STAUFER
 

STAMMTAFEL im Anhang Band IX des Lexikons des Mittelalters

EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE FOLGE BAND I.1 Tafeln 14-16
 

Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 76
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Staufer
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(nicht Hohenstaufen, da Bezeichnung von der Burg Stauf auf dem Hohenstaufen abgeleitet), bekanntes Königs-Geschlecht im Hoch-Mittelalter.
[1] Herkunft und Name:
Wenig Konkretes ist vom Geschlecht bekannt, bevor HEINRICH IV. 1079 dem STAUFER Friedrich (36. F.) anstelle des formal abgesetzten Rudolf von Rheinfelden das Schwaben-Herzogtum auftrug. Dieser gründete auch die Stammburg, indem er das castrum Lorch (Remstal) mit einer Stiftskirche besiedelte, die als Grablege der Familie diente, und die Burg Stoph auf der Kuppe des Hohenstaufen errichtete; der möglicherweise ältere Herrensitz am Rande des Ortes Lorch wurde ca. 1102 in ein Mönchs-Kloster hirsauischer Prägung umgewandelt.
Obwohl künftig der staufische Herzog von Schwaben auch Herr der Burg Stauf und Vogt des Klosters Lorch war, wohin KONRAD III. die Gebeine seines Vaters 1140 von der Lorcher Stiftskirche überführen ließ, entwickelten sich beide nicht recht zum Zentrum des Geschlechts, auch Lorch nicht als Grablege. Dennoch gibt es die Bezeichnung Herzog Friedrichs II. als »dux Suevie de Sthouf« und das Bekenntnis Kaiser FRIEDRICHS II., der »domus Stoffensis« anzugehören.

[2] Erwerb der königlichen Würde:
Folgenreich war die von Kaiser HEINRICH IV. 1079 gewünschte Eheabrede seiner einzigen Tochter Agnes mit Herzog Friedrich I. Weil HEINRICH V. 1125 ohne Erben starb und Agnes in 2. Ehe 1106 in das Babenberger Geschlecht (Markgraf Leopold III. von Österreich) heiratete, ging das Erbe der SALIER auf die STAUFER über.
Als KONRAD III. 1138 das Königsamt übernahm, konnte er sich in mehrfacher Hinsicht als Erbe seiner mütterlichen Vorfahren betrachten.
Otto von Freising, Sohn von Agnes aus ihrer 2. Ehe, bezeichnet in seiner »Gesta Friderici I. imp.« II, 2 durch Vergleich mit den WELFEN die
STAUFER als die 'Heinriche' von Waiblingen; indem er den Leitnamen der SALIER und ihren mythischen Ursprungsort für die STAUFER in Anspruch nahm, charakterisierte er sie als Fortsetzung des salischen Geschlechts. Durch die Anlage seines Werkes erscheint dies verwoben mit einer heilsgeschichtlichen Interpretation.
Infolge des zwischen Papst Gregor VII. und Kaiser HEINRICH IV. ausgebrochenen Investiturstreites sei die Weltordnung so sehr in Unordnung geraten, daß der Untergang der Welt bevorzustehen schien. Die
STAUFER jedoch hätten sich seit 1079 mit wachsender Intensität des Reiches angenommen und schließlich die für den Fortbestand dieser Welt notwendige Zusammenarbeit von Kaiser- und Papsttum (Imperium und Sacerdotium) wiederhergestellt. Ihnen sei es zu verdanken, wenn nun das bedrohlich nahe Ende der Welt aufgehalten werde.

