Sohn des Grafen
Ekbert I. von Formbach und der Mechthild von der Karantanischen
Mark, Tochter von Markgraf Gottfried
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 143
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39. Ekbert II.
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F. u. eV. (1095) siehe 30
(1097) siehe 33
c 1100 siehe 30; siehe 38
1113 Freising Ekkebertus comes
bei
Bischof Heinrich Hundt, Schliersee Obb. Archiv 31, 138
(1113 Freising) comes Ekkipreht
nQ
5, 515 n 1/15 (damals durch Berengar II. von Sulbach aus seiner Grafschaft
verdrängt) 1120 10/2 Ekkebret de Putine
siehe 42
c 1120 Graf Ekkebert
und seine Gattin Willibirga
beschenken Vornbach mit der Schlosskapelle Neuburg OÖ UB 1, 634 f
n 25
Graf
Ekkebert beschenkt mit Zustimmung
seiner Gattin Willipirga
und seiner Tochter Chunigunda
Vornbach, unter den unfreien Zeugen Liupoldus filius Eberhardi comitis
OÖ UB 1, 634 n 56
c 1125 Vogt von Vornbach OÖ UB 1, 641 n 49; siehe
42
1130 comes Ekkebertus MB
4, 521 n 8
1134 comes Ekkebertus iunior,
uxor eius domina Willibirga,
filius Ekkebertus OÖ UB 1, 643 f n 58
1136 Klosterneuburg siehe 42
1136 13/6 Graf Ekebert,
Gattin
Willibirch,
beider Sohn Ekebert,
Dietricus comes, Dietricus de Adelgerspach FRA II 4, 104 f n 482
1141 (vor Mitte Juli) Regensburg König
KONRAD III. gewährt seinem consanguineus Grafen
Ekkebert Markt und Münze in
dessen Dorf Neunkirchen (NÖ) MB 4, 132 n 5, Stumpf 3431
1142 23/10 Salzburg das praedium Pitten des Grafen
Ekkebert MB 4, 411 n 6
1142 15/12 Regensburg Kloster Reichersberg liegt in der
Grafschaft des Grafen Ekkebert
MB 4, 410 n 5, Stumpf 3448;
IV. (1143 vor 18/4) Ekkebertus
comes de Butin Salzb. UB 1, 407 n 288
+ 1144 24/11 Jahr: Annales Reichersberg. Ekkebertus
comes obiit SS 17, 460
Tag: St. Lambrecht: Ekkebertus comes et
monachus Necr. 2, 340
Oberaltaich: Eggibertus conversus et
monachus comes Necr. 3, 238
Gemahlin:
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Williburg,
Tochter des Markgrafen Otakar II. von Steier, ohne Beleg als solche allgemein
angenommen, schon wegen ihres Namens, der auch sonst bei den OTAKAREN vorkommt;
aber diese Abkunft kann allein erklären, warum Otakar III. sich nach
1158 das Ländchen Pitten aneignete, das wohl innerhalb der politischen
Grenzen der steirischen Mark lag, auf das er aber keine Erbansprüche
hatte siehe 46; siehe oben c 1220 (zweimal), 1134, 1136 13/6;
ferner (1144 nach 24/11) Willipirga,
Witwe
des Grafen Ekkebert,
gibt mit ihrem Sohne Ekkebert
nach Vornbach ein Seelgerät, udZ. Dietricus comes de Viechtensteine,
Ekkebertus
comes, Wernhardus de Jugilbach et filii eius Heinricus et Gebhardus
OÖ UB 1, 661 f n 120
+ c 1145 siehe 46 zu c 1145;
8/1 Admont: Willibirch
conversa
nostra ex comitissa de Puten 12. Jan. Necr. 2, 289;
25/1 St. Lambrecht: Willibirch
comitissa Necr. 2, 313;
Traunkirchen
21/1 Willibirgis
comitissa Necr. 4, 427.
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GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN
GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 47
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32. Eckbert II.
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junior comes 1108/27 (OÖ.UB. I.631); 10.II.1122 (Arch.
ö.G. 9. 256) "von Pütten" (de Büten) in Nieder-Österreich;
1141 consanguineus König KONRADS III.
(Mb. 4.132).
+ 1144 (MG.SS. 17. 460-487).
Er war mit Willibrig,
Tochter des Markgrafen Ottokar von Steyr, verheiratet (Mb. 4. 32 und 57).
