unleugbare Bruder des Grafen
Ekberts I. genannt und durch die Worte: et Fratres ejus, nicht
auf die folgenden zwei Zeugen gedeutet worden, so käme ein Widerspruch
sowohl in der Geschichte als im Zusammenhang heraus; denn es würde
auszulegen sein, auch Graf
Ekbert I. sei beim Vergleich und der Tauschhandlung zugegen gewesen;
dass aber dem nicht so sei, zeigen schon die Worte: "Heinricus
Comes de Formbach et Fratres ejus"; weil es sonst nicht Heinricus
Comes et Fratres ejus, heißen müsste, indem in den
Urkunden der jüngere Bruder dem älteren ohne besondere Ursache
niemals vorgesetzt wird.
2) Das merkwürdigste vom Grafen
Heinrich II. ist die Advokatie über das Chorherrenstift
St. Niklas in Passau, welche ihm vom Bischof Altmann zu den bedenklichen
Zeiten aufgetragen worden. Dieses gibt uns viel Licht, sowohl in Rücksicht
seines Charakters als seiner Besitzungen. Nebst der rechtschaffenen Gesinnung
dieses Grafen bewog, wie die Urkunde selbst erklärt, den Bischof Altmann
zu dieser Wahl hauptsächlich auch, dass alle Güter des Stifts
St. Niklas, so viel derer in Bayern und außer dem Gebiet des Markgrafen
Leopolds gelegen waren, in den Gerichten des Grafen
Heinrich lagen. Daher war auch niemand fähiger, der Advokatur
vorzustehen; besonders weil die geringeren Fälle ohnehin dem Probsten
vorbehalten waren und in die höheren niemand als Ortsgraf und seine
Gerichte sich einmischen dürften. Graf Heinrich
wurde also Advokat von St. Niklas und zwar beständiger Advokat, das
ist, für sich und seine Erben. Zur Erstattung der auferlegten Bürde
wurden dem Grafen und Advokaten vom seligen Stifter 12 Weinberge in Reutarn,
die seinem Schlosse Griesbach nahe lagen, zum Lehen gegeben; dafür
hingegen musste der Advokat alle ihm anvertrauten Gründe und Güter
des Stifts ohne Erpressung einer sonst gewöhnlichen Forderung des
Advokatierechtes getreu verteidigen und beschützen. Dies ließ
sich der edle Graf, wie er betitelt wurde, auch wohl gefallen, nahm es
mit Erkenntlichkeit an und erwiderte die ihm erwiesene Ehre der Advokatie
mit einer ansehnlichen Schenkung; dass nämlich die Chorherren von
St. Niklas das ewige Recht haben sollten, in seinem Forst, welcher seinem
Schloss Neuburg nahe lag, alles Bau- und Brennholz ohne sonst gewöhnlichen
Waldzins zu schlagen. Alles dieses wurde im Jahre 1074 den 21. Mai beschlossen
oder im Jahre 1076, wie Hansiz, Calles, und andere wollen. Was das Schloss
und die Herrschaft Griesbach anbelangt, so gehörte selbes unzweifelhaft
zur Grafschaft Neuburg.
3) Graf Heinrich II.
lebte noch ums Jahr 1090, wo er sich samt seinem Bruder Grafen
Ekbert I. mit den Vettern Grafen
Ulrich II. und Grafen Hermann I. usw. wegen des Zolls in Schärdingen
vertrug; hernach auch seinen Teil ebenfalls nach Formbach übergab,
wie die Nachricht von diesem vergleiche meldet; allein er muss nicht lange
danach gelebt haben, denn schon im Jahre 1094 waren ihm seine Söhne
Gebhard
und
Dietrich
nachgefolgt, davon der letztere die Stiftungsurkunde von Formbach in eben
dem Jahre 1094 als Graf unterschreibt und sonst weiter keine Meldung mehr
vom Grafen Heinrich II.
geschieht.
oo 1. Adelheid von Sulzbach, Tochter des Grafen
Gebhard I.
- c 1090
Kinder:
Gebhard Graf von Formbach
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Dietrich II. Graf von Formbach
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1144/45
Benediktina
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oo Gebhard Graf von Ollersbach
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