  Quelle: Lexikon des Mittelalters, CD-ROM-Ausgabe. Verlag J. B. Metzler 2000. LexMA 8, 76-77


[3] Staufische Hausmacht:
Ursprünglich im deutschen Südwesten massiert, spaltete sie sich kurz nach der Mitte des 12. Jh. in mehrere Zweige auf. FRIEDRICH BARBAROSSAS Halb-Bruder Konrad (16. K.) übernahm 1156 die rheinische Pfalzgrafschaft, die 1193 durch Heirat seiner Erb-Tochter Agnes mit Heinrich (V.) von Braunschweig (67. H.) an die WELFEN überging.
BARBAROSSAS Sohn Otto (16. O.) erbte 1190 von seiner Mutter Beatrix die Pfalzgrafschaft Burgund, die 1208 über dessen Tochter Beatrix an das Haus ANDECHS-MERANIEN übergehen sollte.
KONRADS III. jüngster Sohn Friedrich (38. F.) wurde 1152 und nach ihm Söhne BARBAROSSAS Herzöge von Schwaben, wozu vorübergehend auch von KONRAD III. stammende Anteile Frankens kamen.
Weil sie alle keine Erben hatten und dann zum Teil unter der Vormundschaft BABRBAROSSAS standen, entwickelte sich das Herzogtum Schwaben endgültig unter König PHILIPP zum Königsland, zumal nach dessen Tod 1208 HEINRICHS VI. Sohn FRIEDRICH II. der einzige männliche Erbe der
STAUFER war. Die Zuständigkeiten zwischen dem, was BARBAROSSA als Herrscher und was er unter anderem Titel in Anspruch nehmen konnte, blieben offiziell nach wie vor getrennt, aber seine kaiserliche Dominanz war so stark, daß selbst Reichs-Italien im weiteren Sinne zur staufischen Hausmacht gezählt werden muß, erst recht, nachdem Welf VI. die ausgedehnten Rechte in Italien entzogen und Eigenrechte in Ober-Schwaben abgekauft worden waren. Andererseits bildeten die staufischen Zweige zusammen nicht immer einen politisch geschlossenen Block, wie am rheinischen Pfalzgrafen Konrad deutlich zu sehen ist.