+ 18.1. nach 1144 (Mb. 4. 59 und Nec. II. 289 Admont
als conserva, II. 427, 429 Traunkirchen z. 21.I.; II. 313 St. Lambrecht
z. 25.I.).
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Lechner Karl: Seite 150,363 A 3
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"Die Babenberger"
1141 verleiht König KONRAD
III. an
Graf Ekbert von Formbach-Pitten
ein Markt- und Münzprivileg für den Ort Neunkirchen in
der steierischen Mark, der schon Ende des 11. Jahrhunderts dem gleichnamigen
Hauskloster der FORMBACHER
geschenkt worden war. Das Kloster hat für seinen Markt bereits
1136 von Kaiser LOTHAR das Markt- und
Münzrecht erhalten, was schon 3 Jahre später von Papst Innocenz
II. bestätigt wurde.
Berthold I., Graf von Andechs-Dießen, sicherte
sich durch seine 3. Ehe mit der Tochter Graf Ekberts
II. von Formbach-Pitten, Anteile an der Erbschaft der aussterbenden
Grafen von Formbach-Pitten.
Moritz Joseph: Seite 102-113 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und
Pütten"
Graf Eberhard II., Ekbert II. von Pütten, Söhne
des Grafen Ekbert I.
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1) Alle Söhne des Grafen
Ekbert I., die im Jahre 1094 am Leben waren, gaben zur Stifts-Erneuerung,
die in diesem Jahr geschah, ihre Einwilligung. In dem formbachischen
Geschlechtsverzeichnis werden uns 4 Söhne genannt. Alle müssen
schon erwachsen gewesen sein, sowohl die Einwilligung selbst, als das schon
hohe Alter ihrer Eltern zeigen dieses an. Die ältesten davon mögen
schon bis 30 Jahre gezählt haben. Eine formbachische
Urkunde,
die noch vor dem Jahre 1097 ausgefertigt ist, enthält als 1.
Zeugen die Söhne des Grafen
Ekbert I., nämlich Ekbert II. und
Eberhard.
Die Urkunde war selbst von Graf
Ekbert I. ausgefertigt.
Hier ist also kein Zweifel vorhanden, dass man sie nicht als Söhne
des Stifters ansehen müsse. Wer aber davon älter sei, das fragt
sich erst. Die eben herangezogene Urkunde setzt Ekbert
II. vor dem Eberhard II.; aber 3 andere Urkunden, die noch vor
dem Tode des Grafen
Ekberts I. ausgefertigt sind, setzen allzeit den Eberhard am 1.Platze.
Wir können hier gerade so wenig zweifeln, dass nicht von den männlichen
Personen die Rede ist, weil der Vater, Graf
Ekbert I., und die Mutter Mathilde ausgedrückt stehen.
Wir halten also den Eberhard II. für älter und legen die ersteUrkunde
so aus, dass die Brüder dort selbst unter sich keinen Rang behaupten
wollten oder dass das Gut Inching, welches der Vater dort opferte, größtenteils
dem jüngeren Bruder zugedacht war.
2) Eberhard
II. erscheint vor dem Tode seines Vaters allzeit mit seinem Bruder
Ekbert
II. Eine einzige Urkunde meldet etwas näheres von
ihm und stellt ihn uns ohne seinen Bruder dar; nämlich als Heinrich
der Sohn des Gerold von Ezzenbach sein Gut Tegernbach nach Formbach opferte
und einen Teil davon in die Hände eines Ministerialen des Huth von
Luiprechtesheim, den anderen Teil in die Hände des Eberhards,
des Sohnes des Grafen
Ekbert delegierte.
Dies geschah aber doch noch vor dem Tode seines Vaters, des Grafen
Ekbert I., weil unter den Zeugen auch Graf
Ulrich II. vorkommt, der schon im Jahre 1097 starb. Diese Handlung
beweist gewiss, dass Eberhard
II. mit Formbach
zu schaffen gehabt hat; sie beweist auch, dass er in Formbach seinem
Vater in den anderen Besitzungen nachgefolgt sei.