[4] Staufisches Kaisertum:
Die Anerkennung Papst Alexanders III. durch BARBAROSSA (1177) erforderte auch eine Besinnung auf die Grundlagen des Kaisertums, was Folgen für das Selbstverständnis der
STAUFER haben mußte. Gottfried von Viterbo (27. G.) knüpfte nach 1180 in mehreren Schriften ähnlichen Inhalts, die der Kurie und dem Kaiserhof zugeschickt wurden, an die von Otto von Freising entwickelte heilsgeschichtliche Perspektive an, trennte sie aber vom Bezug zum Imperium. Statt dessen griff er die Nennung der antiken Kaiser als »parentes nostri« (MGH DK. III. 69) und der »domus imperialis« mit Bezug auf LUDWIG DEN FROMMEN (MGH DF. I. 155) auf, um eine »imperialis prosapia« (MGH SS 22, 21) auf der Grundlage der gemeinsamen Würde zu konstruieren:
Seit den Tagen Trojas bildeten die vielen Familien oder Einzelpersonen, welche die Kaiserwürde innegehabt hätten, die Glieder einer einzigen Kette, ja sogar eine geheimnisvolle Blutsverwandtschaft. Zumal die Angliederung Süd-Italiens an das Imperium auf friedlichem Wege realisierbar schien, kam es nunmehr nicht mehr darauf an, wo die Kaiser-Herrschaft ihren Schwerpunkt hatte, sondern daß die Kaiserwürde die Mitte der irdischen Ordnung ausmachte. In diesem Sinne verlagerte sich seit HEINRICH VI. der Schwerpunkt der Kaiser-Herrschaft nach Süden. Und dennoch verzichtete auch FRIEDRICH II. nicht gänzlich auf Rom als Quelle des Kaisertums, wenn auch nicht mehr mit dem Nachdruck wie FRIEDRICH BARBAROSSA.
Gottfried hatte die
STAUFER als das letzte Glied der »Kaiserkette« vor dem Weltende bezeichnet. Dieses eschatologische Moment (Eschatologie, A. II) spielte auch anläßlich der Geburt FRIEDRICHS II. (1194) eine Rolle, erst recht nach seiner Kaiserkrönung (1220). Die gesteigerten Erwartungen einer Erfüllung der spätantiken Kaiserprophetie in Verbindung mit dem in der Apokalypse des Johannes (20, 1-7) verheißenen Friedenszeitalter der 1000 Jahre, dessen Beginn von mehreren Seiten für 1260 erwartet wurde, favorisierten eine Konzentration des STAUFER-Bildes auf die Person FRIEDRICHS II. (Chiliasmus, Friedens-Kaiser). Daß er sich gleichermaßen in die Reihe der STAUFER und kraft mütterlichen Erbes auch in die der normannischen HAUTEVILLE einordnete und entsprechend die Grablege im Speyerer Dom sowie die der Kathedrale von Palermo als Symbole des Imperiums bzw. des Regnum kennzeichnete, obwohl er im übrigen deren vom Papsttum gewünschte Trennung voneinander zielbewußt zu unterlaufen suchte, zählte gegenüber der Aussicht, im zweitgeborenen Sohn KONRAD (IV.) den künftigen Friedens-Kaiser zu besitzen, wenig. KONRAD sollte es zum Schaden HEINRICHS (VII.) sein, der als deutscher König an sich zum Kaisertum prädestiniert war, aber kein Anrecht auf die Krone von Jerusalem besaß und in Ungnade starb.
Fast alle weiteren Kinder FRIEDRCHS II. wurden nachträglich legitimiert; ihr Augenmerk beschränkte sich auf Italien.
Enzio ernannte FRIEDRICH zum König von Sardinien, andere wurden Generalvikare der Toscana, Romagna, Mark Ancona und Spoletos. Der Älteste von ihnen, Manfred, übernahm 1258 in Konkurrenz zu Alfons X. von Kastilien, der als Enkel (mütterlicherseits) PHILIPPS VON SCHWABEN 1256 die Kaiserwürde angenommen hatte und besonders das
STAUFER-Erbe in Italien beanspruchte, das Königreich Sizilien.
Konradin, Sohn KONRADS IV. und letzter
STAUFER in direkter männlicher Linie, scheiterte 1168 während der Eroberung des sizilischen Reiches am Widerstand der ANJOU.
Manfreds Tochter Konstanze heiratete 1262 König Peter III. von Aragón; das war die Basis, um 1282 anläßlich der Sizilianischen Vesper die Insel Sizilien der staufischen Nachkommenschaft zu erhalten. Innozenz IV. und Alexander IV. hatten verboten, ein Mitglied der
STAUFER zum deutschen König zu wählen; Urban IV. kritisierte die Heirat mit dem Haus BARCELONA, weil so die »Vipernbrut« am Leben erhalten werde. Es war eine Art negative Geblütsheiligkeit (»das Geschlecht der Verfolger«), die die STAUFER königsunfähig machen sollte. Andererseits hat kaum ein Geschlecht einen solchen Nachruhm erlebt wie die STAUFER, verkörpert hauptsächlich in FRIEDRICH II. während des Spät-Mittelalters, von dem man eine radikale Kirchenreform erwartete, und in FRIEDRICH I. während des 19. Jh. als dem Vorbild des neuen Kaisertums in Deutschland. (Deutschland, D).
O. Engels

Literatur:
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K. Hampe, Ks. Friedrich II. in der Auffassung der Nachwelt, 1925 - G. Baaken, Die Altersfolge der Söhne Friedrich Barbarossas und die Kg.serhebung Heinrichs VI., DA 24, 1968, 56-78 [dazu: E. Assmann, DA 33, 1977, 435-472] - O. Engels, Beitr. zur Gesch. der S. im 12. Jh., DA 27, 1971, 432-456 [dazu: K. Schmid, De regia stirpe Waiblingensium, ZGÖ 124, 1976, 63-73] - H.M. Schaller, Die Ks.idee Friedrichs II. (Probleme um Friedrich II., hg. J. Fleckenstein [VuF 16], 1974, 109-134, bes. 117-120 [Lit.] - H.M. Maurer, Der Hohenstaufen. Gesch. der Stammburg eines Ks.hauses, 1977 - Die Zeit der S. (Ausst.kat., Stuttgart), 5 Bde, 1977-1979 - O. Engels-J. Fleckenstein, das Bild der S. in der Gesch. (Möglichkeiten und Grenzen einer nat. Gesch.sschreibung, hg. Dt.-span. Forschungsinst. Madrid, 1983), 7-27 - Das MA im 19. Jh. in Italien und Dtl. (Annali del Instituto storico italo-germanico in Trento, hg. R. Elze-P. Schiera, 1988) - O. Engels, Gottfried v. Viterbo und seine Sicht des stauf. Ks.hauses (Fschr. R. Kottje, hg. H. Mordek, 1992), 327-345 - Ders., Die S., 1884 [Lit.] - Ders., Die ksl. Grablege im Speyerer Dom und die S. (Fschr. H. Jakobs, hg. J. Dahlhaus u.a., 1955), 227-254 - K. Graf, S.- Überlieferungen aus dem Kl. Lorch (Fschr. G. Baaken, hg. S. Lorenz - U. Schmidt, 1995), 209-240 - A. Wolf, Stauf.-siz. Töchterstämme in Europa und die Herrschaft über Italien (ebd.), 117-149.


Schwäbisches Fürsten-Geschlecht, das seit 1079 die Herzöge von Schwaben stellte, von 1138-1254 den deutschen Königsthron innehatte und 1268 mit Konradin in direkter männlicher Linie erlosch.

Stälin Paul Friedrich: Seite 389-393
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"Geschichte Württembergs"