3) Dieser Eberhard
II. wird in
2 anderen Urkunden, die unter dem Grafen Ekbert
II. ausgefertigt wurden, ausdrücklich ein Graf genannt;
er hat also von seinem Vater auch eine Grafschaft ererbt, die wir gemäß
dem bisher Gesagten im Quinzigau suchen können, weil diese seinem
Vater gewiss zustand. Er hinterließ auch gewiss einen Sohn namens
Liupold, welcher noch ums Jahr 1140 vorkommt. Übrigens ist seine Geschichte
sehr dunkel, weil er nach dem Tode seines Vaters niemals selbst in Formbach
sichtbar wird. Nur aus dem allein, weil sein Bruder, Graf
Ekbert II., sich zweitens in Pütten aufhält, wie er
wenigstens allzeit von Pütten genannt wird, schließe ich, dass
er sich mit ihm in die väterlichen Besitzungen geteilt und in einem
anderen Erb-Schlosse niedergelassen habe.
4) Ekbert II. kommt
zwar bei Lebzeiten seines Vaters öfters in den formbachischen
Urkunden
vor: aber nachher treffen wir ihn bis ins Jahr 1122 daselbst nicht mehr
an. Da er ferner in den Urkunden sowohl vor, als nach dem Jahre 1122, allzeit
Graf von Pütten genannt wird: so schließe ich mit Grunde, dass
er mit seiner Gemahlin und Familie da meistens gewohnt habe.
5) Nach dem Tode seines Vaters, des Grafen Hermann
I. von Windberg im Jahre 1122 wurde er der 6. Advokat von Formbach, wie
es viele formbachische Urkunden beweisen,
wo er ausdrücklich Advokat genannt wird. Von dieser Zeit erscheint
er sehr oft in Formbach, denn nicht nur sehr viele Schenkungen anderer
Personen gehen durch seine Hand, sondern er bezeigt selbst oft seine
Freigebigkeit gegen das Kloster Formbach. Dabei ziehen sowohl der alles
wohlkundige Lebensbeschreiber des seligen Abt Wirnto, Probst Gerhoch von
Reichersperg, als auch die Urkunden selbst einen Schleier über die
Unruhen in diesem Hause, die seit dem Tode des alten Grafen
Ekbert I. bis ins Jahr 1134 und noch bis 1140 sich zugetragen haben.
Ferner eine Urkunde vom Jahre 1134 unter Abt Dietrich sagt uns, der alteGraf
Ekbert I.habe schon fast vor 50 Jahren das ganze Gut Gloggnitz
bis Klam zu seinem Seelenheile übergeben. Das Kloster war auch bis
zu dieser Zeit im ruhigen und freien Besitz geblieben, bis der jüngere
Graf
Ekbert auf Anstiften böser
Ratgeber einen großen Teil von diesem Gut dem Kloster mit Gewalt
weggenommen hat; daher dann ein langer Streit zwischen den Dienstleuten
des Grafen und des Klosters entstanden ist. Der Streit wurde endlich unter
eben diesem Grafen im selben Jahre 1134 beigelegt, da der Abt Dietrich
dem Grafen 22 Talente Silber dafür bezahlte und so das Gut auslöste.
Auf dieses ließ der Graf das Gut Gloggnitz wieder fahren und machte
eine neue feierliche Übergabe desselben durch seine eigene, seines
Sohnes EkbertsIII.
und
seiner Gemahlin Willibirga
Hände, nebst einer neuen Grenzbeschreibung.
6) Sowohl aus der eben erwähnten Urkunde,
als aus mehr anderen Umständen ist offenbar, dass man nicht mehr als
3 Ekberte unterscheiden könne. In der Urkunde vom Jahre
1134 werden sie alle 3 angeführt; Ekbert
I., als der Stifter des Klosters Formbach, der aus der Erbschaft
seiner Gemahlin Mathilde das Gut Gloggnitz zur Stiftung schenkte; der Graf
Ekbert II. samt seiner Gemahlin
Willibirg,
welcher einen Teil des Gutes einzog und endlich Ekbert
III., welcher in diesem Jahre noch jung war. Der Name der Gemahlin
des Sohnes bezeichnet uns unwidersprechlich den Vater des Ekbert
III.,
des letzten, von dem hernach im XX.§. ein mehreres geredet
wird. Da man aber in der Erzählung des Streites wegen Gloggnitz die
ganze Geschichte seit dem Jahre 1084 zusammenfasst; so wäre der Vater
des letzten Ekbert
sehr uneigentlich durch das Prädikat Comes
Ekkebertus junior von dem Grafen