Das Geschlecht derer von STAUFEN, der STAUFER, wie die Zeitgenossen sagten und wie die Bezeichnung auch heutzutage wieder immer mehr beliebt wird, oder der Hohenstaufen, wie später und lange die übliche Benennung lautete, tritt eigentlich erst mit der Erreichung der schwäbischen Herzogswürde in der Geschichte auf. Von den Voreltern des ersten Herzogs aus der Familie hatte, so viel wissen wir allein sicher, der Großvater Friedrich zur Schwester Bertha, die Mutter des Grafen Berchtold (Bezelin) von Villingen; sein gleichnamiger Sohn, Gemahl einer im Elsaß reichbegüterten Hildegard, hieß sich nach der Burg Büren oder Beuren, dem noch heutzutage durch seine uralten Mauern merkwürdigen Wäscher-Schlößchen bei Wäschenbeuren, nördwestlich vom Hohenstaufen.
Erst der Sohn aus dieser Ehe, der spätere Herzog Friedrich, erbaute in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts die Burg, welche in der Folge der Familie den weltgeschichtlichen Namen verließ. Dass dieser "Graf Friedrich seinen Ursprung von den edelsten Grafen Schwabens hergeleitet habe", bezeugt allerdings erst Bischof Otto von Freising (
1158), durch seine Mutter, die salische Kaiser-Tochter Agnes, Halb-Bruder Herzog Friedrichs II. von Schwaben, Oheim und Geschichtsschreiber Kaiser FRIEDRICHS I., und somit kommt die Bezeichnung der Familie als einer gräflichen in den wenigen Fällen, in denen ihrer für die frühere Zeit Erwähnung geschieht, nicht vor; allein mit der gräflichen Familie von Berg war sie, wie sicher bezeugt ist, stammverwandt; überhaupt war es im 11. und 12. Jahrhundert nicht selten der Fall, dass Grafen in Urkunden und bei Schriftstellern ihr Amtstitel nicht gegeben wird; endlich aber wird wenigstens Herzog Friedrich I. von dem gleichzeitigen Berchtold von Reichenau bei der Übertragung des Herzogtums an ihn im Jahre 1079 ausdrücklich als Graf bezeichnet. So ist es immerhin sehr wahrscheinlich, dass die STAUFER schon vor ihrer Erhebung zum Herzogtum - wie lange, muß dahingestellt bleiben - ein Grafenamt verwaltet haben, und zwar möchte dieses ohne Zweifel im Drach- und im Filsgau gewesen sein, in welchen ihre Burgen Beuren und Staufen gelegen waren.
Als der beliebteste Name in der Familie erscheint Friedrich, Konrad und Heinrich waren in der durch die STAUFER beerbten fränkischen Königs-Familie zuhause. Sämtliche männliche Glieder der Familie, welche eine hervorragende Rolle gespielt haben, sind im Bisherigen erwähnt worden; es ist nur noch beizufügen, dass ein Bruder des ersten Herzogs aus der Familie, Ludwig (
vor 1104), Pfalzgraf war.
Die ursprünglich, wie es scheint, wenig begüterte Familie war äußerst glücklich in Vermehrung ihrer Hausmacht durch vorteilhafte Vermählungen: schon Friedrich von Büren dürfte durch seine Ehe mit Hildegard den stattlichen Hausbesitz im Elsaß begründet haben;
der erste Herzog Friedrich erhielt mit dem schwäbischen Herzogtume durch die Heirat mit der Kaiser-Tochter Agnes Anspruch  auf die reiche Erbschaft der fränkischen Kaiser.
Herzog Friedrich II. bahnte durch seine Vermählung mit Judith, der Tochter des WELFEN Heinrichs des Schwarzen, den Erwerb des schönen
welfischen
Erbes, besonders in Ober-Schwaben, an, welcher sich unter seinem Sohne Kaiser FRIEDRICH I. und seinem Enkel Kaiser HEINRICH VI. vollzog;
König KONRAD III.
erhielt durch seine Vermählung mit der Gräfin Gertrud von Sulzbach eine reiche Mitgift in Franken, deren einzelne, sich bis Eger hin erstreckende Bestandteile sich jedoch aus dem dortigen Besitze der Familie überhaupt nicht absondern lassen;
Kaiser FRIEDRICH I.
bekam durch seinen ersten Ehebund mit Adela von Vohburg namentlich das Egerland und Giengen an der Brenz - eine Mitgift, die er auch nach der Trennung der Ehe behielt -, durch den zweiten mit Beatrix, der Erb-Tochter Graf Rainalds III. von Hoch-Burgund, das westjurianische Burgund;
Kaiser HEINRICH VI. endlich durch den mit Konstanze, Tochter König Rogers II. von Sizilien, das sizilische Königreich. - Vermählungen mit griechischen Prizessinnen wurden von Mitgliedern der Familie zwar häufig angestrebt, doch kam nur eine einzige solche Verbindung, die König
PHILIPPS
mit Irene, wirklich zustande.

Was einzelnen Besitz, besonders im heutigen Württemberg oder dessen Nachbarschaft betrifft, so gehörte zum alten Hausgut, beziehungsweise dem nahe der Stammburg befindlichen Besitze, zum Beispiel Lorch mit der Vogtei des von Herzog Friedrich I. gestifteten Klosters, Welzheim, Gmünd, höchstwahrscheinlich Göppingen mit dem einträglichen Zoll allda, die Vogtei des Klosters Adelberg, die Dienstherrschaft über die Herren von Rechberg. Sodann standen etwas entfernter, im Brenzgau und im Ries, der Familie zu: die Burgen Bopfingen und Flochberg, die Burg Giengen und Besitz zu Herbrechtingen, an welch letzterem Orte Kaiser FRIEDRICH I. ein Kloster neu stiftete, wohl das salische Erbe der mehr oder minder bedeutende Besitz zu Waiblingen und vielleicht zu Nürtingen. Weiterhin kommt im Elsaß, woselbst das Geschlecht, wenigstens späteren Nachrichten zufolge, das Erbkämmereramt des Straßburger Bistums bekleidete, in Betracht: Besitz zu Schlettstadt, die Hohe Königsburg, das von Herzog Friedrich II. gegründete Hagenau u.s.w. In Franken lag der Kern des salischen Erbes im Speier- und Wormsgau; anderweitige Erwerbungen in dieser Provinz waren: das unter Kaiser HEINRICH V. dem Reiche heimgefallene und Herzog Konrad verliehene gräflich rothenburg-komburgische Erbe, das heißt das jetzt bayerische Rothenburg und dessen Umgebung, die Kochergaugrafschaft mit Hall und der Vogtei über Kloster Komburg, die Dienstherrlichkeit über die Schenken von Limpurg; sodann Weinsberg; Güter bei Scheftersheim, welche Herzog Friedrich IV.zur Stiftung eines Klosters verwandte; im nichtwürttembergischen Franken standen der Familie weiter noch zu: Güter und reichsvogteiliche Rechte in Nürnberg, Weißenburg im Nordgau, im Egerland und dergleichen. Auch außerhalb Frankens wurden als Teil des salischen Erbes alte Reichsorte, wie Ulm und Eßlingen, von den STAUFERN in Anspruch genommen.
Zum welfischen Erbe gehörten bedeutende Ländereien und ausgedehnte Rechte, namentlich auch beträchtliche Dienstherrschaften in den jetzt württembergischen Oberämtern Ravensburg, Tettnang, Wangen, Waldsee: im bayerischen Schwaben die oberen Illerbezirke und die Lechgegenden bis ins Tirol; gräflich buchhornische und ein bedeutender Teil der gräflich calwischen Güter. Hierzu kamen noch manche mehr vereinzelte Erwerbungen, in welcher Hinsicht besonders Kaiser FRIEDRICH I. glücklich war, zum Beispiel Güter derer von Harthausen und von Biberach; Besitz zu Achalm und zu Reutlingen; die Grafschaft im Alpgau mit der Burg Eglofs. Eine strenge Sondierung zwischen den einzelnen Gütern nach dem Charakter ihres Erwerbes, ob Königsgüter, herzoglich schwäbische oder fränkische Domänen, staufisches Stammgut oder späterer Erwerb, wurde nicht festgehalten.

Allein nach dem Tode Kaiser HEINRICHS VI. begann die Zersplitterung wie der Reichs-, so der Hausgüter. König PHILIPP dürfte in seinem Kampfe mit Kaiser OTTO IV. zum mindesten den Anfang damit gemacht haben, wenngleich der Teil der Ursperger Chronik seines schwäbischen Zeitgenossen Burchard, dem zufolge PHILIPP nichts übrig geblieben wäre, als der hohle Name des Landesherrn und diejenigen Städte und Dörfer, in welchen Märkte gehalten wurden, nebst wenigen Schlössern des Landes, erst eine frühestens der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts angehörige Interpolation sein dürfte, und diese ganze Nachricht über Veräußerung von Reichsrechten durch PHILIPP jedenfalls sehr übertrieben ist. Unter seinen Nachfolgern wurde der Verfall des Familiengutes immer größer.
In den Zeiten König KONRADS IV. und der nun folgenden Gegen-Könige wußten sich die abtrünnig gewordenen Vasallen des Hauses aus dessen Besitz zu bereichern, und dem letzten STAUFER Konradin waren hauptsächlich nur noch die welfischen Güter in Schwaben und Ländereien und Rechte in Franken geblieben. Er mußte aus Anlaß seines italienischen Zuges das noch übrige Familiengut den Herzogen von Bayern, seinen mütterlichen Oheimen und nachherigen Universalerben, versetzen, und die bei seinem Tode noch vorhandenen herzoglichen Rechte rissen die einzelnen Stände an sich.