Ekbert dem Stifter unterschieden worden, wenn es zwischen beiden
noch einen Ekbert gegeben hätte. Wenn man in allen Urkunden Deutlichkeit
suchen kann, so ist sie in der gegenwärtigen um so mehr zu fordern,
weil sie den ganzen Zeitraum durchgeht, in welchem alle Ekberte dieses
Geschlechtes lebten. Weiter hatte der Stifter, Graf
Ekbert, gewiss
einen Sohn gleichen Namens; dieser durfte von dem Notarius in der Zahl
der Ekberte um so weniger übergangen werden, weil er als Sohn
des Stifters sich öfters noch bei Lebzeiten seines Vaters dem Kloster
Formbach einfand und besonders weil er seinem Vater in der Burg und
Herrschaft Pütten nachfolgte, in deren Bezirk mehrere Hauptstiftsgüter
des Klosters lagen; er wäre aber übergangen worden, wenn er von
Ekbert
dem Jüngeren, dem Vater des
letzten Ekberts,
in der Tat unterschieden gewesen wäre, weil der Unterschied mit keiner
einzigen Silbe kenntlich gemacht wird. Zudem müssen wir unwidersprechlich
den Ekbert, den Vater des letzten, der im Jahre 1134 lebte, vom Grafen
Ekbert I .herleiten, weil er allzeit von Pütten genannt wird,
welches nur vom 1. Ekbert auf ihn gekommen sein konnte; nun
ist keine solche Abstammung erweislich, wenn er nicht dessen Sohn war;
und dieser Grund erhält seine besondere Stärke durch jene
Urkunden, wo Luitpold der Sohn des Grafen
Eberhard II. gewiss noch zur Zeit jenes Grafen
Ekbert vorkommt, welcher der Vater des letzten
Ekberts und der Kunigunde,
auch Gemahl der Willipirch
war;
denn da wird Luitpold auch in Gegenwart des Grafen Ekbert teils der Sohn
des Grafen
Eberhard II., teils der Bruder-Sohn des gedachten Grafen
Ekberts genannt. Diese Bezeichnungen des Luitpold waren sowohl an sich
selbst als besonders in Gegenwart des Grafen Ekbert widersprechend
gewesen, wenn nicht sowohl dieser Graf Ekbert,
als Graf Eberhard
II., Söhne des Grafen
Ekbert I., sie beide also leibliche Brüder gewesen wären.
Endlich finden wir eine Urkunde, wo der letzte
Ekbert,
der im Jahre 1158 sein Leben verlor, mit dem bestimmtesten Prädikat:
der 3. Ekbert:
Ekkebertus tertius belegt, und von allen vorigen unterschieden
wird. Hätte es in diesem Geschlecht seit der Stiftung im Jahre
1094 bis 1158 mehr als 3 Ekberte gegeben, so hätte der Notarius, dem
die Geschichte dieses Jahres und das Geschlecht des Stifters gar
wohl bekannt war, gewiss dem letzten Ekbert den Beinamen, der 3. Ekbert
nicht gegeben.
7) Unter den Gütern, die Graf
Ekbert II. nach Formbach vermachte,
sind:
a) Rechwank bei Gloggnitz, worüber er erstlich eine
feierliche Urkunde ausstellte und hernach wieder bestätigte
b) der Wald bei Chotelach und Wörth ebenfalls bei
Gloggnitz, wie er ihn von seinen Eltern ererbt hat
c) ein Stück Wald bei Formbach
d) die Kapelle im Schloss Neuburg samt Zubehör an
Withume Dienstleuten und Zehnt.
8) In den bayerischen Unruhen vom Jahre 1139 hielt
er es mit
König KONRAD III. wider
das herzoglich-welfische Haus; man trifft
ihn öfter beim Markgrafen Leopold von Österreich und Markgrafen
Otachar von Steier an, denen er allzeit gleich zur Seite steht. In einer
Urkunde
König KONRADS III. für
das Kloster Formbach vom Jahre 1141 wird er vom König ein Blutsfreund
genannt.
9) Eine Grafschaft des Grafen Ekbert wird in einem
königlichen Diplom für das Kloster Reichersperg um die Gegend
dieses Klosters hingesetzt. Dass er dabei sowohl
die Grafschaft seines Ur-Ahnherrn
Graf
Thiemo I. in Quinzigau als die Grafschaft Neuburg besessen habe,
schließe ich aus dem, weil sich auch Graf
Ekbert III. innehatte. Ekbert
III. konnte beide nur von seinem Vater erhalten haben; wenigsten
hat sich bei dem letzten kein anderer Fall einer Erbschaft gezeigt.