Anlangend die Nachfolge im staufischen Hausbesitz und in den Herzogtümern Schwaben und Rothenburg überhaupt, welche beide in der Familie ganz erblich geworden waren, erhielt der ältere Sohn das schwäbische Herzogtum einschließlich des Elsasses nebst den Hausgütern im Stammlande Schwaben und Elsaß, der jüngere dagegen das Herzogtum Rothenburg mit dem Familienbesitz in diesem Bezirk. Wie sich dies im einzelnen gestaltete, hat im Bisherigen gelegentlich seine Darstellung gefunden. Im 13. Jahrhundert war das Herzogtum Schwaben und Rothenburg, sowie der Hausbesitz immer verbunden, da nie mehr zugleich zwei volljährige echte staufische Brüder am Leben waren.
Das Wappen der Familie war ein Löwe, im 13. Jahrhundert kommen drei (heraldisch rechts) über einander schreitende Löwen, eigentlich Leoparden, auch leopardierte Löwen genannt, vor, welche in der Folge als Wappen des Herzogtums Schwaben galten und hier - ursprünglich vielleicht naturfarben - meist schwarz in Gold, aber auch golden in rot, rot in Gold tangiert wurden.
Mit dem Besitze Waiblingens, ohne Zweifel des im Remsthal gelegenen und vielleicht zu den bedeutendsten Gütern der STAUFER in nicht zu großer Ferne von ihrer Stammburg zählenden Ortes, hängt die Bezeichnung derselben als WAIBLINGER zusammen, eine Benennung, welche Quellen seit der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts wohl in Verwechslung des ersten staufischen Königs KONRADS III. mit dem ersten SALIER-Kaiser KONRAD II. dem letzteren und seinem Geschlechte beilegen. In seiner Umformung zu Ghibellinen wurde der Name in Italien eine Parteibezeichnung im Gegensatze zu demjenigen der WELFEN (Guelfen). Als solcher tritt er erstmals in Florenz bei der Spaltung des Adels im Jahre 1215 auf; in der Bedeutung, dass die Ghibellinen die Anhänger des Kaisers, die Guelfen deren Gegner bezeichnen, wurden beide Namen auch noch nach der Mitte des 13. Jahrhunderts nur vereinzelt gebraucht, doch kam in ihm immer mehr die allgemeinere Anwendung derselben für die seit dem Untergange der STAUFER länger als ein Jahrhundert sich bekämpfenden Richtungen in Übung. In Deutschland drangen diese Parteinamen erst im 14. Jahrhundert ein.
Als Familiengrab der STAUFER galt anfangs Lorch; doch ruhen hier bloß Herzog Friedrich I., der Stifter des Klosters, Herzog Konrad und König
PHILIPPS
Gemahlin Irene, vielleicht auch der ältere Sohn König KONRADS III., der römische König HEINRICH. Dagegen fanden ihre Grabstätte in Speyer, der Gruft der salischen Vorfahren, König PHILIPP, in Bamberg König KONRAD III., in verschiedenen deutschen Klöstern die Herzoge Friedrich II. und Friedrich IV., in Asien Kaiser FRIEDRICH I. und Herzog Friedrich V., in Italien sämtliche Glieder der Familie nach König PHILIPP.

Trillmich Werner: Seite 112
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

Im gleichen Raum (im Ries an Donau und Wörnitz) faßten im ausgehenden 10. Jahrhundert von Bayern aus SIGEHARDINGER Fuß. 987 urkundeten sie für Ellwangen. Kaiserliche Gunst verschaffte ihnen neben Grafenrechten die schwäbische Pfalzgrafenwürde. Verschwägerung mit den ÖHNINGERN und ZÄHRINGERN erhöhte ihren politischen Einfluß. Nachfahren nannten sich nach der Burg Hohenstaufen.