10) Graf Ekbert II. starb
endlich im Jahre 1144, wie uns die aldersprachische Chronik versichert.
Seine Gemahlin hieß Willipirg.
Sie gebar ihm einen Sohn, Ekbert
III., und eine Tochter Kunigunde.Willipirg
war nicht nur bei Lebzeiten des Grafen Ekbert
II. gegen das Kloster Formbach
freigebig, weil sie in mehreren Schenkungsurkunden dieses Grafen ihre Einwilligung
gab, ja selbst von ihrem Eigentum Dienstleute und Güter opferte, sondern
sie setzte ihre Freigebigkeit auch nach dem Tode ihres Gemahls fort. Ihre
Tochter Kunigunde
wird in einem Fragment des Abtes Ang. Rumpfler eine Amita des Markgrafen
Otachar V. genant; man muss hier das Wort Amita für Amitina auslegen,
weil sonst ein Widerspruch im Fragment enthalten wäre, welches
die Kunigunde
ebenfalls ausdrücklich eine Tochter des Grafen
Ekbert nennt. Folglich war
die Willibirg
eine
Schwester des Markgrafen Leopold des Starken von Steier. Wegen dieser Willibirg
machte Markgraf Otachar V. nach dem Tode des Grafen
Ekbert III. Anspruch auf seine Erbschaft. Daher kamen ihre Schenkungen
in Steiermark zwischen den Flüssen Forau und Lavenz, wo hernach die
dem formbachischen
Munichwald benachbarte Canonie Vorau im Jahr 1163, auch einen
großen Teil zur Stiftung bekommen hat, der eben von dieser Willipirg
herrühren kann. Ich glaube auch, dass sie hernach zu Admont das Klosterleben
erwählte und die nämliche Gräfin
Willipirg sei, die im Admontischen Totenregister auf den 14. Januar
angekündigt wird.
11) Das formbachische
genealogische Verzeichnis gibt dem Grafen
Ekbert I. noch
mehrere Söhne als einen Diethmar, Gottfried, einen Ordensmann und
eine Tochter Kunigunde,
welche somit vorkommen. Gewiss zwar gehört zu diesem Geschlecht jener
Diethmar, von dem in der Lebensbeschreibung des Gebhard, Erzbischofs von
Salzburg gesagt wird, dass er ein Vaters-Bruder, patruus, des alten
Grafen Ekberts von Pütten,
dass er unter der Regierung des Abtes Wolvold von Admont zwischen den Jahren
1114 bis 1137 in diesem Kloster Profess gewesen und hernach Abt von Ossiach
in Kärnten geworden. Es hat aber der Verfasser dieser Lebensbeschreibung
ums Jahr 1190 geschrieben und wenn er seine Nachricht auch von einen älteren
admontischen Geschichtsschreiber geborgt hat, so hat er doch keinen anderen
als den Ekbert II.
verstehen
können, dessen Vaters-Bruder dieser Dietmar gewesen wäre. Da
nun diese Beförderung des Dietmar zur abteilichen Würde
zu Ossiach gewiss erst nach 1137, ja erst nach 1149 geschehen konnte, weil
sonst in der Reihe der Äbte zu Kloster Ossiach kein leerer Platz für
ihn ist und da auch gewiss ist, dass nicht mehr als 3 Ekberte von Formbach
und Pütten zu unterscheiden sind, so könnte man mit besserem
Grunde sagen, dass man das Wort patruus für fratruelis oder nepos
ex fratre auslegen und also diesen Diethmar für einen Sohn des Grafen
Eberhard II. gelten
lassen müsse, so, dass Graf Ekbert II. vielmehr
des Abtes Diethmar, als dass Abt Diethmar der Grafen
Ekbert II. Vaters-Bruder gewesen.
oo Willibirg von Steiermark, Tochter des Markgrafen
Otakar II.
-18.1.1145
Kinder:
Ekbert III. Graf von Pütten und Neuenburg
-5.8.1158
Kunigunde
- c 1170
oo Berthold I. Graf von Andechs
-27.4.1151
Benedikta
-
oo Wernhard Graf von Julbach
-
Mathilde
-7.2.1160
oo Berthold II. Graf von Bogen
-21.3.1167
Literatur:
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Lechner Karl: Die Babenberger. Markgrafen und
Herzoge von Österreich 976-1246,Böhlau Verlag Wien-Köln-Weimar
1992, Seite 150, 363 A 3 -